Private Kranvenversicherung - darf ein Honorarberater Provision einnehmen

  • Hallo liebe Community,


    == Hintergrund ==


    ich bin privat krankenversichert und habe bis Ende des Jahres die Möglichkeit in einen höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln. Ich habe mich intensiv damit befasst, wollte aber zusätzlich noch die Meinung eines Honorarberaters hören um gewissermaßen meine Entscheidung zu validieren.


    Soweit so gut - ich habe mich jetzt dazu entschieden bei der nächsten Beitragserhöhung bzw. in einem Jahr die private Krankenkasse zu wechseln.


    Der Honorarberater meinte, den Tarif bei der neuen Versicherung gäbe es nur als Provisions-Tarif und NICHT als Netto-Tarif.


    == Frage(n) ==
    - Darf der Honorarberater die Provision annehmen von der Versicherungsgesellschaft oder ist er verpflichtet, mir diese weiter zu überweisen?


    Vielen lieben Dank für die Antworten :)

  • Hallo @finanz_max


    Willkommen im Forum.


    Die Frage ist, welche Vereinbarung Sie mit dem Honorarberater haben? Haben Sie einen Beratungsvertrag abgeschlossen? Was steht da drin? Arbeitet er gegen Studensatz oder "pro Projekt" für Sie? Klar sollte sein, dass er nicht ehrenamtlich und kostenlos für Sie gearbeitet hat, insofern, wovon lebt der Honorarberater bei Ihrer Beratung?

  • - Darf der Honorarberater die Provision annehmen von der Versicherungsgesellschaft oder ist er verpflichtet, mir diese weiter zu überweisen?


    Ja, er darf die Provision annehmen.


    Für Honorarberater ist bei der Vermittlung von Versicherungen diese Frage nicht rechtlich geklärt.
    Der "Honorar-Finanzanlagenberater" gem. § 34h GewO unterliegt hingegen einem Provisions-Annahmeverbot bzw. er muss die Provision an den Kunden auskehren, wenn eine Finanzprodukt ohne Provision nicht erhältlich ist.


    Für Honorarberater im Versicherungsbereich besteht eine solche gesetzliche Vorschrift nicht.
    Es gibt jedoch von verschiedenen Verbänden aufgestellte Grundsätze, nach denen eine Provisionsannahme verpönt ist.
    Dies ist jedoch kein gesetzliches Verbot.

  • 1. es gibt keinen Honorarberater. Es gibt den Honorar-Finanzanlagenberater" gem. § 34h GewO, der aber nicht für Versicherungen zugelassen ist!


    Es wäre spannend zu erfahren, welche Zulassung der "Honorarberater" hat. Hier bitte prüfen, wenn die Erstinformation nach § 11 VersVermV nicht vorliegt ... https://www.vermittlerregister.info/recherche


    2. es gibt Versicherungsberater und denen ist Provisionsannahme verboten.


    VVG § 59 (4) Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.


    Oder auch 34e GewO a.F. ab 23.02.2018 dann 34d Abs. 2 (neue Fassung)


    3. Versicherungsvermittler dürfen Verbraucher nicht gegen Entgelt beraten. sie dürfen nur für die Vermittlung Entgelt annehmen und eigentlich nur dann, wenn es ein Nettotarif ist, der vermittelt wird.


    4. Fazit:


    Ganz ehrlich - wenn es ein Vermittler war, der für eine Beratungsleistung gegenüber einem Verbraucher (Definition § 13 BGB), dann sollten sie das Honorar zurück fordern. Der Vertrag war rechtswidrig.


    Wenn sie von einem Versicherungsberater beraten wurden, dann wäre das aber alles richtig und der darf Provisionen auch nicht annehmen!


    Ab Februar 2018 muss aber bei Vermittlung durch einen Versicherungsberater der Versicherer 80% der kalkulieren Provisionen an den Kunden ausschütten.

  • Wow vielen lieben Dank erstmal für die Antworten!


    Hallo @finanz_max


    Arbeitet er gegen Studensatz oder "pro Projekt" für Sie?


    Ich zahle dem Berater einen Stundensatz. Ganz konkret: Es handelt sich um die Gradus Beratungsgesellschaft in Köln (https://www.gradus-koeln.de)


    Ja, er darf die Provision annehmen.


    Für Honorarberater ist bei der Vermittlung von Versicherungen diese Frage nicht rechtlich geklärt.
    Der "Honorar-Finanzanlagenberater" gem. § 34h GewO unterliegt hingegen einem Provisions-Annahmeverbot bzw. er muss die Provision an den Kunden auskehren, wenn eine Finanzprodukt ohne Provision nicht erhältlich ist.


    Für Honorarberater im Versicherungsbereich besteht eine solche gesetzliche Vorschrift nicht.
    Es gibt jedoch von verschiedenen Verbänden aufgestellte Grundsätze, nach denen eine Provisionsannahme verpönt ist.
    Dies ist jedoch kein gesetzliches Verbot.


    Vielen Dank! Ich wusste nicht das hier differenziert wird. Da ich dem Berater aber einen Stundensatz zahle, gehe ich davon aus, dass er die Provision z. B. beim Wechsel der privaten Krankenkasse an mich weiterleiten muss.


    ...


    Wenn sie von einem Versicherungsberater beraten wurden, dann wäre das aber alles richtig und der darf Provisionen auch nicht annehmen!


    Ab Februar 2018 muss aber bei Vermittlung durch einen Versicherungsberater der Versicherer 80% der kalkulieren Provisionen an den Kunden ausschütten.


    Danke für die Infos - ich gehe also weiterhin davon aus: Zahle ich einen Stundensatz für die Honorarberatung für eine private Krankenversicherung, dann muss mir die Provision weitergeleitet werden.


    Übrigens: Auf Nachfrage sagte mir u.a. die Continentale, dass diese gar keine Nettotarife für die PKV anbietet. Am Telefon sagte man mir, dass man es als unverantwortlich empfinden würde, einem Kunden ohne Beratung eine Versicherung zu verkaufen, auch wenn dieser explizit danach fragen würde.


    Vielen Dank nochmal an die Community! :)

  • Es gibt eigentlich auch in der PKV keine Nettotarife - es gibt natürlich ausnahmen, aber anders, als sie denken!

    Die Firma Gradus sind Versicherungsmakler, die für die Beratung von Verbrauchern keine Honorare beanspruchen dürfen. Die dürfen von Verbrauchern, und dazu gehören auch Selbstständige oder Unternehmer, wenn es um ihre privaten und persönlichen Versicherungen geht, nur Honorare für die Vermittlung nehmen und das nach Treu und Glauben auch nur, wenn es Nettotarife sind.


    Die Weiterleitung von Provisionen an Kunden ist eigentlich auch nicht zulässig oder zumindest strittig.