Fehlende Steuererklärungen des Erblassers im Erbfall

  • Hallo an Alle,
    habe mich gerade angemeldet und muss mich noch einfinden ;)


    Was mich ab und an beschäftigt, meine Mutter (jetzt 87 Jahre) hat m.E. noch nie eine Steuererklärung gemacht. Sie bekommt eine geringe Rente und etwas Witwenrente.


    Meine Frage: Kann ich im Erbfall belangt werden, und wie wirkt sich so etwas aus?
    Danke im Voraus für Antworten.


    Viele Grüße

  • Hallo @ GabrieleS,
    Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Mutter auch bisher noch keine Aufforderung vom Finanzamt bekommen hat, eine Steuererklärung abzugeben. Nun ist es so, dass durch die jährlichen Rentenerhöhungen immer mehr Rentner steuerpflichtig werden.
    Sie sind sich nun nicht sicher, ob Ihre Mutter steuerpflichtig ist. Ihre Mutter sollte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt. Dabei braucht Ihre Mutter dazu Formulare.
    Diese können Sie im Internet runterladen und ausdrucken, oder vom Finanzamt zuschicken lassen.
    Wenn das Finanzamt die NV- Bescheinigung ausstellt, sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Mutter ist dann noch nicht steuerpflichtig. Sollte das Finanzamt die NV-Bescheinigung verweigern, wird eine Steuererklärung fällig.
    Wenn Sie Ihrer Mutter beim Ausfüllen des NVB-Antrags behilflich sind, sollten Sie das im Antrag mit angeben. Bei Rückfragen kann sich das Finanzamt dann direkt an Sie wenden.
    Ich selbst habe eine NVB für die nächsten 3 Jahre. Meine Schwester ist ebenfalls Witwe und seit 2016 steuerpflichtig.
    Steuerberater oder Lohsterhilfevereine helfen gegen Zahlung von Geld auch weiter.
    Beste Grüße


    Altsachse

  • Hallo.


    Der Mitforist Altsachse hat schon einen wichtigen Anstoß gegeben.


    Im Vorfeld sollte Ihre Mutter vom Rentenversicherungsträger (ggf. von zweien) zwei "Rentenbezugmitteilungen für das Finanzamt" anfordern. (Für die eigene Versichertenrente und die Hinterbliebenenrente.)


    Dort stehen (mit Zeilenangabe für die Steuererklärung) die relevanten Angaben, aus denen ein Vertreter der steuerberatenden Berufe ersehen kann, ob Steuern zu zahlen sind, oder nicht.


    Unter Umständen könnte es Sinn machen, einen Schwerbehindertenausweis (wegen des zusätzlichen Steuerfreibetrages) zu beantragen.


    Das ging jetzt etwas an der eigentlichen Frage vorbei, hilft aber hoffentlich dennoch.

  • Meine Frage: Kann ich im Erbfall belangt werden, und wie wirkt sich so etwas aus?

    Nein, Sie können im Erbfall nicht belangt werden!


    Sollten Sie Sorge haben, dass der Nachlass im Erbfall überschuldet ist oder noch irgendwelche hohen Steuerforderungen zu bezahlen sind, können Sie beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragen.
    Was das ist und welche Vorteile das hat, können Sie hier nachlesen.


    Ich vertrete eine andere Auffassung als @Altsachse und @Referat Janders.
    Meine Empfehlung: tun Sie nichts! Machen Sie Ihre 87-jährige Mutter nicht nervös!


    So wie sich der Fall darstellt, bezieht Ihre Mutter bereits seit mehr als 20 Jahren Rente.
    Erst 2005 wurde die Besteuerung der Renten geändert. Damals wurde ein Freibetrag von 50 % der Rente eingeführt.
    Also sind schon einmal 50 % der Rentenhöhe, die Ihre Mutter 2005 bezogen hat, steuerlich unbeachtlich.


    Ferner gibt es den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Der gilt natürlich auch für Rentner.
    Derzeit sind es 8.820,00 € jährlich, die steuerfrei bleiben.
    Das entspricht schon mal einem monatlichen Zufluss von 753 €.


    Ganz grob gerechnet könnte Ihre Mutter daher rund 1.400 € an Monatsrente habe - ohne steuerpflichtig zu werden.
    Die Rechnung ist deshalb nur grob, weil der Freibetrag von 50 % sich auf den Betrag der Renten in 2005 bezieht.
    Es ist ein fester Euro-Betrag - keine 50 % von den Renten, die sie heute bekommt.


