Wechsel PKV -> GKV durch 2-monatige Arbeitslosigkeit inkl. Sperrfrist ?

  • Hallo,


    ich bin ein wenig verwirrt mit den ganzen Gesetzestexten und benötige mal jemanden der mir auf die Sprünge hilft. Ich habe da eine Theorie welche selbst durch die Suche hier im Forum nicht bestätigt oder widerlegt wurde. Folgendes Szenario ist gegeben:


    Ein Mann, unter 40, ist seit vielen Jahren in der PKV versichert und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Nun kündigt diese Person sein bestehendes Arbeitsverhältnis selbst zu Termin X (sagen wir einfach mal zum Ende des Jahres damit wir ein Datum haben mit dem wir rechnen können). 2 Monate später tritt dieser seinen neuen Job an.


    Meine Theorie im Überblick:


    - eigene Kündigung zum 31. Dezember
    - Eintritt in Arbeitslosigkeit: 1. Januar - Sperrfrist 12 Wochen
    - Januar
    -- PKV läuft weiter, Beitrag muss komplett selbst gezahlt werden
    [*]- Februar
    [*]-- Versicherungspflicht tritt ein, automatische Versicherung in GKV (sofern nicht explizit anders gewünscht)
    [*]-- GKV kann gewählt werden, Kündigung von PKV muss selbstständig durchgeführt werden
    [*]- März
    [*]-- neuer Arbeitsvertrag, Schluss mit Arbeitslosigkeit
    [*]-- GKV kann bestehen bleiben
    [*]
    Habe ich die Sachlage richtig verstanden oder habe ich hier einen Denkfehler?
    Vielen Dank für die Unterstützung
    [*]
    [*]Gruß Thomas

  • Hallo @dgir


    Könntest du Kurz Deine Erfahrungen teilen? WIe ist es gelaufen?


    Bist du während der Arbeitslosigkeit in die GKV gewechselt? Und wenn ja, bist du dann nach der Aufnahme der neuen Tätigkeit in der GKV geblieben?


    Wäre super, wenn du deinenechten Fall und Erfahrungen mit den deutschen Sozialgesetzen schilderst.


    Gruss
    Nic

  • Könntest du Kurz Deine Erfahrungen teilen? WIe ist es gelaufen?



    Bist du während der Arbeitslosigkeit in die GKV gewechselt? Und wenn ja, bist du dann nach der Aufnahme der neuen Tätigkeit in der GKV geblieben?

    Klar, gerne doch. Ich schreibe dazu allerdings auch gerade einen Erfahrungsbericht in meinem Blog und werde den hier entsprechend posten sobald ich ihn fertig habe ...


    Die Kurzform:

    • Ich war gut 18 Jahre in der privaten Krankenversicherung
    • Durch die Option eines Jobwechsels habe ich 2 Monate Freizeit eingestreut während deren ich private Dinge durchgeführt habe (z.B. das Haus renoviert). Ich habe meinen alten Job selbst gekündigt und habe somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt
    • Ab Tag 1 der Arbeitslosigkeit konnte ich mich bei der GKV anmelden
    • ABER: Wäre ich nun einfach so wieder in die Anstellung gegangen dann hätte ich Pech gehabt und hätte nach den 2 Monaten vermutlich zurück in die PKV gemusst. Es gibt hier sowas wie eine Zeit die man in der GKV gewesen sein muss um in selbiger bleiben zu dürfen. Ob dies geprüft wird hängt von der Gesellschaft ab, ich wollte hier keine Experimente eingehen und alles Wasserdicht haben
    • Nun wurde mir verraten dass diese Frist dann nicht gilt, wenn man vor der eigenen neuen Anstellung in der Familienversicherung war
    • Somit war ich ungefähr einen Monat beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und somit selbst in der GKV versichert (Pflichtversichert). Die Beiträge wurden ab Tag 1 vom Amt gezahlt, das aber nur am Rande. Nach einem Monat bin ich zum Arbeitsamt und habe mich als "nicht mehr Arbeitssuchend" gemeldet. Die Folge - keine Versicherung mehr über das Amt. Nun hat meine Frau mich in Ihre Versicherung als kostenfreies Mitglied in die Familienversicherung aufgenommen
    • ca. 4 Wochen später habe ich dann meine neue Anstellung angetreten mit meiner GKV. Hier musste ich nun noch einen Antrag einreichen bei dem Dinge wie die Vorversicherungszeiten abgefragt wurden. Durch die vorherige Familienversicherung kam gerade vor wenigen Tagen die Bestätigung dass ich nun freiwilliges Mitglied der GKV bin