Bitte um Rat nach Schadensfall in der KFZ-Versicherung

  • Hallo zusammen,


    folgendes zum Hintergrund:


    Wir fahren einen 2013 zugelassenen, seit 2014 in unserem Besitz befindlichen Zafira, der jetzt >90k km drauf hat.


    Ich bin/war in der SF4 (Haftpflicht) bzw. 5 (Kasko). Meine Frau hatte nun im September einen Unfall, den wir leider von der Versicherung regulieren lassen mussten, da sie schuld war und es eben einen Unfallgegner gab. Wir sind aktuell bei der myaxa. Die Kommunikation ist hier doch recht mühsam, der Schaden wurde aber schnell anerkannt und alles weitere läuft vermutlich noch im Hintergrund. Abgeschlossen ist der Sachverhalt noch nicht.


    Wenn ich mir diese Übersicht ansehe, gehe ich von einer Rückstufung in SF2 aus.
    [Blockierte Grafik: https://www.versicherung-check…chadenfreiheitsklasse.png]


    Nun meine Fragen:


    1. Könnt ihr diese Angaben bestätigen? Sind diese Einschätzungen (stammen von https://www.versicherung-check…hadenfreiheitsklasse.html) valide?
    2. Da ich der Versicherungsnehmer bin und meine Frau als Mitfahrer eingetragen habe, gibt es da auch keinen Weg raus, dass mir dieser Unfall angekreidet (im Sinne von "nicht mehr unfallfrei") wird, oder?
    3. In einem Forum habe ich folgendes Zitat gelesen:



    Zitat von Externes Forum

    Die Rückstufung ist nicht so wichtig. Im Schadensfall wechselt man einfach im nächsten Jahr zu einer Versicherung mit besseren Rückstufungstabellen. Denn die neue Versicherung bekommt die alte SF Klasse mitgeteilt + einen Schaden und stuft dann nach ihren Tabellen neu ein.

    Ist das korrekt? D.h. wenn ich jetzt in die Prüfung gehe, gebe ich nur meine aktuellen SF-Klassen an, nenne den 1 Schaden und das wars? Spielen Höhe und Art des Schadens keine Rolle? Ich wäre davon ausgegangen, dass die neue KFZ-Vers. sich mit meiner alten in Verbindung setzt, um abschätzen zu können, wie riskant das Geschäft mit mir wird...?
    4. Wie verhält es sich mit Schäden wie z.B. Marderbisse, klassischen "Carglass"-Schäden etc.? Zählen die auch als rückstufungswürdige KFZ-Schäden, die man angeben muss?
    5. Wie würdet ihr bei der Suche nach einer neuen KFZ-Versicherung vorgehen unter Berücksichtigung der Eckdaten unserer Familienkutsche (si. oben)?


    Ich freue mich auf eure Gedanken :)

  • Zu 1)


    Relevant sind die AVB Deiner Versicherung. Die hast Du zum Vertragsabschluss erhalten und/oder kannst Du (wie bei mir in der HUK24) online einsehen / herunterladen.


    Bei der aktuellen Axa online sind die Tabellen schlechter, aus SF4 H (48%) geht es nach S (90%) und aus SF5 VK (52%) nach 2 (61%). Das steht auf der Seite des Tarifrechners, ganz unten Versicherungsbedingungen und dort im Anhang 2.


    Wichtig: Falls Du Rabattschutz eingeschlossen hast wirst Du nicht zurückgestuft!


    Zu 2)


    MMn nicht, da es um das Risiko des Fahrzeugs geht.


    Zu 3)


    Das steht auch so in den AVB, Kapitel I.3


    Hab mal bei meiner HUK24, AVB 01.07.17 geschaut. Dort würde von SF4 (53%) nach SF1/2 (80%) und von SF5 (42%) nach SF1/2 (55%) gestuft, beim Basistarif nach SF 0 mit 100 bzw. 60%.


    Hilft wohl alles nicht, die empfehlenswerten Autoversicherungen (z.B. aus Finanztest November 2017) durchzutelefonieren und das genau zu klären. Lt. diesem Heft ist die Axa Online nicht allzu schlecht, also keine allzu großen Hoffnungen machen dass es woanders sehr viel besser ist.


    Zu 4


    Das ist Teilkasko und die hat kein SF-System.


    Zu 5


    s, http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/ sowie das schon zitierte Heft Finanztest 11/17.


    Ich hatte einige Jahre immer gewechselt, dann bin ich bei der HUK24 geblieben, weil ich da zufrieden bin und einige Sachen (z.B. weitere Fahrer und Sondereinstufung für Zweitfahrzeuge besser laufen als anderswo). Ansonsten mit den Vergleichsportalen rumspielen um die günstigsten rauszufinden. Allerdings wird da die HUK24 und Hannoversche Direkt dort nicht gelistet.

  • Moin,


    die Aussage vom externen Forum ist so korrekt.
    Ich würde mich etwas durch die Rückstufungstabellen wühlen. Wenn der Schaden in 2017 war.


    Du hast doch für 2017 schon bezahlt und die Abstufung wird in 2018 vorgenommen.

  • Man kann Schäden auch "zurückkaufen". Dazu gibt man den Schaden zwar bei der Versicherung an, fragt aber nach wieviel teurer die Versicherung in den nächsten x Jahren durch die Rückstufung wird. Ist die Rückstufung über zb 5 jahre teurer als der Schaden, zahlt man selbst den Schaden und spart sich die Rückstufung.

  • Das scheint auch unterschiedlich zu sein, in meinen AVB habe ich da eine Grenze von 500 Euro zum Rückkauf in der KH entdeckt. jedoch nicht in der VK..

    Ob man es wirklich "Rückkauf" nennen kann, weiß ich nicht. Ich hab mal bei Glatteis einem Unfallgegner eine kleine Macke an die lackierte Stoßstange gefahren. Er holte einen Kostenvoranschlag ein (dreistellig), ich fragte bei der Versicherung nach, was die Rückstufung in der Haftpflicht für die nächsten Jahre kostet (vierstellig) und beschloss, den Schaden nicht einzureichen. War also keine "echter" Rückkauf.