Unterhalt für Lebensgefährtin in Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo,


    ich wollte für das Jahr 2014 den Unterhalt für meine Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ich habe das über die Anlage "Unterhalt" versucht, zu realisieren.


    Dabei handelt es sich um einen Betrag , der sich aus 9.600 Euro Unterhalt + die Krankenversicherung für meine Lebensgefährtin zusammensetzt.


    Ich habe vom Finanzamt die Antwort bekommen, daß Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar sind, den ich mit den Kosten für meine Kranken- und Pflegeversicherung aber bereits ausgeschöpft habe. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, Vorsorgeaufwendungen abzusetzen. Das Finanzamt hat sich dabei auf das Bürgerentlastungsgesetz berufen.


    Lange Rede kurzer Sinn: Das Finanzamt hat den Unterhalt für meine Lebensgefährtin aus diesem Grund komplett abgelehnt.


    Ich hätte verstanden, wenn die Kosten für die Krankenversicherung nicht anerkannt worden wären, aber auch die 9600 Euro Unterhalt wurden gestrichen. Ein Unterhalt/Haushaltsgeld ist doch keine Vorsorgeaufwendung !!??


    Habe ich das zu akzeptieren oder kann ich noch etwas dagegen unternehmen !!??


    Vielen Dank für die Hilfe

  • Kann es sein, dass Sie da was missverstanden haben? Ich könnte auch sagen, ich zahle meiner Ehefrau Unterhalt weil ich der Mehrverdiener bin und sie weniger verdient und deshalb mein Einkommen ihr Leben sponsort. Das würde das Finanzamt nie anerkennen.


    Auch wenn Eltern das Studium ihrer Kinder durch Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt, ergibt das keine steuerliche Abzugsfähigkeit.

  • hallo Chris,


    ich denke nicht :) Meine Lebensgefährtin ist "mittelos" wie es so schön immer heißt und würde aufgrund unserer Haushaltsgemeinschaft keine staatliche Unterstützung bekommen.


    In dieser Konstellation greift mein Einkommen als gemeinsamer Lebensunterhalt. Das hat der Bundesfinanzhof usw. entschieden.