In einem spektakulären Fall, der durch mehrere Instanzen ging, hat der BGH entschieden, dass Inhaber von Internet-Anschlüssen nicht für den Schaden haften, der durch Filesharing von Familienanghörigen verursacht wurde.
Früher war es v. a. Napster, zwischenzeitlich DirectUpload und jetzt Bearshare: Egal, wie die Plattformen heißen - sie geben Usern die Möglichkeit, Dateien miteinander auszutauschen (sog. Filesharing). In vielen Fällen ist das illegal, da Urheber- oder Markenrechte verletzt werden. Die Musikunternehmen, die in dem vorliegenden Fall geklagt hatten, sahen den Anschlussinhaber in der Pflicht zu kontrollieren, welche Aktivitäten über seinen Anschluss getätigt wurden. Das hat der BGH nun verneint, zumindest wenn es sich um Angehörige handelt. Zu Recht?
Was wiegt schwerer? Das Recht von Künstlern und Produzenten von Inhalten auf ihre Werke? Oder der unbedingte Schutz von Verbrauchern? Und sollte eine solche Regelung auch für Mitbewohner oder Gelegenheitsnutzer eines Anschlusses gelten?