Was Arbeitnehmer alles absetzen können

  • Liebes Forum,
    immer wieder durchforste ich als Steuerzahler gerade die Meldung, die wie in diesem Artikel aus der Betreffzeile bestimmte Dinge erklären: was kann ich also steuerlich geltend machen!
    Abschnitt:

    Fahrten zur Arbeit - Ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fördert der Gesetzgeber in Form einer Pauschale. Für diesen Weg können Sie eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig davon, wie Sie zur Arbeit und wieder nach Hause gelangen. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.
    Hier lese ich wieder einmal etwas, was auch auf anderen Seiten mir NICHT klar genug formuliert wird: Für wen gilt der letzte Satz: "Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag."? Ich fahre seit jeher mit meinem eigenen PKW zur Arbeit und habe eher den Eindruck, dass ich den Wagen meist nur für die Arbeit nutze. Mit Argwohn sehe ich die Selbstständigen oder diejenigen, die einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Nehme ich den letzten Satz wörtlich -also so wie ich ihn verstehe- dann sollte ich doch eigentlich mehr wie nur 30 Cent für die Entfernung erhalten!
    Im Ganzen halte ich es für einen großen Besch..., wenn Firmen-PKWs -meist größere Modell- gefahren werden können. Die Firma zahlt keine Steuern, der Angestellte muss nicht ansparen, Reparaturen und Wartung kann man steuerlich geltend machen, von 0 auf Hundert ohne langes ansparen. Ja, und Otto Normalverbraucher? Der bekommt für den Entfernungskilometer 30 Cent.
    Wie kann ich also den letzten Satz des Artikels verstehen? Echte Kostenabrechnung oder ??? Und wenn dann wie? Muss ich alles aufschreiben (muss man mit dem Firmenseitig auch nicht).

  • Die Erläuterung meines Wiso sagt dazu, dass bei den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nur die Entfernungspauschale angesetzt werden kann.


    Zum Thema Firmenwagen etc. ist anzumerken, dass der geldwerte Vorteil zur Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, gegen den dann wiederum die Entfernungspauschale läuft..

  • Im Ganzen halte ich es für einen großen Besch..., wenn Firmen-PKWs -meist größere Modell- gefahren werden können.

    Na ja, so schlimm ist es nicht.


    Wer einen Dienstwagen zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt bekommt, muss für den darin liegenden geldwerten Vorteil auch kräftig Steuern zahlen. 1 % des Bruttolistenpreises werden monatlich dem Gehalt rechnerisch hinzugefügt und darauf wird die Steuer berechnet.


    Beispiel: Wer ein Auto mit Listenpreis von 100.000 € als Dienstwagen fährt, bekommt jeden Monat 1.000 € als geldwerter Vorteil zugerechnet. Da solche Autos meist von Arbeitnehmern mit hohem Einkommen gefahren werden, liegt die steuerliche Belastung dann häufig bei ca. 420 € im Monat. Diesen Betrag zahlt der Arbeitnehmer nur dafür mehr, dass er das Auto auch privat nutzen darf.


    Hinzu kommt noch der Vorteil, dass er den Wagen auch für Fahrten zum Betrieb nutzen darf. Dafür werden 0,03 % pro Monat und pro Entfernungskilometer steuerlich hinzu gerechnet.


    Angenommen unser Arbeitnehmer im Beispielfall hat eine Entfernung zur Arbeitsstätte von 20 km, dann werden ihm noch einmal 600 € an geldwertem Vorteil zugerechnet.


    Insgesamt bezahlt also ein solcher Dienstwagennutzer ca. 672 € mehr an Lohnsteuern als sein Kollege ohne Dienstwagen.
    Freilich kann der Dienstwagennutzer auch die Pendlerpauschale absetzen - wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
    Die macht aber bei 20 km gerade mal 6 € pro Tag aus.


    Bei einem Monat mit 22 Arbeitstagen also 132 €, die er absetzen kann. Bei 42 % Spitzensteuersatz ergibt das einen Steuervorteil von 55 €.


    Unterm Strich kostet den Arbeitnehmer der Luxusdienstwagen daher rund 620 € Steuern im Monat.


    Von Beschi... kann man hier nicht sprechen. Finde ich jedenfalls.

  • Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.

    Ich denke, das dieser Satz auf die insgesamt 4.500,- EUR angewendet wird. Wenn man also mit seinem eigenen PKW fährt, kann man jährlich z.B. auch 5.000,- EUR absetzen.


    Aber bei 220 Arbeitstagen im Jahr


    4.500 EUR / 0,30 EUR = 15.000 km/Jahr / 220 Tage = 68,18 km pro Arbeitstag.
    Dein Arbeitsort müsste also mehr als 68,18 km entfernt sein, damit du mehr absetzen könntest als 4.500 EUR.