Kindesunterhalb ab 25

  • Guten Tag,
    die Suchfunktion hat mir nicht geholfen,
    es geht um die Absetzbarkeit von Kindesunterhalt:
    - 2 Kinder,
    - beide älter als 25
    - kein KG, kein eigenes Einkommen, kein BaföG,
    - gesetzliche Unterhaltspflicht ist gegeben
    - Unterhalt jeweils 614 € mtl.
    - Jahresbetrag 14.736 €


    jetzt meine Frage, ist der Höchstbetrag außergew. Belastungen ca. 8.400 € die Grenze?
    Ich frage das so schlicht, weil es Bezug auf den Steuerpflichtigen nimmt, das ist auch anders betrachtbar, da die Unterhaltspflicht ja im BGB festgelegt ist und die Steuerfreibeträge bei Alter < 25 je Kind und nicht je Steuerpflichtigem gelten.


    Danke für Eure Antworten
    aralka

  • Ich bin kein Mitarbeiter von Finanztip und verstehe die Frage auch nicht so ganz, verstehe den Kern aber dahingehend ob der Höchstbetrag summarisch oder pro Kind zu verstehen ist . Hierzu sagt mein Wiso Steuer Sparbuch, dass dies bis zu 8.652 € pro Person sind. Allerdings sind da einige Voraussetzungen zu beachten.


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