Steuern bei ETF-Verkauf? SWAP ETFs behalten?

  • Hallo Forum,



    obwohl ich schon einige Jahre ETFs per Sparplan anspare habe ich das Thema 'Steuern' wohl noch nicht ganz durchdrungen. Daher bitte ich hier um eurer Hilfe und Meinung.


    Die Frage, die sich mir stellt:
    Wie wird ein ETF, den ich mehrere Jahre bespare, beim Verkauf besteuert?


    Ich besitze fast nur thesaurierende SWAP ETFs (von comstage) aber die werden ja 2018 ähnlich behandelt wie andere, indem der ein fiktiver Ertrag berechnet wird (Stichworte: Vorabpauschale/Basisertag), wenn ich die neue Regelung halbwegs verstanden habe.


    Dass passiert jedes Jahr und meine Depotbank führt dann die entsprechende Steuer an das Finanzamt ab, sofern der fiktive, berechnete Ertrag meinen jährlichen Freibetrag von 801 Euro übersteigt.


    Wie ist das dann aber nun, wenn ich meinen ETF nach langer Zeit, zum Beispiel am 1. Januar 2030 komplett oder teilweise verkaufe?
    Muss ich dann vom Verkaufserlös nochmal Steuern zahlen oder kann ich den komplett behalten?


    Muss ich alle bis dahin evtl. jährlich gezahlten Steurern auf die (fiktiven. jährlich berechneten ) Gewinne, nachweisen oder berücksichtig das die Depotbank
    automatisch, da diese das ja all die Jahre für den ETF berechtet und evtl. abgeführt hat?


    Neue ETF-Besteuerung 2018 & SWAP Thesaurierer:
    Besteht Handlungsbedarf bei SWAP ETFs (wie z.B. dem ComStage MSCI Emerging Markets, ETF127) oder kann/soll ich solche SWAP ETFs
    weiterhin behalten?
    Mir ist klar, das diese nun wegen der neu eingefühten jährlichen Berechnung eines fiktiven Gewinns ihren Steuerstundungseffekt verlieren. Aber das mach sie ja nich schlecher als physisch replizierende oder ausschüttende ETFs.


    Danke für jeded Feedback!

  • Vorab, Kuck mal hier: Besteuerung synthetischer ETF ab 2018 - Geldanlage - Finanztip-Community


    Wie ist das dann aber nun, wenn ich meinen ETF nach langer Zeit, zum Beispiel am 1. Januar 2030 komplett oder teilweise verkaufe?Muss ich dann vom Verkaufserlös nochmal Steuern zahlen oder kann ich den komplett behalten?

    Sofern der ETF nach dem 31.12.2008 angeschafft wurde, musst du den Veräußerungsgewinn (nicht -erlös) versteuern.


    Muss ich alle bis dahin evtl. jährlich gezahlten Steurern auf die (fiktiven. jährlich berechneten ) Gewinne, nachweisen oder berücksichtig das die Depotbankautomatisch, da diese das ja all die Jahre für den ETF berechtet und evtl. abgeführt hat?

    So ist es gedacht - sicherheitshalber schadet es nicht, die Unterlagen aufzubewahren.

    Besteht Handlungsbedarf bei SWAP ETFs (wie z.B. dem ComStage MSCI Emerging Markets, ETF127) oder kann/soll ich solche SWAP ETFsweiterhin behalten?

    vgl. den Link oben

    Mir ist klar, das diese nun wegen der neu eingefühten jährlichen Berechnung eines fiktiven Gewinns ihren Steuerstundungseffekt verlieren. Aber das mach sie ja nich schlecher als physisch replizierende oder ausschüttende ETFs.

    Die "Swapper" verlieren den Vorteil ja nur zum Teil, eben in Höhe der Vorabpauschale. Schlechter als physische ETF werden sie dadurch nicht, aber es bleibt zumindest der (theoretische) administrative Aufwand aus Frage 2)

  • Es ist jedoch die Frage, ob der Swapper als Akienfonds gewertet wird. Hat er zum Stichtagszeitpunkt durch das Tauschen weniger als 51 % Aktienquote, bekommt man nicht die 30% Teilfreistellung. Dann wird er nicht als Aktienfonds gewertet.
    Diese Gefahr besteht bei einem Swapper.
    Gruß


    Altsachse

  • Hat er zum Stichtagszeitpunkt durch das Tauschen weniger als 51 % Aktienquote, bekommt man nicht die 30% Teilfreistellung.

    Der Tausch durch einen Swap führt nicht zu einer Minderung der Aktienquote. Juristischer Eigentümer der Aktien bleibt der Fonds, getauscht wird nur das wirtschaftliche Ergebnis.


    Und wenn man sich den o.g. Fonds ansieht, dann kann man dem Geschäftsbericht entnehmen, dass der Fonds zum Stichtag rund 86% in Aktien gehalten hat, der Swap gerade einmal 1% des Volumens ausmacht.


    Hier der Link, dann Seite 313: http://daten.comdirect.de/fund…XKyriVrK72e2eCr&YEAR=2017

  • Es ist jedoch die Frage, ob der Swapper als Akienfonds gewertet wird. Hat er zum Stichtagszeitpunkt durch das Tauschen weniger als 51 % Aktienquote, bekommt man nicht die 30% Teilfreistellung. Dann wird er nicht als Aktienfonds gewertet.
    Diese Gefahr besteht bei einem Swapper.
    Gruß


    Altsachse

    Für die Beurteilung als Aktienfonds gibt es nach meinem Verständnis keinen Stichtag. Das BMF schrieb dazu Folgendes:


    (siehe http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2 Seite 4)


    Ich persönlich verstehe diese Aussage so, dass ich als Anleger auf die Anlagebedingungen vertrauen darf. Nur wenn es wesentliche Abweichungen zwischen den Anlagebedingungen und dem tatsächlichen Vorgehen des Fonds gibt, muss ich mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. In diesem Fall -wieder nach meinem persönlichem Verständnis- könnte ich eventuell einen Schadenersatzanspruch gegen den Fonds haben, in Höhe der zusätzlichen Steuerbelastung.
    Da es noch keine Rechtsprechung dazu gibt, ist das aber eine reine Spekulation.


    viele Grüße
    erdnuss