Flug verschoben - 8 Stunden Zwangsaufenthalt in Australien

  • Hallo Community,
    7. 10.2017 : Weniger als 24 Std. vor Abflug von Wellington nach Brisbane, wurde der Anschlussflug von Brisbane nach Denpasar von 10:10 auf 15:45 (VA0043) verschoben. Der Flug um 10:10 (VA43) fand nicht statt.
    Es gab eine Entschuldigung und 18 AUD Voucher für Essen und Trinken am Airport.
    Weiss jemand ob mein Sohn da Reche auf Entschädigung hat?

  • Zumindest nicht nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung, da es sich um einen Flug mit Start und Ziel außerhalb Europas handelt. Hiernach hätte es eine entfernungs- uind verspätungsabhängige Ausgleichsleistung zwischen EUR 125,- und 600,- als pauschalen Schadenersatz gegeben, ohne daß de Passagier seinen konkreten Schaden hätte nachweisen müssen.


    Sowohl der Start- als auch der Zielflughafen (Neuseeland und Australien) liegen jeweils auf dem Gebiet eines Unterzeichnerstaats des Montrealer Übereinkommens (='MÜ').


    Gem. Art 19 ff. des 'MÜ' kann der Passagier bei der Airline den tatsächlich erlittenen Verspätungsschaden geltend machen. Dabei ist er darlegungs- und beweispflichtig sowohl was die Art des Verspätungsschadens angeht als auch über dessen konkrete Höhe. Beispiele: Verdienstausfall wegen verspäteter Arbeitsaufnahme, Nichtnutzung eines nicht mehr stornierbaren Hotelzimmers, Nichtnutzung bereits gebuchter Anschlußverbindungen usw.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Korrektur meiner ersten Antwort zu diesem Thema:


    Zumindest nicht nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung, da es sich um einen Flug mit Start und Ziel außerhalb Europas handelt. Hiernach hätte es eine entfernungs- uind verspätungsabhängige Ausgleichsleistung zwischen EUR 125,- und 600,- als pauschalen Schadenersatz gegeben, ohne daß de Passagier seinen konkreten Schaden hätte nachweisen müssen.


    Sowohl der Welington als auch Brisbane (Neuseeland und Australien) liegen jeweils auf dem Gebiet eines Unterzeichnerstaats des Montrealer Übereinkommens (='MÜ'). Denpassar liegt in Indonesien. Indonesien ist nicht Unterzeichnerstaat des Montrealer Übereinkommen.
    Dies hat zur Folge, dass das den internationalen Luftverkehr regelende 'Warschauer Abkommen' greift.


    Gem. Art 19 ff. des Warschauer Abkommens kann der Passagier bei der Airline den tatsächlich erlittenen Verspätungsschaden geltend machen. Dabei ist er darlegungs- und beweispflichtig sowohl was die Art des Verspätungsschadens angeht als auch über dessen konkrete Höhe. Beispiele: Verdienstausfall wegen verspäteter Arbeitsaufnahme, Nichtnutzung eines nicht mehr stornierbaren Hotelzimmers, Nichtnutzung bereits gebuchter Anschlußverbindungen usw.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Ganz lieben Dank für die hilfreiche Antwort. Wir werden uns sobald mein Sohn zurück in Europa ist mit der Airline VA in Verbindung setzen.


    Nochmals Danke - schön dass es so "kluge Köpfe" gibt, die was davon weitergeben.


    Ich betreibe 2 Tätigkeiten mit einer nach oben offenen Anstrengungsskala: Kinder unterrichten und klettern. Beide benötigen Ausdauer und ermöglichen Glück.