Absetzbarkeit doppelter Haushaltsführung

  • Hallo liebe Community,


    ab dem 01.01.2018 habe ich eine neue Anstellung durch die sich ein Arbeitsweg von ca. 75 km ergibt. Daher habe ich mir eine Zweitwohnung zur Miete in der Nähe der neuen Arbeitsstätte gesucht. Ab dem 01.01.2018 sind die Kosten im Zusammenhang mit dieser Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung absetzbar.


    Soweit so gut. Allerdings müsste ich die Wohnung bereits zum 01.12.2017 mieten. Zum einen, da dies eine Bedingung des Vermieters ist und zum anderen kann ich die Zeit zur Einrichtung etc. nutzen.


    Dazu meine Frage: Sind die Kosten bereits ab dem 01.12.2017 absetzbar, selbst wenn die neue Arbeitsstelle erst zum 01.01.2018 angetreten wird? Daran anschließen wäre für mich noch offen, wie es mit den Kosten von Hausratsgegenständen außer sieht, die vor dem 01.01.2018 gekauft wurden.


    Viele Grüße
    Maik

  • Das würde ich auf jeden Fall schon in 2017 reinnehmen. Alles in einer Anlage aufführen und dabei ergänzen, dass ab 01.01.18 ein neuer Job angetreten wird, damit es klar ist. Denn das FA sieht ansonsten ja in der Anlage N noch nix vom neuen Job.


    Bei einem Monat ist ja der Zusammenhang klar gegeben. Man muss sich ja erst mal einrichten etc. Ab dem 01.01. hat man dafür ja kaum noch Zeit. Der neue Chef bedankt sich wenn man erst mal Urlaub zum Umziehen und einrichten will...


    Wenn der eigene Hausstand am Wohnort vorliegt (also nicht das Zimmer bei den Eltern bitte) dann sollte es da m.E. keine Probleme geben. Da würde ich bis zuletzt mit dem FA streiten... kanns mir aber wie gesagt nicht vorstellen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Rückmeldung.


    Damit habe ich einige Argumente, die sicherlich hilfreich sind um die Absetzbarkeit zu begründen und plausibel zu belegen. Ich bin gespannt ob es dann ohne Probleme durchgeht.


    Viele Grüße
    Maik