Umzug aus platzmangel

  • Also kann ich einen Umzug aus platz magel da zuwachs ansteht und Wohnung einfach zu klein ist steuerlich geltet machen.


    Habe nur das gefunden:
    Selbst wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, können Sie die Kosten dafür zum Teil steuerlich geltend machen. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie pro Jahr 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 4.000 Euro absetzen.


    oder kann ich anders mehr absetzen, also im Bezug auf Arbeitsstelle ist da keine punkt für gegeben, trifft nix zu kann jetzt zu Fuß zur arbeit und danach auch.

  • Eine zu kleine Wohnung ist zwar ein guter Grund umzuziehen, er führt jedoch nicht zu einer höheren steuerlichen Abzugsfähigkeit.


    Und wenn man vorher und nachher zur Arbeit laufen kann, kann man einen näheren Weg zur Arbeit auch nicht vorgeben.

  • Da hat @chris2702 vollkommen recht. Das hat aus Sicht des Gesetzgebers nichts mit der beruflichen Notwendigkeit zu tun.


    Es geht daher tatsächlich nur im Rahmen der haushaltsnahen DL unter den dortigen Voraussetzungen, also Rechnung mit klarem Lohnausweis etc.