Sparer-Pauschbetrag

  • Bislang habe ich den Sparer-Pauschbetrag bei einer Bank ausgeschöpft. Jetzt sind alte Festgeldverträge ausgelaufen und ich könnte ihn auf 5 Banken verteilen und jährlich anpassen.


    Wäre es da nicht praktischer, gar keinen Freistellungsauftrag abzugeben und sich den Pauschbetrag über die Steuererklärung zu holen?


    Funktioniert das "über die Steuererklärung" Modell auch, wenn ich noch Konten auf meinen Namen habe, aber wir verheiratet sind und somit 1602 Euro steuerfrei sind? Oder müssten es gemeinsame Konten sein?

  • Wäre es da nicht praktischer, gar keinen Freistellungsauftrag abzugeben und sich den Pauschbetrag über die Steuererklärung zu holen?

    Ohne Betrachtung der Zeit ja, allerdings wartet man z.B. bei einer Zinszahlung im Januar 2018 auf die Steuererstattung im Juli / August 2019, je nach dem wie lange das FA braucht.


    Funktioniert das "über die Steuererklärung" Modell auch, wenn ich noch Konten auf meinen Namen habe, aber wir verheiratet sind und somit 1602 Euro steuerfrei sind? Oder müssten es gemeinsame Konten sein?

    Ja. Wir (gemeinsam veranlagt) haben sehr wenige und eher gering ausgestattete Konten gemeinsam. Man muss dann angeben welcher Anteil auf wen entfällt, z.B. 50:50. Das FA verteilt dann die 1602 Euro auf die Summe aller Kapitalerträge von beiden, mit welchem Anteil ist bei gemeinsamer Veranlagung ja egal.

  • Guten Morgen @Kater.Ka


    Hattest du nicht mal erzählt, dass du bei deinen Kindern regelmäßig Gewinne innerhalb des Sparer-Pauschbetrags realisierst, und diese wiederanlegst, um die Gewinne über die Zeit steuerfrei zu haben? Das könnte auch bei uns sinnvoll sein.

  • Den Pauschbetrag gar nicht zu nutzen und alles über die Steuererklärung abzuwickeln, klingt erstmal weniger aufwendig.


    Es reißt einen nur beim Zinseszins rein, daher müsste man wohl sehr differenziert schauen, was Sinn macht.


    Oder übersehe ich da etwas?

  • Ja, das stimmt. Auf 2018 gezahlte Steuern bekomme ich keine Zinsen, bis ich sie 2019 wieder angelegt habe. Bei einer Steuerzahlung von ein paar Hundert Euro dürfte der Effekt begrenzt sein.


    Vielleicht mach ich einen Mix. Kompletten Sparer-Pauschbetrag bei der Bank mit den höchsten Erträgen, selbst wenn ich ihn da nicht komplett nutze, aber keinen Split des Pauschbetrags um den Überblick nicht zu verlieren.

  • Vielleicht mach ich einen Mix. Kompletten Sparer-Pauschbetrag bei der Bank mit den höchsten Erträgen, selbst wenn ich ihn da nicht komplett nutze, aber keinen Split des Pauschbetrags um den Überblick nicht zu verlieren.

    Das Szenario "gar keinen Freistellungsauftrag zu erteilen" macht in meinen Augen keinen Sinn. Die Patchwork-Variante ist mir auch zu aufwendig, daher mache ich es genau so, wie du es jetzt beschreibst.

  • Hattest du nicht mal erzählt, dass du bei deinen Kindern regelmäßig Gewinne innerhalb des Sparer-Pauschbetrags realisierst, und diese wiederanlegst, um die Gewinne über die Zeit steuerfrei zu haben?

    Das ist richtig, allerdings haben die Kinder NV, damit sind rund 9.800 Euro p.a. steuerfrei, da ist gut Platz. Hinweis: die Grenze für die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV der Eltern ist geringer.


    Das Thema mit dem Sparer-Pauschbetrag ist dann interessant wenn die (laufenden) Kapitalerträge kleiner als der Pauschbetrag sind. Dann macht es Sinn vor Jahresende Aktien, Fonds etc, mit nicht versteuerten Kursgewinnen in der Höhe des nicht ausgeschöpften Pauschbetrags zu verkaufen und wieder anzulegen. Damit erhält man die Wertsteigerung steuerfrei.


    Vor einigen Tagen hatten wir ja schon mal über ausschüttend und mehrere ETF je nach Rabatt für Sparpläne gesprochen. Die Aktion "Gewinne realisieren im Rahmen Pauschbetrag" kann man dann auch zur Bestandsbereinigung verwenden. Persönlich schichte ich schlechte gemanagte Fonds regelmäßig in erfolgsversprechenderes um, da ergibt scih vieles von selbst.

