KFZ-Versicherungstarife vergleichen

  • Wie kann ich die Schadenfreiheitsklasse meiner KFZ-Versicherung Verti (Direct Line) mit denen anderer Versicherer vergleichen? Hintergrund: Die SFK-Einstufungen meines Erst- und Zweitwagens dort sind Sondertarife, gelten nur bei DL. Bei Vers.Wechsel gelten dann wohl andere (schlechtere) SFK. Wie kann ich die errechnen oder erfahren, damit ich mit anderen Versicherungen vergleichen kann? Erhoffe mir brauchbare, praktikable Tips.

  • Einfach mal bei DL anrufen vielleicht? Bzw am besten per E-Mail anfragen, dann gibt's was schriftliches.

  • Möchten sie wissen, welche Einstufung bei einem anderen Versicherer gelten würde? Welche Sondereinstufung sie dort ggbfs. erhalten würden? Kontaktieren sie den oder die infrage kommenden Versicherer, oder informieren sie sich in den Versicherungsbedingungen. Die sind oftmals frei zugänglich oder lassen sich über Vergleichsportale beschaffen.
    Oder aber sie informieren sich anhand der Schadenfreiheitstabellen, die sind Bestandteil der Bedingungen. Also ebenfalls vergleichsweise einfach zu beschaffen und zu vergleichen.

  • @swingkid


    Eine Frage dazu. Meine Versicherung gewährt mir drei Schäden ohne Rückstufung. Angenommen ich habe SF 30 und baue drei schwere Unfälle. Dann bin ich ja immer noch in SF 30 bei der aktuellen Versicherung. Weiß dann wirklich eine potentielle neue Versicherung, welche SF sie mir geben muss? Ich hätte erwartet, die alte teilt der neuen mit, wo ich eigentlich hingehöre. Aber ich weiß nicht wie es wirklich geht....


    Wäre nett wenn du mir das erklärst. Das hat mich schon immer interessiert.

  • Hallo Chris,


    das ist im Prinzip auch so. In den AKB ist das in der Regel so formuliert:


    "I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu geben.
    Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondereinstufungen – mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2 – werden nicht berücksichtigt."


    Quelle: VHV


    Dazu kommt dann folgende Regelung:


    "Im Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nachversicherer entgegen den Bestimmungen der I.8.2 eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte."


    Der abgebende Versicherer teilt dem neuen also mit, in welcher SF-Klasse der Versicherte bei ihr ohne Berücksichtigung der durch den Rabattschutz geschützten SF-Klasse eingestuft wäre. Das wird dann vom neuen Versicherer so auch berücksichtigt werden (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen).


    Mir wäre derzeit nur ein Versicherer bekannt, der das so nicht macht und im Prinzip die geschützte SF-Klasse meldet, und das ist die Verti (ehemals Direct Line). Hier heißt es abweichend:


    "Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt."


    L.4.1. ist in diesem Fall der sogenannte "nix-passiert-Tarif", also der Rabattschutz. Der gilt bei der Verti derzeit allerdings auch nur für einen Schaden je Kalenderjahr und auch nur für die Haftpflichtversicherung.
    Die Verti schreibt übrigens auch nur von berechtigt und nicht gleichzeitig auch verpflichtet, wenn es um die Meldung eines Schadenverlaufes an den Neuversicherer. Etwas kurios. Keine Ahnung, ob da das Lektorat noch etwas müde war oder ob die Formulierung tatsächlich so gewollt ist.


    Soweit alle Klarheiten beseitigt?

  • Möchte hierzu auch mal kurz meinen Kommentar abgeben, da ich nun kurz vor Ablauf auf der Suche nach einer neuen Versicherung bin bzw. vergleichen möchte.


    Habe bisher den Nix-Passiert-Tarif genommen, weil mir mal versichert wurde, dass keine Rückstufung auch bei einem Versicherer-Wechsel stattfindet. In den mir übermittelten AKB stand auch "nicht rückstufungsrelevant" drin.


    Scheint zumindest mittlerweile nicht mehr zu sein, denn es heißt in den aktuellen AKB 2018:


    "L.5.4.2 [...] Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 ("Nix-Passiert-Tarif") fallen, werden bei unserer Auskunft als rückstufungsrelevant berücksichtigt"


    s. https://www.verti.de/info/legal/akb_auto.pdf


    Das bedeutet, dass das entscheidende "nicht" anscheinend mal locker flockig weggefallen ist.


    Also bringt der Nix-Passiert-Tarif genauso wenig, wie die anderen Rabattschutz Tarife, da man immer an die Versicherung gebunden bleibt und die sich im Laufe der nächsten Jahre dann die Kohle durch höhere Tarife bei Dir zurück holen.


    Mich interessiert jetzt nur noch, ob die neuen AKB Vertragsbestandteil werden, wenn man Verhandlungen über günstigere Beiträge führt bzw. ob automatisch die aktuellen AKB Grundlage werden. Vielleicht hat hierzu ja jemand eine Antwort.


    Beste Grüße

  • Sie werden dann relevant wenn Du eine Veränderung beantragst, Eine "Verhandlung über günstigere Beiträge" kann ich mir nicht richtig vorstellen, dabei dürfte es sich um eine Umstellung auf einen anderen / günstigeren, der dann selbstverständlich die neuen AGB mitbringt.

  • Danke für die Antwort. Ich habe mich da tatsächlich etwas unglücklich ausgedrückt. Die "Verhandlungen" wurden geführt und dann wurden mir EUR 50,00 abgezogen. Also dürfte es sich nun um die Geltung der neuen AKB/AGB handeln?


    Dann widerrufe ich nämlich die Änderung.


    PS: Ich hab nun eine E-Mail an Verti mit dieser Fragestellung gesendet. Mal sehen, was die sagen.