Fondsbesteuerung 2018

  • Hallo,


    aufgrund der neuen Besteuerung 2018 wird jetzt bei den Fonds meiner Hausbank eine zusätzliche Zwischenausschüttung zum 31.12.17
    durchgeführt. Erklärung ist, dass ein klarer Schnitt im Januar 2018 vorliegen soll. Zusätzliche Information dazu. Mann soll seinen Freistellungsauftrag erhöhen. Blöd ist, dass dieser bereits ausgeschöpft ist. Somit zahle ich jetzt mehr Steuern, als wenn die Ausschüttung erst 2018 wäre.


    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • Ich habe für einen thesaurienden ausländischen Fonds auch eine entsprechende Info erhalten.
    Bisher ging das Geschäftsjahr vom 1.November - 31.Oktober.
    Nun wird einmalig das Geschäftsjahr vom 1.November 2016 bis 31.Dezember 2017 verlängert.
    Danach ist dann das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis 31.Dezember.

  • Sicher handelt es sich um einen Fonds der vor 2004 gekauft wurde. Die Erträge waren bisher steuerfrei. Das ändert sich nun per Gesetz. Diese Erträge werden ab 2018 steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Freigrenze von 200000 €. Die meisten Erträge bleiben somit weiterhin steuerfrei.
    Da ich keine vor 2004 gekauften Fonds habe, habe ich auch keine derartige Info erhalten.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo,


    die Fonds habe ich erst vor 3 oder 4 Jahren gekauft. Nur ein Fonds ist schon vor 2004 gekauft worden. Das ist ein Immobilien Fonds. Er hätte im Januar seine Ausschüttung. Leider ist jetzt im Dezember, die noch zu versteuernde Zwischenausschüttung. Es handelt sich um Deka und Union Fonds, die ich mir noch hab aufschwatzen lassen.
    Macht vielleicht jedes Institut anders. :(

  • @Joe_:


    Ich kann verstehen, dass sie in ihrem individuellen Fall nicht vor Freude in die Luft springen, allerdings müssen Sie auch sehen, dass ein Fond seine Ausschüttungspolitik nicht nach jedem individuellen Steuerstatus seiner Kleinanleger richten kann. Hier geht es zunächst mal um die Steuergesetzgebung auf Fondebene. Die Besteuerung auf Anlegerebene ist ja für jeden anders. Und sind wir mal ehrlich: Kleinanleger mit nicht ausgeschöpften Sparerfreibetrag werden auch an anderen Stellen (politisch gewollt!) mehrbelastet (s. Steuererhöhung für Kleinfondsparer im Zuge der Teilfreistellung LINK)...


    Weiteres Beispiel von Zwischenausschüttungen:
    Der hausinvest hat im September eine Zwischenausschüttung vorgenommen, um "unseren Anlegern realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien mit einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren auszuschütten. Diese Erträge sind für den Privatanleger zu 100 Prozent steuerfrei." Dieser Fall ist allerdings vollkommen richtig. Es wäre höchst bedenklich, wenn das Management dies unterlassen würde.


    Sind sie sicher, dass die Ausschüttung von Deka und Union für Anteile im Privatbesitz voll steuerpflichtig ist?

  • Hallo @Joe_
    Wie bereits in dem Link von @Andreas steht ist es eine Steuererhöhung durch die Hintertür.
    Mich trift es da sicher noch härter. Durch die Besteuerung auf Fondsebene erwarte ich geringere Erträge. Der Gesetzgeber will mit dem Gesetz einen gewissen Ausgleich bei der Abgeltungsteuer schaffen. Für alle Dijenigen, die wie ich, keine Abgeltungsteuer zahlen, gibt es diesen Ausgleich jedoch nicht. Wir sind durch die neue Fondsbesteuerung voll betroffen, ohne dafür einen Rabatt zu bekommen. Und das in Zukunft jedes Jahr.
    Da ist Dein einmaliges Problem, so ärgerlich es auch für Dich ist, noch zu verschmerzen.
    Gruß


    Altsachse