Aktuelles Urteil zu Kreditbearbeitungsgebühren

  • Hallo Finanztip-Team,


    Ich habe Ende 2004 ein Baudahrlehn bei der Postbank bzw. BHW in Anspruch genommen, hier wurden sog. "Bereitstellungsgebühren" in Höhe von 3% in Rechnung gestellt.
    Fällt dies auch unter das Urteil des BGH?
    Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank. :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Grubi2501,


    es ist anzunehmen, das die gefällten Urteile auch auf die Baudarlehen anzuwenden sind.


    Daher können Sie die Bearbeitungsgebühr in der Regel zurückfordern.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo liebes Finanzberater-Team,


    ich habe 1997 ein Förderdarlehen mit einem Zusatzdarlehen (Eigenheimbau) von der Investitionsbank Brandenburg erhalten. Es wurden Verwaltungskosten erhoben. Das Zusatzdarlehen habe ich bereits abgezahlt vor ein paar Jahren und das Förderdarlehen zahle ich weiterhin. Es ist inzwischen verzinst worden wegen gestiegenem Einkommen, es werden aber monatlich Verwaltungskosten abgezogen, die auch auf meinem Jahreskontoauszug der ILB ausgewiesen sind.


    Habe ich eine Chance diese Kosten erstattet zu bekommen? Ist es nicht inzwischen verjährt, da der Vertrag vor 2011 abgeschlossen wurde? Man liest und hört so viele widersprüchliche Aussagen.


    Bei einem unverbindlichen Anruf in einer Anwaltskanzlei bekam ich die Auskunft dass der Fall Aussicht auf Erfolg hätte, aber da ich nicht rechtsschutzversichert bin, habe ich erst mal Abstand genommen.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    Carmen

  • Hallo liebes Finanztip-Team,


    danke für Ihre Rückantwort, vielleicht hatte ich die Frage falsch formuliert.
    Mir ging es in dem Zusammenhang nicht um das Baudahrlehn an sich, sondern
    um die im Vertrag verwendeten Begrifflichkeiten, wie in meinem genannten Vertrag eben
    diese sog. "Bereitstellungsgebühr" von 3%. Aber ich werde es einfach probieren.


    Vielen Dank und Freundliche Grüße
    grubi2501

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alice_95,


    nachfolgende Quelle:


    http://www.peter-kehl.de/2011/…ehenskontos-rechtswidrig/


    Die Verwaltungskosten sind rechtswidrig und demzufolge können Sie diese unterbinden und zurückfordern, es gibt hierzu ein Musterschreiben.

  • Vielen Dank für die Antwort,


    noch eine Frage, spielt es dabei keine Rolle, wann der Kreditvertrag abgeschlossen wurde? Ich war der Meinung, alles was vor 2004 war, fällt nicht unter das Urteil des BGH.


    Carmen

    • Offizieller Beitrag

    Dann spielt es auch keine Rolle, dass ich den Kredit immer noch abzahle und immer noch monatlich Verwaltungskosten zahle?


    Die monatlichen Verwaltungskosten können rückwirkend zurückgefordert und in der Zukunft unterbunden werden.

  • Vielen Dank,


    ich fragte bei der "IG Widerruf" an, ob sie meinen Vertag prüfen würden, aber ich erhielt die Antwort dass mein Kreditvertrag von 1997 verjährt sei.


    Aber nun werde ich es doch versuchen.


    Da hier ist eine echt gute informative Seite! Vielen Dank für die hilfreichen Tipps!


    Carmen

    • Offizieller Beitrag

    Sie können die noch nicht verjährten Bestandteile der Verwaltungskosten zurückfordern, aber natürlich nicht alle seit dem Abschlussjahr 1997.

  • Guten Morgen!


    ich habe folgendes auf der Internetseite der Stiftung Warentest gefunden:


    Verjährung beginnt immer erst 2011. Streit gab es zuletzt vor allem noch um die Verjährung. Die Banken waren der Auffassung, dass Erstattungs­forderungen für vor 2011 ausgezahlte Kredite verjährt sind. Das stimmt nicht, urteilte jetzt der Bundes­gerichts­hof. Die Rechts­lage sei unklar und unsicher gewesen. Deshalb war die Klageerhebung unzu­mutbar und die normale dreijäh­rige Verjährung mindestens bis Ende des Jahres 2011 gehemmt. Es gilt jetzt nur noch die zehnjäh­rige Verjährung. Mindestens für ab November 2004 ausgezahlte Kredite sind die Bearbeitungs­gebühren daher in jedem Fall zu erstatten. Wenn Bearbeitungs­gebühren erst verteilt auf die Raten oder sogar am Ende der Lauf­zeit zu zahlen waren, sind Rück­forderungen sogar für in den Jahren 2002, 2003 und den Rest von 2004 ausgezahlte Kredite möglich.


