Lebensversicherung vor dem 31.12.2005

  • Hallo,


    ich habe eine fondsgebundene Lebensversicherung am 30.11.2004 abgeschlossen und ab diesen Datum monatlich Beiträge eingezahlt, welche auf einem einzigen Fonds angelegt worden sind.


    Nun habe ich mir überlegt mein bisher angespartes Kapital auf drei verschiedene Fonds um zu verteilen und meine zukünftigen monatlichen zu zahlenden Beiträge auf diese drei Fonds zu verteilen. Ich habe mir breits eine Liste mit möglichen Fonds zu schicken lassen. Eine Aufteilung der bisherigen Fondsanlage ist also theoretisch möglich.


    Die Frage die sich mir nun stellt ist, wenn ich wie o.g. vorgehe, sich irgendwas an meinem Vorteil der Steuerfreiheit auf die Kapitalerträge ändert. Behalte ich diese Steuerfreiheit weiterhin, weil es auf den Abschluss der Versicherung vor dem 31.12.2005 ankommt und oder muss ich bis zu meiner später geplanten Einmalauszahlung jetzt den jetztigen Fonds beibehalten? Wird die Neuaufteilung eventuelle als ein neuer Vertrag mit neuem Laufzeitbeginn der Lebensversicherung gesehen und ist der Steuervorteil auf die Kapitalerträge somit verloren? Vielen Dank für die Antworten im Voraus.


    MfG


    TommyBoy185