  • Einen riesigen Effekt erwarte ich da auch nicht.


    Ob ich auf's Sparbuch nun 1€ Zinsen bekomme und diese sich weiter verzinsen, oder ob es nur 74 Cent sind, wird im Zweifel nicht darüber entscheiden, wie groß die herrschaftliche Villa im Alter sein wird.


    Aber hier im Forum geht es ja häufig um Anregungen eher grundsätzlicher Natur, aus denen man sich seine Finanzstrategie zusammenstellen kann.
    So seh' ich das zumindest.

  • Hatte einer von euch @Kater15 @Oekonom nicht vor ein paar Wochen ein Video gepostet, das die Steuern auf thesaurierende fonds ab 2018 erklärt? Könnt ihr das bitte nochmals posten? Ich finde es nicht. Danke

  • Hi,


    die Patchwork-Variante habe ich mal versucht und dabei etwas den Überblick verloren. Dadurch war bei knapp 30 Euro Freibetragsvolumen nicht mehr nachvollziebar, ob der Freibetrag verbraucht war oder nicht.


    Den Freibetrag konnte ich auch nicht ohne weiteres bei der Steuererklärung geltend machen, weil eben jeder Nachweis fehlte. Ich glaube, die 30 Euro Freibetrag habe ich versehentlich gar keiner Bank erteilt. :) Aber ich war mir nicht zu 100% sicher... wegen 8 Euro Steuern habe ich das nicht weiter verfolgt, wollte aber auch nicht den gleichen Fehler nochmal machen.


    Jetzt splitte ich den Freibetrag über zwei Banken (einmal Tagesgeld, einmal Depot). Das funktioniert gut und ich behalte den Überblick. Natürlich sind das Peanuts, aber so kann der Zinseszins-Effekt sowohl beim Depot (über die automatische Neuanlage der Ausschüttungen) als auch beim Tagesgeld unbesteuert wirken. ;)


    Viele Grüße
    erdnuss

  • Den Freibetrag konnte ich auch nicht ohne weiteres bei der Steuererklärung geltend machen, weil eben jeder Nachweis fehlte.

    Das verstehe ich nicht. Es müssen mMn nur die Jahressteuerbescheinigungen eingegeben werden, den Pauschbetrag rechnet das FA dann ein, Der mögliche Haken ist, dass nicht jede Bank diese Bescheinigung ausstellt, sondern diese beantragt werden muss.

  • Das verstehe ich nicht. Es müssen mMn nur die Jahressteuerbescheinigungen eingegeben werden, den Pauschbetrag rechnet das FA dann ein, Der mögliche Haken ist, dass nicht jede Bank diese Bescheinigung ausstellt, sondern diese beantragt werden muss.

    Leider weiß ich nicht mehr, für welche Bank ich einen Freistellungsauftrag über die 30 Euro erteilt habe - wenn ich überhaupt einen Freistellungsauftrag über diese 30 Euro erteilt habe.
    Ich habe also gar nicht gewusst, welche Bescheinigung gefehlt hat. Wenn eine Bescheinigung gefehlt hat. :)


    Als ich die Steuererklärung gemacht habe, waren alle Bescheinigungen von den Banken da, die ich auf meiner Liste hatte. Es ist mir bis heute ein Rätsel, wie die Differenz überhaupt zustande gekommen ist. "Eigentlich" hätte das nicht passieren können, weil ich meine Freistellungsaufträge ganz genau notiert habe. Dachte ich zumindest.


    Danach wollte ich einfach nur unnötigen Aufwand vermeiden, für die Zukunft.
    Ich erteile jetzt maximal zwei Banken einen Freistellungsauftrag. Das reicht vollkommen aus. :)


    Ich hätte bestimmt irgendwie herausbekommen können, wo die 30 Euro Freibetrag abgeblieben sind und wie viel davon bereits verbraucht waren. Der weitere Zeitaufwand stand für mich aber nicht mehr im Verhältnis zu einem maximalen "Gewinn" von 8 Euro.


    Meine Patchwork-Variante war einfach zu kompliziert.
    Einfacher ist besser. Auch beim Sparer-Freibetrag.

  • Die Idealvorstellung ist, die Freistellung vollständig bei den Banken auszuschöpfen und alle sonstigen "überschüssigen" Erträge mit der AbgSt abzugelten.
    In so einem Fall kann man sich die Erklärung via Anlage KAP sparen :)

  • Als Ergänzung hierzu noch, dass dabei nicht der persönliche Steuersatz relevant ist, sondern der persönliche *Grenzsteuersatz*.


    Mit anderen Worten: der (ganz grobe!) Richtwert, wann sich eine Abgabe der Anlage KAP für eine Günstigerprüfung lohnen kann, ist wenn man (als Einzelveranlagter) weniger als ca. 15.000 Euro Einkommen hat.