Darf mein Arbeitgeber bei Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld die Provisionen abziehen?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage.
    Ich bin Angestellte und mein Gehalt besteht aus einem monatlichen Fixgehalt plus Provision, deren Höhe sich nach meinem monatlich erarbeiteten Rohgewinn richtet.
    Mein Arbeitgeber hat diese Provisionen immer als Sonderzahlungen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und hat diese auch bei der Berechnung meines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nicht beachtet.
    Nach meiner bisherigen Recherche im Internet ist dies aber so nicht richtig. Die Provision ist ja ein fester Bestandteil meines Lohnes und keine Sonder- oder Einmalzahlung. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekomme ich übrigens nicht. Dies wäre ja eine Einmalzahlung.
    Ich habe ihn auch schon mehrfach kontaktiert und es wird sich immer herausgeredet, dass die Provisionen angeblich ein Goodwill wäre.
    In meinem Arbeitsvertrag steht aber deutlich drin, dass die Provisionen abhängig von meiner monatlichen Arbeitsleistung, gemessen am Rohgewinn, bezahlt wird. Die Höhe ist demnach jeden Monat anders.
    Was stimmt denn nun? Kann mir jemand helfen? Mein Rechtsschutz greift hier übrigens nicht, da der Anspruch vor Abschluss meiner Versicherung eintrat.
    Ich wollte bisher den Anwalt eigentlich vermeiden. Was kann ich tun?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.