Kaufvertrag

  • Hallo,
    ab wann ist ein Kaufvertrag gültig?
    Erst mit Unterschrift oder schon bereits bei mündlicher Zusage?
    Es geht um ein Auto, das nicht über Internet bestellt oder gekauft wurde, sondern direkt beim örtlichen Händler angeschaut wurde, der Kaufvertrag wurde per E-Mail versendet mit der Bitte um Unterschrift und postalische Rücksendung der original unterschriebenen Dokumente.


    Danke für eure Hilfe.

  • Nachtrag.
    Der Händler hat bereits mit Datum unterschrieben auf dem Vertrag. Diesen Vertrag dann per Mail an den Vertragspartner geschickt und zur Unterschrift aufgefordert. Dieser soll jetzt unterschreiben und den Originalvertrag mit der Post, vorab per Fax zurückschicken.


    Das ist doch dann kein mündlicher Vertrag, wenn er auf die Unterschrift wartet, oder?

  • BGB-Vorlesung erste Stunde ;) s. z.B. hier https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)


    Im konkreten Fall kommt es darauf an, was gesagt wurde und ob es Zeugen dafür gibt. Ich verstehe Deinen Beitrag so, dass es bereits Einigkeit über den Kauf gab, unter dem Vorbehalt Deinerseits dass die AGB bzw. der schriftliche Vertrag keine nicht besprochenen für Dich ungünstigen Regelungen enthalten. Sofern dies der Fall ist wäre mMn der Kaufvertrag geschlossen.

  • Hallo, hier ein Auszug aus dem Kaufvertrag.


    „Vertragsabschluss
    Sämtliche Vereinbarungen auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag gilt als angenommen wenn der Käufer die Annahme des Fahrzeugs schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat. Übertragungen von Rechten und Pflichten sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen...“

  • Hatte bei einem anderen Verkäufer ebenso eine Anfrage bzw. ein Auto angeschaut, war mir jedoch noch nicht sicher, ob ich dieses haben möchte. Mit dem Verkäufer hatte ich ausgemacht, der dann in Urlaub ging, dass ich dann Montags bei Interesse, noch mal beim Chef anrufen, fragen sollte ob das Auto noch verfügbar ist. Dieser hatte mir auch bereits einen Kaufvertrag zugesendet zu Unterschrift. Der Verkäufer meinte, dieser Vertrag wäre sowieso erst gültig, wenn ich unterschrieben hätte. Der Verkäufer hatte noch nicht unterschrieben.
    Habe dann auch noch einige Male per E-Mail verschiedene Sachen angefragt, was Ausstattungsvarianten betrifft, jedoch nicht den unterschriebenen Vertrag zurück gesendet und auch keine Bestätigung zum Kauf gegeben.
    Habe auch keine Aufforderung von dem Verkäufer erhalten den unterschriebenen Vertrag zurück zu schicken bzw. dass ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre.

  • Das ist doch dann kein mündlicher Vertrag, wenn er auf die Unterschrift wartet, oder?

    So ist es! Das ist kein mündlicher Vertrag.


    @Kater.Ka vertritt hier eine Meinung, die von der überwiegenden Mehrheit der Juristen nicht geteilt wird.
    Selbstverständlich sind mündliche Kaufverträge möglich und wirksam. Wenn es keine mündlichen Kaufverträge gäbe, müssten wir täglich im Supermarkt oder beim Bäcker einen schriftlichen Kaufvertrag über eine Tüte Semmeln abschliessen.


    Wie immer in der Juristerei kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Hier geht es um den Kauf eines Kfz. Die Parteien hatten sich bereits vor Vertragsschluss darüber verständigt, dass der Kaufvertrag in Schriftform abgeschlossen werden soll.
    Deshalb hat der Händler auch bereits das Formular unterschrieben.


    Rechtlich ist so etwas ein "Angebot". Der Käufer kann das Angebot annehmen, indem er ebenfalls unterschreibt. Dann ist der Kaufvertrag geschlossen. Aber eben erst dann, wenn beide unterschrieben haben. Sonst ist es einfach nur ein Angebot diesen Kaufvertrag so abzuschließen.


    Nur der Vollständigkeit halber: Es können für jeden Vertragspartner auch bereits Pflichten aus den Vertragsverhandlungen entstehen! Wenn z.B. der Verkäufer fest darauf vertraut hat, dass der Kaufvertrag zustande kommen wird und daraufhin bereits Handlungen veranlasst hat (z.B. das Auto auf Wunsch des Käufers mit Winterreifen ausgestattet oder gar bereits zum Straßenverkehr zugelassen), dann kann der Käufer bei letztendlichem Scheitern der Verkaufsverhandlungen für solche Kosten dem Verkäufer schadensersatzpflichtig werden (§ 311 Abs. 2 BGB "culpa in contrahendo").


    Aber dazu hat aber @Joe_ hier zu wenig vorgetragen, um eine Haftung aus culpa in contrahendo feststellen zu können.

