LV beitragsfrei stellen - was ist mit Leistungen nach Ablauf

  • Hallo,


    ich habe seit 1987 eine Lebensversicherung mit Dynamikplan die Mitte 2021 abläuft.
    Nach erster Ermittlung über das hilfreiche Finanztip-Excel-Tool wird diese LV nicht rentabel sein.


    Ich würde die LV daher gern für die Restlaufzeit beitragsfrei stellen. Was ist dabei zu beachten, welche
    Nachteile können mir entstehen?


    Die LV beinhaltet ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der erreichte Stand der monatl. Rente würde
    sicher auf den erreichten Stand eingefroren werden. Was ist eigentlich nach Ablauf der Versicherung - hab ich auch
    danach im Fall der Berufsunfähigkeit Anspruch auf die monatl. erreichte Rente im Eintrittsfall oder stehe ich nach
    Ablauf ohne Versicherungsschutz da?


    Danke und beste Grüße...

  • Könntest du das ganze nochmals en detail erläutern bzw. mich korrigieren bei meiner Zusammenfassung?


    - es geht um eine gekoppelte BU mit Kapital-LV
    - du möchtest wegen der Rentabilität die LV beitragsfrei stellen
    - dir geht es darum ob du Leistungen aus der BU NACH Ablauf des Vertrages hast

  • Es gibt laut der Police eine ausgewiesene Versicherungssumme bei Beitragsfreistellung, ansonsten fragt man den Wert beim Versicherer unverbindlich und schriftlich an!


    Die BU-Rente wird sich anteilig reduzieren und garantiert nicht auf dem heutigen Stand eingefroren! auch hier gibt es eine beitragsfreie Leistung. Auch das steht in der Police oder es ergibt sich aus dem %-Satz der BUZ aus der beitragsfreien garantierten Ablaufleistung.


    Wurde bei der Renditeberechnung der gesamte Beitrag zum garantierten Kapital gerechnet? Dann ist es ja auch nicht verwunderlich, wenn sich der Vertrag nicht lohnt, weil die BU-Rente gibt es eben nicht geschenkt. Der Beitrag setzt sich aus zwei Beiträgen für zwei unterschiedliche Verträge zusammen:


    1. Beitrag für die kapitalbildende Versicherung - nur der bildet (nach Kosten) Kapital
    2. Beitrag für die BU-Zusatz-Versicherung - der Beitrag ist Wegl, weil es ist ein Versicherungsbeitrag!


    Ich merke an: der Grund für die Entscheidung basiert auf falschen annahmen und die BU-Rente, die vorhanden wäre, ist dann wohl erst einmal nicht mehr in der bisherigen höhe gegeben. Ob das jetzt schlau ist? Ich denke: NÖ!

  • Wurde bei der Renditeberechnung der gesamte Beitrag zum garantierten Kapital gerechnet? Dann ist es ja auch nicht verwunderlich, wenn sich der Vertrag nicht lohnt, weil die BU-Rente gibt es eben nicht geschenkt. Der Beitrag setzt sich aus zwei Beiträgen für zwei unterschiedliche Verträge zusammen:


    1. Beitrag für die kapitalbildende Versicherung - nur der bildet (nach Kosten) Kapital
    2. Beitrag für die BU-Zusatz-Versicherung - der Beitrag ist Wegl, weil es ist ein Versicherungsbeitrag!


    Ich merke an: der Grund für die Entscheidung basiert auf falschen annahmen und die BU-Rente, die vorhanden wäre, ist dann wohl erst einmal nicht mehr in der bisherigen höhe gegeben. Ob das jetzt schlau ist? Ich denke: NÖ!

    ...und genau da liegt / lag wohl der Fehler in meinem Gedanken! Vielen Dank, das war wirklich hilfreich. :thumbup: