Hallo Forum,
obwohl ich schon einige Jahre ETFs per Sparplan anspare habe ich das Thema 'Steuern' wohl noch nicht ganz durchdrungen. Daher bitte ich hier um eurer Hilfe und Meinung.
Die Frage, die sich mir stellt:
Wie wird ein ETF, den ich mehrere Jahre bespare, beim Verkauf besteuert?
Ich besitze fast nur thesaurierende SWAP ETFs (von comstage) aber die werden ja 2018 ähnlich behandelt wie andere, indem der ein fiktiver Ertrag berechnet wird (Stichworte: Vorabpauschale/Basisertag), wenn ich die neue Regelung halbwegs verstanden habe.
Dass passiert jedes Jahr und meine Depotbank führt dann die entsprechende Steuer an das Finanzamt ab, sofern der fiktive, berechnete Ertrag meinen jährlichen Freibetrag von 801 Euro übersteigt.
Wie ist das dann aber nun, wenn ich meinen ETF nach langer Zeit, zum Beispiel am 1. Januar 2030 komplett oder teilweise verkaufe?
Muss ich dann vom Verkaufserlös nochmal Steuern zahlen oder kann ich den komplett behalten?
Muss ich alle bis dahin evtl. jährlich gezahlten Steurern auf die (fiktiven. jährlich berechneten ) Gewinne, nachweisen oder berücksichtig das die Depotbank
automatisch, da diese das ja all die Jahre für den ETF berechtet und evtl. abgeführt hat?
Neue ETF-Besteuerung 2018 & SWAP Thesaurierer:
Besteht Handlungsbedarf bei SWAP ETFs (wie z.B. dem ComStage MSCI Emerging Markets, ETF127) oder kann/soll ich solche SWAP ETFs
weiterhin behalten?
Mir ist klar, das diese nun wegen der neu eingefühten jährlichen Berechnung eines fiktiven Gewinns ihren Steuerstundungseffekt verlieren. Aber das mach sie ja nich schlecher als physisch replizierende oder ausschüttende ETFs.
Danke für jeded Feedback!