Steuerklassenwahl

  • Ich bin seit November 2016 in der Regelalters-Rente (monatl. Rente 1328,-)und meine Frau noch erwerbstätig (monatl. 2886,- Brutto+ 13. Gehalt). Meine Brottorente beträgt 46% des Bruttogehaltes meiner Frau. Zum 31.12.2017 ist meine Frau gekündigt mit einer Abfindung von 20.000,- €(Brutto) und ist somit ab 01.01.2018 arbeitslos, ab da mit 2 Jahren ALG I. danach geht Sie in Rente. Dieses Jahr hat sie 46 Arbeitsjahre voll. Zur Zeit sind wir beide in der Steuerklasse 4/4. Macht hier ein Wechsel der Steuerklassen Sinn und wer geht in welche Steuerklasse. Bis ende November ist ja ein Steuerklassenwechsel noch möglich. Bringt ein Wechsel echt was unter dem
    Strich oder gleich sich das dann mit der Steuererklärung wieder aus und man bleibt in der Steuerklasse 4/4.
    Danke für die Beantwortung und Unterstützung bei einer Entscheidungsfindung.


    :?:

  • Meine Einschätzung ist, dass die Steuerklassen grundsätzlich nur Einfluss auf das laufende Netto haben, sich mit der Steuererklärung aber die Unterschiede ohnehin "glattziehen", sodass es eigentlich eine reine Geschmacksfrage ist, welche Steuerklasse man wählen will.


    Soweit der Grundsatz. Aber sobald Entgeltersatzleistungen im Raume stehen, dann sieht die Sache etwas anders aus. Ggf. wäre ein Wechsel der Steuerklasse doch überlegenswert.


    Das ist aber alles reines Bauchgefühl, angereichert mit Hören-Sagen.


    Nach meinem Dafürhalten wäre der Besuch bei einem Mitglied der steuerberatenden Berufe ratsam.

  • @Steppenwolf1305


    Die Steuerklassenwahl verändert nur Ihr laufendes Netto. Sobald Sie eine Steuererklärung abgeben, wird Ihre tatsächliche Steuerlast berechnet. Ab dann ist Ihre Steuerlast immer gleich, egal welche Kombination Sie zuvor gewählt haben.


    In Ihrer Situation kann Ihnen wohl nur ein Steuerberater sagen, ob sich der Wechsel in 3 (Ihre Frau) und 5 (Sie) lohnt. Grob abschätzen kann man, dass ein Gehaltsverhältnis 60:40 es sinnvoll macht, diesen Wechsel zu tätigen, weil man dann übers Jahr mehr netto in der Tasche hat. Aber durch die Abfindung, kann ich das als Laie nicht.


    Insofern, wenn Sie auf Nummer sicher gehen und keine Kosten wollen, wählen Sie 4:4, dann gibt es eine hübsche Rückzahlung mit der Steuererklärung, ansonsten hilft wohl ein Steuerberater.

  • Wie vorstehend bereits geschrieben wurde, ist die Einkommensteuer eine Jahresschuld. Das, was monatlich über die Lohnsteuerabzüge einbehalten wird, stellt eine Steuervorauszahlung dar, die in der Einkommensteuer-Veranlagung verrechnet wird.


    Im vorliegenden Fall liegt die Besonderheit vor, dass der Ehemann Rentner ist. Bei einem Rentner wird allerdings gar keine Lohnsteuer einbehalten! Deshalb wäre es für dieses Ehepaar günstiger gewesen, wenn es bei Eintritt des Mannes in den Ruhestand die Kombination Klasse III / Klasse V gewählt hätte.


    Insbesondere für das zu erwartende Arbeitslosengeld der Ehefrau ab 01.01.2018 wäre das wichtig gewesen, denn für die Bemessung von Lohnersatzleistungen wie ALG oder Krankengeld zählt ein pauschaliert berechnetes Netto-Einkommen. Insoweit spielt die Steuerklasse hier eine nicht zu vernachlässigende Rolle.


    Allerdings ist es heute fast zu spät, denn die Änderung würde sich nur noch für das November- und das Dezember-Gehalt auswirken. Aber wie sagt man in München: "a bissel was geht immer".


    Also dringende Empfehlung: sofort die Lohnsteuerklassenkombination in III für die Ehefrau und V für den Ehemann ändern!

  • Ich bin mir nicht so ganz sicher, dass die Steuerklassenwahl die Höhe des ALG 1 beeinflusst.


    Der vermutlich maßgebliche Paragraph https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__151.html nennt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage - sollte also das Brutto sein, denke ich. Laut Wikipedia, aufgrund des Funktionsprinzips von Wikipedia natürlich kritisch zu bewerten, ist das Brutto-Entgelt für die Höhe des ALG 1 entscheidend https://de.wikipedia.org/wiki/…he_des_Arbeitslosengeldes



    Für eine erste Einschätzung ist die unverbindliche Selbstberechnung des ALG 1 vielleicht interessant. Ich weiß allerdings nicht, ob die 2017'er oder 2018'er Alternative in diesem Fall maßgeblich ist:
    http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2017
    http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2018


    Welche Auswirkungen die Steuerklasse für das Krankengeld haben, darüber gibt die Selbstberechnung vermutlich gar keine Auskunft.


    Weil die Entscheidung möglicherweise eine beachtliche Auswirkung haben kann, es dauert ja immerhin zwei Jahre bis zur Rente, würde ich mir den einmaligen Luxus gönnen, mich zu den Auswirkungen in den verschiedenen Rechtsgebieten beraten zu lassen. Also sowohl zu Themen der Steuer als auch zur Sozialversicherung und eventuell weiteren Fragen die sich stellen könnten. Einschließlich der Frage zu welchem Zeitpunkt die Altersrente beantragt werden sollte. Ergänzung: Wenn bereits 46 Beitragsjahre geleistet wurden, könnte das eine Auswirkung auf die Rentenhöhe haben, und damit auch auf die weitere Lebensplanung.


    viele Grüße
    erdnuss

  • Ich bin mir nicht so ganz sicher, dass die Steuerklassenwahl die Höhe des ALG 1 beeinflusst.

    Tja, das ist aber so.


    Lesen Sie den von Ihnen zitierten Wikipedia-Artikel noch einmal genau durch.
    Da ist die Berücksichtigung des Lohnsteuerabzuges genauso erläutert, wie in den von Ihnen angegebenen Links zur Arbeitsagentur.


    Im Übrigen hilft auch ein Blick ins Gesetz. Lesen Sie § 153 SGB III. Dort ist detailliert erläutert welche Lohnsteuerberechnung vorzunehmen ist und wie die Lohnsteuerklassenwahl von Ehegatten zu berücksichtigen ist.


    Das Arbeitslosengeld bemisst sich also stets vom pauschaliert berechneten Nettoentgelt. Und das ist nun mal in Lohnsteuerklasse III höher als in Lohnsteuerklasse IV.


    Fazit: ein Lohnsteuerklassenwechsel im vorliegenden Fall ist daher unverändert angezeigt. Zu berücksichtigen ist jedoch der Hinweis von @Oekonom: wegen der einschlägigen Vorschriften geht das vorliegend maximal noch für den Monat Dezember 2017. Für den laufenden Monat November geht nichts mehr. Das hatte ich bei meinem obigen Post übersehen.