Mietrecht

  • Hallo Guten Tag,


    ich habe in einem 2011 erworbenen Mietshaus mit 4 Wohnungeneinem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt weil mein Sohn der im September seine Lehre beendet hat und auch nunmehr in der Lage ist die Wohnung zu finanzieren einem meiner Mieter mit welchem ich nur Ärger seit Einzug und Beginn des Mietverhältnisses hatte die Wohnung am 23.08.2017 fristgerecht zum 30.11.2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt . Zeitgleich hat mein Sohn im Vertrauen darauf , dass der Mieter auszieht den Mietvertrag für seine Wohnung gekündigt. Der Mieter ging in Widerspruch weill er behauptet hat dass der Kündigungsgrund nicht bestehen würde weil der Sohn nicht beabsichtigt die Wohnung zu beziehen . Darauf ging ich in Widerspruch gegenüber der Anwältin meines Mieters und habe explizit dargelegt dass diese Aussage nicht stimme sondern mein Sohn beabsichtigt diese Wohnung zu beziehen, das war 8.9.2017 .Danach kam nichts mehr von der Anwältin aber mein Mieter forderte einen Vorvermieterbescheinigung an, da gingen wir davon aus , dass er beabsichtigt auszuziehen.Mt Schreiben vom 06.11.2017 baten wir dann um einen Termin zur Wohnungsübergabe. Daraufhin hat die Anwältin erklärt dass sie den Grund der Eigenbedarfskündigung nicht akzeptiert, weil der Mieter behauptet dass mein Sohn einen Haus bauen würde und somit diese Wohnung nicht benötigt und uns aufgefordert doch Klage zu erheben . Die Wohnung meines Sohnes muss zum 30.11.2017 geräumt werden und er sitzt nunmehr auf der Strasse .
    Was nun ? Klage erheben - wer trägt die Kosten - hat ein Anwalt auch Fristen

  • Wer Klage erhebt,muß zunächst alle Kosten vorstrecken.


    Die endgültige Kostenaufteilung erfolgt nach Abschluß des Verfahrens je nach Urteil bzw.prozentualer Aufteilung bei einem Vergleich.


    Mich wundert,daß Du bisher Deine Rechtsschutzversicherung und deren Ansichten zum Thema nicht erwähnt hast.


    Oder hast Du etwa keine??? Willst Du es tatsächlich ohne Versicherung und/oder Fachanwalt mit der Anwältin Deines Mieters aufnehmen???Hast du auch an das Thema Verfahrensdauer gedacht??Es können Jahre ins Land gehen bis die Sache tatsächlich vor Gericht kommt(die Justiz ist total überlastet).


    P.S.:Du hast meiner Ansicht nach schon genügend Scherben produziert.Es ist vermessen,ohne Hilfe die Sache "durchzuziehen".Teile der Anwältin mit,daß Du die Eigenbedarfskündigung zurücknimmst,nimm Deinen Sohn bei Dir auf bis er eine Bleibe gefunden hat(wird ja nicht so schwer sein,denn bezüglich der Miethöhe liegt ja mit der von Dir ins Auge gefaßten Miete,die er an Dich ursprünglich zahlen sollte,ein finanzieller Rahmen vor.

  • Ich denke Konflikte um Eigenbedarfs Kündigungen sind Standard bei deutschen Mietverhältnissen. Da hilft nur eine Einzelfallprüfung durch einen Anwalt, ein langer Atem und eine dicke Brieftasche. Hat man eins nicht, sollte man sich zurück ziehen. Ansonsten muss man für seine Interessen und sein Recht kämpfen. Der Ausgang ist ungewiss.

  • Zeitgleich hat mein Sohn im Vertrauen darauf , dass der Mieter auszieht den Mietvertrag für seine Wohnung gekündigt.

    Das war etwas voreilig scheint mir.



    Darauf ging ich in Widerspruch gegenüber der Anwältin meines Mieters und habe explizit dargelegt dass diese Aussage nicht stimme sondern mein Sohn beabsichtigt diese Wohnung zu beziehen, das war 8.9.2017 .Danach kam nichts mehr von der Anwältin aber mein Mieter forderte einen Vorvermieterbescheinigung an, da gingen wir davon aus , dass er beabsichtigt auszuziehen

    Eine gewisse Naivität legen Sie hier schon an den Tag.
    Was heißt denn, "darauf ging ich in Widerspruch gegenüber der Anwältin"?


    Sie hätten sofort Klage auf Wirksamkeit Ihrer Kündigung erheben müssen.
    Jetzt ist die Situation so, dass Ihre ursprüngliche Kündigung durch den Widerspruch des Mieters unwirksam geworden ist.
    Und damit besteht weiterhin ein ungekündigter Mietvertrag über diese Wohnung.


    Es mag ja sein, dass der Mieter sich nach einer anderen Wohnung umsieht. Das Anfordern der Vorvermieterbescheinigung ist ein Indiz dafür. Mehr aber nicht.


    D.h. der Mieter bestimmt selbst, wann er ausziehen wird.
    Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie Klage auf Wirksamkeit Ihrer Kündigung wegen Eigenbedarf erheben.
    Aber das kann ein paar Monate dauern, bis Sie beim Amtsgericht einen Termin für die Verhandlung bekommen.


    So lange kann Ihr Sohn nicht unter der Brücke schlafen. Der junge Mann muss sich schleunigst eine andere Wohnung suchen. Und die sollte er wirklich erst dann kündigen, wenn Ihr Mieter ausgezogen ist. Erst dann sind Sie auf der sicheren Seite.