Hallo,
ich bin ein wenig verwirrt mit den ganzen Gesetzestexten und benötige mal jemanden der mir auf die Sprünge hilft. Ich habe da eine Theorie welche selbst durch die Suche hier im Forum nicht bestätigt oder widerlegt wurde. Folgendes Szenario ist gegeben:
Ein Mann, unter 40, ist seit vielen Jahren in der PKV versichert und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Nun kündigt diese Person sein bestehendes Arbeitsverhältnis selbst zu Termin X (sagen wir einfach mal zum Ende des Jahres damit wir ein Datum haben mit dem wir rechnen können). 2 Monate später tritt dieser seinen neuen Job an.
Meine Theorie im Überblick:
- eigene Kündigung zum 31. Dezember
- Eintritt in Arbeitslosigkeit: 1. Januar - Sperrfrist 12 Wochen
- Januar
-- PKV läuft weiter, Beitrag muss komplett selbst gezahlt werden
[*]- Februar
[*]-- Versicherungspflicht tritt ein, automatische Versicherung in GKV (sofern nicht explizit anders gewünscht)
[*]-- GKV kann gewählt werden, Kündigung von PKV muss selbstständig durchgeführt werden
[*]- März
[*]-- neuer Arbeitsvertrag, Schluss mit Arbeitslosigkeit
[*]-- GKV kann bestehen bleiben
[*]
Habe ich die Sachlage richtig verstanden oder habe ich hier einen Denkfehler?
Vielen Dank für die Unterstützung
[*]
[*]Gruß Thomas