Erbrecht - Erbe hat Schulden

  • Hallo,


    ich frage für eine Freundin. Ihr Opa ist gestorben. Ihr Vater (Kind1) würde mit seinen 3 Schwestern(Kind2,3,4) ca. 800.000 erben. Er hat aber Steuerschulden (70.000) und würde gerne sein Erbe ausschlagen. Seine Kinder (3 - alle Volljährig) würden ja laut BGB dann an Stelle ihres Vaters (Kind1) nachrücken. Kann es passieren, dass die Steuerschulden des Vaters (Kind1) auf die Summe des Erbes Auswirkungen haben?

  • Kann es passieren, dass die Steuerschulden des Vaters (Kind1) auf die Summe des Erbes Auswirkungen haben?

    Auf die Summe des Erbes wird das keine Auswirkungen haben.
    Das Finanzamt wird allerdings von der Ausschlagung Kenntnis erhalten.
    Inwieweit das seitens des Fiskus als "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" gem. § 42 AO ausgelegt wird, bedarf einer näheren rechtlichen Prüfung.


    Immerhin könnte der Steuerschuldner ja seine Steuerschulden bezahlen, wenn er das Erbe nicht ausgeschlagen hätte...
    Wenn das Finanzamt § 42 AO anwendet, könnte es den geschuldeten Steuerbetrag von den drei Kindern, die dadurch begünstigt werden, einfordern.


    Vorsicht ist geboten! Eine rechtliche Beratung ist dringend empfohlen.


    Hier wäre auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung hilfreich gewesen.
    Dazu ist es jetzt leider zu spät, denn das hätte der Erblasser festlegen müssen. Wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, kann der Erblasser die Zuwendungen an den verschuldeten Erben so regeln, dass die Gläubiger an das Erbe nicht herankommen. Einmal mehr zeigt sich, dass 1. jeder, der ein Vermögen hinterlässt, ein Testament verfassen sollte und 2. eine kompetente Beratung VOR Erstellung eines Testaments dringend geboten ist.