Finanzamt will Steuerbescheid von 2012 nachträglich ändern

  • Hallo,


    ich habe ein Schreiben von meinem Finanzamt bekommen. Darin heißt es, dass "elektronische Mitteilungen (Rentenbezugsmitteilungen) vorliegen" und die mitgeteilten Daten von den Einnahmen abweichen, die bisher bei der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt wurden.


    Konkret geht es um eine Direktversicherung, die ich über meinen damaligen Arbeitgeber abgeschlossen habe. Nachdem ich meinen Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich die Direktversicherung nicht fortgeführt, sondern 2012 gekündigt und mir knapp 2500 Euro auszahlen lassen. Diesen Betrag habe ich in meiner damaligen Steuererklärung nicht angegeben, nicht aus Mutwillen, sondern aus Unwissenheit, aber die schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.


    Nun meine Fragen:


    - Hätte ich die Auszahlung der Direktversicherung bei meiner Steuererklärung angeben müssen?
    - Kann das Finanzamt Ansprüche aus dem Jahr 2012 im Jahr 2017 noch einfordern?
    - Kann man in sagen, wie viel ich nachzahlen muss, wenn die 2500 Euro als Einnahmen berücksichtigt werden?
    - Muss ich mit einer zusätzlichen Strafzahlung rechnen?


    Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße
    toka1977