Arbeitslosengeld wegen langer Krankheit

  • Wenn die Länge der Krankheit den Zeitraum der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse übersteigt hat man Anspruch auf ALG I.
    Meine Frage ist wonach sich die Höhe des ALG I richtet und wie lange es bezahlt wird. Interessant ist auch die Frage ob diese Zeit auf eine „normale Arbeitslosigkeit“ angerechnet wird.

  • Hallo.


    Mein letzter Stand ist:


    Das Arbeitslosengeld I bemisst sich nach dem Bemessungsentgelt des zuvor bezogenen Krankengeldes, zumindest wenn der Übergang Krankengeld-Arbeitslosengeld I nahtlos ist.


    Der Anspruch ergibt sich,wie beim "normalen" Arbeitslosengeld I, aus der Vorversicherungszeit und ggf. dem Lebensalter. Wenn vorher schon Anspruch "verbraucht" wurde, dann reduziert sich der Rest-Zeitraum entsprechend.

  • Mein Onkel hat nach dem Krankengeldbezug ALG1 bekommen, allerdings war das geringer als sein Krankengeld, durch die Zeit in der er Krankengeld bekommen hat, hat sich dadurch aber auch die Zeit des Anspruchs auf ALG1 erhöht, dass hat er uns damals erzählt, daran kann ich mich noch erinnern.