Außergewöhnliche Belastungen - Arztkosten - BFH-Urteil April 2017

  • Geneigte Foristen,
    mit o.g. Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde u.a. der Berechnungsmodus der zumutbaren Selbstkosten einer ärztlichen Behandlung konkretisiert.
    Unverändert besteht bei Ermittlung des steuerlich anzusetzenden Betrages der Außergewöhnlichen Belastungen die Verpflichtung, Erstattungen der Krankenkassen/-versicherungen anzurechnen.
    Im Unterschied zur PKV werden Prämienzahlungen in ein Zahn-Zusatzversicherung eines freiwillig Kassenversicherten steuerlich nicht anerkannt, gleichwohl werden deren Zuzahlungen bei der Ermittlung der Außergewöhnlichen Belastungen angerechnet.
    Ist diese Handlungsweise korrekt?