  • Er wollte, dass ich den Vertrag sofort unterschreibe. Das war am Samstag. Er sagte, dass er mir den Vertrag nicht mitgeben kann, weil er könnte ja das Auto noch zwischen 10 und 12 Uhr verkaufen. Dann habe ich gesagt, er könnte ihn mir ja um 12 Uhr zuschicken, wenn er keinen Kunden mehr hat. Wenn er das Auto verkauft hätte, wäre das für mich auch ok gewesen.
    Nun habe ich nach Geschäftsschluss am Samstag den Vertrag erhalten. Einmal mit und ein weiteres mal ohne Winterreifen. Haben auch über die Zulassung gesprochen. Ich sagte, dass ich noch klären muss, ob evtl.mein Bruder das Auto anmelden könnte oder vielleicht das Autohaus. Er hat das auch angeboten. Er hat zur Sicherheit, damit ich nicht nochmal hinfahren muss den Personalausweis kopiert.

  • Das Autohaus hat nicht nur gute Bewertungen. Jetzt hat ein Kollege noch gemeint, dass der Besitzer sich nicht an seine Absprachen hält. Es geht hier hauptsächlich um Werkstattleistungen. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Das Autohaus ist jedoch auch 50 km entfernt und es gibt auch in der Nähe Vertragswerkstätten.

  • Wollte wissen, ob ich nicht doch schon einen verbindlichen Vertrag habe.
    Bzw. , ob ich auch noch einen Rückzieher machen kann. Das weiß ich jetzt. Danke euch beiden für die schnellen Antworten.

  • Nicht nur das!


    Das Fahrzeug könnte ja auf dem Hof bewegt worden sein,ohne daß eine visuelle und schriftliche Dokumentation erstellt worden wäre.........


    Gerade solche EU Neufahrzeuge sind berüchtigt dafür,daß sich bewegliche Teile bis zu einem Millimeter und damit außerhalb der Norm verlagern könnten..........


    Da hat der Kaufinteressierte natürlich ein Auskunftsrecht,da ihm ansonsten sogar nach Kaufvertragsunterschriftsleistung und Anzahlung von einem ganzen Prozent des Kaufpreises eine Kaufpreisminderung zusteht..........

  • @Kater.Ka


    OK. Danke für die Info. Habe im Netz nichts dazu gefunden. Steht nämlich nichts drin.


    Weíßt Du zufällig wie teuer ca. die Zulassung ist? Inkl. Nummernschild. Der Händler würde das für ca. 100 Euro machen. Kommt mir etwas teuer vor. Er will nur die tatsächlichen Kosten verrechnen, keinen Zeitaufwand, obwohl er ja 90 km fahren müsste?


    Wenn ich mein altes Auto abmelden muss, kann ich das auch online machen, ohne auf die Zulassungsstelle gehen zu müssen? Wollte das dann evtl. selber machen. Die Zulassung könnte ich vom Händler machen lassen?

  • @lanAnderson2


    Dann werde ich das Thema unbedingt vorher abklären. Vielen Dank. Er soll das im Vertrag vermerken! Wenn er das nicht macht, ist auf jeden fall was faul. Steh wie gesagt nichts drin. Bei anderen Verkäufern stand auch nichts drin.
    Die Frage ist nur, was ist unfallfrei? Glaube kleine Mängel können immer noch als unfallfrei betitelt werden?





    Gerade solche EU Neufahrzeuge sind berüchtigt dafür, daß sich bewegliche Teile bis zu einem Millimeter und damit außerhalb der Norm verlagern könnten..........


    Was meinst Du genau damit? Das Fugen verschoben/ ungleichmäßig sind? Ich kann das als Leihe nicht beurteilen bzw. erkennen?

  • Weíßt Du zufällig wie teuer ca. die Zulassung ist? Inkl. Nummernschild.

    Belege habe ich abgeheftet: meine ungarische TZ hat 59,20 ohne Schilder aber mit Wunschkennzeichen (10,20) und Feinstaub (5 Euro) gekostet. Die Schilder - da war ich wieder beim billigsten - ca. 9 Euro das Paar, den Zettel habe ich nicht mehr



    Wenn ich mein altes Auto abmelden muss, kann ich das auch online machen, ohne auf die Zulassungsstelle gehen zu müssen? Wollte das dann evtl. selber machen

    Online mMn nicht, da die Schilder entstempelt werden müssen. Bei uns kann man das im Ortsamt auf dem Berg machen, muss also nicht zur Zulassungsstelle (25 km).




    Die Zulassung könnte ich vom Händler machen lassen?

    Ja, der braucht allerdings eine Vollmacht. Meine Frau brauchte auch jeweils meinen PersA bzw. ich ihren. Weiß nicht wie das beim Händler/Zulassungsservice ist.

  • @Joe_:


    a)die korrekte Schreibweise lauter:Laie


    Das ist jemand,der sich bei Sachverhalten NICHT auskennt.


    Leihe bedeutet:,daß sich jemand bei jemand anders möglichst kostenfrei und für einen bestimmten Zeitraum Dinge aneignet.


    So ähnlich,wie Du das hier auch tust.


    b)damit Du nicht wieder sinnentlehrte Beiträge (wie meinen letzten) ernst nimmst,empfehle ich Dir,die Wortbedeutung von Ironie und/oder Sarkasmus zu googeln,um Dich danach darüber zu informieren,wie man solche in Foren(wie diesem zum Beispiel)erkennt.