Sind Geldgeschenke aus dem Ausland Einkommen?

  • Meine Frau hat die japanische Staatsbürgerschaft, wir sind mitZugewinngemeinschaft verheiratet. Sie arbeitet zu Hause (ohneGeldeinkommen), ich bin in einer Firma angestellt. Wir haben deshalbSteuerklasse III / V gewählt. Meine japanischen Schwiegerelternmöchten meiner Frau bzw. uns beiden Geld aus Japan schenken zurFinanzierung von Renovierungsarbeiten in unserer Eigentumswohnung. Esist uns bekannt, dass meine Frau innerhalb von 10 Jahren 400.000 Eurosteuerfrei von ihren Eltern geschenkt erhalten darf, ich selbst alsSchwiegersohn zusätzlich 20.000 Euro. Beabsichtigt sind Schenkungenaus dem Ausland von ca. 50.000 Euro in 3-5 Jahren. Jetzt die Frage:
    Betrachtet das Finanzamt dieses Geld trotz einer angenommenenSchenkungssteuer von Null als zu versteuerndes Einkommen?
    Falls diese Frage mit „ja“ beantwortet wird:
    - Wann und auf welche Weise muss die Schenkung jeweils dem Finanzamtmitgeteilt werden?
    - Wie wirkt sich das finanziell für uns aus?
    - Macht es einkommenssteuerlich einen Unterschied, wer von uns beidendie Schenkung erhält?
    - Ist die bislang kostenlose Familienversicherung meiner Frau bei dergesetzlichen Krankenkasse dadurch in Gefahr?
    - Gibt es weitere Dinge zu beachten?
    - Ist die geschenkte Summe am Ende Zugewinn für den jeweilsBeschenkten oder immer für beide Ehepartner zu gleichen Teilen?
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