Rente aus Österreich

  • Moin.


    Ich beziehe eine Rente aus Österreich von der PVA, Pensionsversicherung in Wien, die Beträge bekomme ich Brutto überwiesen auf mein deutsches Konto.
    Wohnsitz ist in Deutschland.
    Wo in Elster oder wo in der Steuererklärung auf Papier trage ich den Betrag korrekt ein?
    Mein Wohnsitzfinanzamt konnte mir unverständlicherweise nicht helfen.


    Danke!

  • Hallo @Oldtimer,
    willkommen im Forum. Ich kann nur meine persönliche Meinung zum Besten geben. Denn, ich zahle derzeit keine Einkommensteuer, weil meine Einkünfte so niedrig sind, und ich unterhalb des Freibetrages bleibe. Ich habe derzeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
    Nach meiner Meinung ist es belanglos, wo die Rente herkommt. In den Steuerunterlagen sind die Bruttobeträge einzutragen.
    Probleme mit dem Finanzamt hatte ich dieses Jahr auch. Die Mitarbeiterin wollte meinen Antrag für die NV-Bescheinigung nicht bearbeiten. Ich sollte den Antrag nächstes Jahr erneut stellen. In meiner Beschwerde habe ich dem Finanzamt klargemacht, was nach meiner Meinung Recht und was Unrecht ist. Das hat geholfen.
    Ich würde an Deiner Stelle Deine Frage schriftlich ans FA schicken. Das FA ist verpflichtet Dir eine korrekte Auskunft zu geben. Und schriftlich kann sich das FA nicht rausreden.
    Übrigens war es bisher so, dass man nur Originalbelege einreichen mußte. Das ist jetzt wohl anders. Man braucht die Belege nicht mehr einzureichen, sondern muß sie nur noch vorhalten. Das heist, man muß sie aufheben.
    Viel Erfolg beim Finanzamt wünscht Dir


    Altsachse

  • Die Rentenzahlungen tragen Sie in die Anlage R ein - wie deutsche Rentenzahlungen auch.

    Das mag zwar funktionieren, wenn der Finanzbeamte hier nachdenkt, ist aber nicht unbedingt nötig.


    Ich gehe davon aus, dass Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Renten aus einer gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß DBA Deutschland - Österreich nur in dem Land steuerpflichtig, aus dem sie bezahlt werden. Die österreichische Pension der PVA wird dementsprechend in Österreich voll versteuert und muss in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Allerdings wird sie nur unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Aus eigener Erfahrung: Ich trage sie in der Anlage AUS, Zeile 36-40 "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt" ein und hatte in den vergangenen Jahren keine Probleme damit.
    Zum Nachlesen: DBA Deutschland Österreich, Artikel 18.

  • Hallo,
    heißt das im Umkehrschluss dass die österreichische Rente in Ö versteuert werden muß? Wird eine Steuererklärung in Österreich von Nöten sein? Ich habe gelesen, dass die Renten bis ca. 12000 € p. a. steuerfrei sind. Oder werden die Renten aus D und Ö zusammen gerechnet und dies zur Grundlage genommen?
    Vielen Dank für eine Antwort von den Forenmitgliedern.

  • Hallo,
    heißt das im Umkehrschluss dass die österreichische Rente in Ö versteuert werden muß? Wird eine Steuererklärung in Österreich von Nöten sein? Ich habe gelesen, dass die Renten bis ca. 12000 € p. a. steuerfrei sind. Oder werden die Renten aus D und Ö zusammen gerechnet und dies zur Grundlage genommen?
    Vielen Dank für eine Antwort von den Forenmitgliedern.

    Hallo Cristina,
    das hängt davon ab, wo du lebst und wie hoch deine gesamten (Ö und D) Einkünfte sind:
    zb:
    Du lebst in Deutschland und du beziehst nur eine österreichische Pension (bzw. sie macht mehr als 90% deines Einkommens aus), dann kann du beim Finanzamt in Österreich beantragen, dass du in Ö unbeschränkt steuerpflichtig bist (Steuerfreibetrag bis ca 12.000€)
    oder
    Du lebst in Deutschland und hast neben deiner österr. Pension noch andere Einkommen, die in Deutschland versteuert werden müssen, dann bist du in Österreich beschränkt steuerpflichtig (Steuerfreibetrag ist nur €2.000) und du mußt in D bei der Steuererklärung dein österr. Einkommen (Pension) angegeben, damit der Progressionsvorbehalt berechnet werden kann. Da heißt konkret, dass sich dein dt. Steuersatz erhöhen kann.

  • Ich gehe davon aus, dass Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Renten aus einer gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß DBA Deutschland - Österreich nur in dem Land steuerpflichtig, aus dem sie bezahlt werden. Die österreichische Pension der PVA wird dementsprechend in Österreich voll versteuert und muss in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Allerdings wird sie nur unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Aus eigener Erfahrung: Ich trage sie in der Anlage AUS, Zeile 36-40 "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt" ein und hatte in den vergangenen Jahren keine Probleme damit.
    Zum Nachlesen: DBA Deutschland Österreich, Artikel 18.

    Welchen Betrag gibst du da an? Einkünfte lt. österr. Steuererklärung, Einkommen lt. österr. Steuererklärung, Einkünfte/ Einkommen minus Steuer?


    ich rätsle gerade bei meiner Steuererklärung

  • Die Progessions-Einkünfte müssen immer nach dt. Steuerrecht ermittelt werden. Es muss bei ausl. Sozialversicherungsrenten also nicht der Bruttobetrag eingetragen werden sondern der steuerpflichtige Teil nach § 22 Nr. 1 S.3 a) aa). Außerdem darf noch der Werbungskostenpauschbetrag nach 9a Nr. 3 EStG abgezogen werden