    Soweit alles klar, aber wie ist der rot markierte Text zu verstehen (denn genau das ist bei meinem Darlehen der Fall???? ?(


    LG Carmen

    • Offizieller Beitrag

    Dann fordern Sie für die Jahre 2002, 2003 und anteilig 2004 die entsprechend verteilten Bearbeitungsgebühren plus Zinsen von Ihrer Bank.

  • Das hat unsere Juristin Britta in einem anderen Post aufgeklärt:


    Bezugspunkt ist IMMER der Zeitpunkt, zu dem die Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden. Wenn der Vertrag z. B. 2002 geschlossen wurde und die Gebühren 2005 gezahlt wurden, können sie noch zurückgefordert werden :D

  • Ich habe gerade folgendes auf der Seite test.de gefunden:


    "Für auf der Grund­lage öffent­lich-recht­licher Vorschriften bewil­ligte Förderkredite gilt die Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs nicht. Das ist Verwaltungs­recht. Wahr­scheinlich gibt’s keine Chance auf Erstattung."


    Somit habe ich wohl bei der Investitionsbank Brandenburg doch keine Chance mir die Verwaltungskosten zurückzuholen :(


    LG Carmen

  • Bezüglich meiner Nachfrage zur Begründung erhielt ich folgende Antwort:


    Zitat "Zu erkennen ist das etwa aus den Formularen der Förderbanken: http://goo.gl/18pYPw Sie schließen mit den Förderbanken keinen zivilrechtlichen Vertrag ab, sondern beantragen die Förderung. Oder ausführlich die Gesetzesgrundlage wie hier: http://goo.gl/3Liy9l "


    Liebes Moderatorenteam, für wie glaubwürdig kann man diese Begründung halten?
    Ich habe immer noch ein Quäntchen Hoffnung


    LG Carmen

  • Hallo liebes Finanzberater-Team,


    in meinem Darlehensvertrag (Immobilie) wurden zwar keine Bearbeitungsgebühren berechnet, allerdings steht bei mir der Satz:


    Sonstige Kosten: Kosten für Bestellung und Eintragung der Grundschuld nach den gesetzlichen Vorschriften (das ist für mich klar, muss ich zahlen). Die Wertermittlungsgebühr beträgt einmalig EUR 150,00.


    Sind das nicht auch versteckte Bearbeitungsgebühren, die mir die Bank einfach als etwas anderes "untergeschoben" hat? Dazu kommen dann noch die Bereitstellungszinsen von 3%, die leider schon sofort im ersten Monat fällig waren (da war ich leider noch nicht richtig informiert und habe unterschrieben). Gibt es die denn auch wirklich zurück, wie oben schon einmal beschrieben?


    Und dann habe ich noch eine Frage zu einem anderen Immobiliendarlehen mit Bearbeitunggebühr. Wie rechne ich die Zinsen aus (bei Euch im Schreiben stehen 4% pro Jahr)? Ich habe zum 30.11.2011 genau 100€ Bearbeitungsgebühren bezahlt und fordere jetzt 4% pro Jahr zurück (eigentlich für 36 Monate, also von Dezember 2011 bis November 2014). ist die Summe dann 112,49€?


    Über eine ausführliche Antwort würde ich mich sehr freuen!


    Vielen Dank und Grüße
    Nicole

    • Offizieller Beitrag

    Na untergeschoben hat hier die Bank ja nichts, da es transparent im Vertrag aufgeführt wird ... aber ich lass mal lieber diese Art der Diskussion.


    Nach aktueller Rechtslage scheint diese Gebühr unzulässig zu sein, siehe nachfolgende Quelle:


    http://www.vz-nrw.de/wertgutachten


    Die Bereitstellungsgebühr ist zulässig und wird nur für den Zeitraum berechnet, in der Sie das vereinbarte Darlehen von der Bank nicht "abgenommen" haben.


    Daher hätte die Bank im Belastungsfalle auch eine Gegenleistung erbracht.


    Ja, das Ergebnis von Ihnen stimmt.


    Http://www.zinsen-berechnen.de…ner.php?paramid=1fqldff61