    Ganz genau kann man das daher nur berechnen, wenn man detaillierte Zahlen hat.


    Aber machen Sie sich keine Sorgen! Die Rentenversicherung ist seit 2005 verpflichtet, jedes Jahr die Rentenzahlungen aller Rentnerinnen und Rentner an das Finanzamt zu melden. Würde bei Ihrer Mutter die Möglichkeit bestehen, dass sie steuerpflichtig ist, hätte sie vom Finanzamt ihres Wohnortes längst einen Brief mit der freundlichen Aufforderung erhalten, sie möge doch bitte eine Steuererklärung abgeben...


    Also: abwarten und Tee trinken!


    Sie sind jedenfalls als potenzielle Erbin nach Ihrer Mutter niemals für irgendwelche Handlungen verantwortlich, die Ihre Mutter zu Lebzeiten unterlassen oder vorgenommen hat.

  • Sie sind jedenfalls als potenzielle Erbin nach Ihrer Mutter niemals für irgendwelche Handlungen verantwortlich, die Ihre Mutter zu Lebzeiten unterlassen oder vorgenommen hat.

    Ich glaube @GabrieleS wollte eher wissen, ob sich ihre Erbschaft durch evtl. Steuerschulden schmälern kann. @muc, wie ist es denn, wenn sich erst nach dem Todesfall herausstellt, dass die gute Frau doch steuerpflichtig war? Wird mit dem Erbfall seitens des Finanzamts finales tabula rasa gemacht?

  • Ich glaube @GabrieleS wollte eher wissen, ob sich ihre Erbschaft durch evtl. Steuerschulden schmälern kann.

    Ja, das ist mir schon klar. Und ich hoffte, dass ich diese Frage auch beantwortet habe.



    Wird mit dem Erbfall seitens des Finanzamts finales tabula rasa gemacht?

    Ich weiß jetzt nicht genau, was mit "tabula rasa" (=reiner Tisch) gemeint ist.


    Selbstverständlich gehen auch Steuerschulden als Verbindlichkeiten in den Nachlass.
    Der Erbe oder in seinem Auftrag der Nachlasspfleger oder der Nachlassverwalter ist auch verpflichtet, die letzte Einkommensteuererklärung des Erblassers zu erstellen und abzugeben.


    Sollte sich dann eine Steuerschuld ergeben, muss die aus dem Nachlass beglichen werden. Das Erbe wird also durch rückständige Steuern genauso geschmälert wie durch andere Schulden des Erblassers (z.B. Mietrückstände, Darlehen, Konsumentenkredite usw.).


    Wir sollten uns stets vor Augen halten, dass es sich beim deutschen Erbrecht um die "Gesamtrechtsnachfolge" handelt (siehe § 1922 Abs. 1 BGB). Ich bekomme als Erbe also den ganzen Kuchen, nicht nur die Rosinen.


    Und wenn Schulden da sind, muss ich die als Erbe auch bezahlen.


    Da im Bereich Steuern jedoch auch kriminelle Handlungen vorliegen können (z.B. Steuerhinterziehung), wollte ich der @GabrieleS die Sorge nehmen, dass sie in irgendeiner Form belangt werden kann.


    Der Erbe muss maximal fällige Steuern nachzahlen. Sonst passiert nichts. Bestraft wird der Erbe durch eventuelle Steuerhinterziehung des Erblassers natürlich nicht.

  • Der Erbe muss maximal fällige Steuern nachzahlen. Sonst passiert nichts. Bestraft wird der Erbe durch eventuelle Steuerhinterziehung des Erblassers natürlich nicht.

    Die Aussage ist so nicht ganz korrekt oder zumindest unvollständig. Der Erbe ist natürlich nicht für eine durch den Erblasser erfolgte Steuerhinterziehung verantwortlich bzw. kann für die Handlung an sich nicht bestraft werden. Wenn dem Erben aber klar wird, dass eine Steuerhinterziehung durch den Erblasser vorliegt, ist er zur Berichtigung der Steuererklärungen verpflichtet, sonst besteht die Gefahr für den Erben, sich selbst der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.


    Vgl. § 153 AO "Berichtigung von Steuererklärungen": https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__153.html


    "Die Verpflichtung trifft auch den Gesamtrechtsnachfolger eines Steuerpflichtigen und die nach den §§ 34 und 35 für den Gesamtrechtsnachfolger oder den Steuerpflichtigen handelnden Personen."