BU mit Kapital LV erhöhen oder neue BU abschließen

  • Mein Ärger geht weiter. Initial die Zusage, dassmein Altvertrag erhöht werden kann. Antrag gestellt und 3 Monate nichts gehört. Nun wieder eine Anfrage und auf einmal gehen die Probleme los. Die Erhöhung im Altvertrag wäre doch nicht möglich. Ein neuer Vertrag ohne Gesundheitsprüfung und als reine BU müsse abgeschlossen werden.


    Ist das üblich, dass die Erhöhung als separater Vertrag ausgeführt wird? Oder liegt es daran, dass mein Vertrag mit Kapital LV zu einem aktuell ganz guten Zinssatz dran hängt?


    Ich hatte extra eine Klausel unterschrieben in welcher es heisst: "...die versicherte BU kann um max. 12T pro Jahr erhöht werden..." ohne etwaige Zusätze wie "zusatzvertrag/Neuvertrag etc". Aber genau hier redet sich das BackOffice des Versicherers heraus und sagt, dass auch nicht explizit in den AGB stehen würde, dass die Erhöhung über den aktuellen vertrag reaalisiert werden muss.


    Lohnt sich hier Ärger/Druck zu machen oder ist das ein Kampf gegen Windmühlen?


    Ein Vorteil hätte der Zusatzvertrag: ich kann in den nächsten 5 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung und Anlass nochmals 6T €/Jahr BU aufstocken.


    ?(

  • Sie haben einen Altvertrag der Allianz als Student abgeschlossen und jetzt einen anderen Beruf, als es normalerweise bei dem Studiengang vorkäme? Dann würde die Allianz nach den vermuteten AVB richtig handeln.


    Ich würde so vorgehen:


    1. Kosten im alten Vertrag prüfen. Wenn die BUV sehr günstig ist und die Kosten tatsächlich transparent zwischen Kapital und Risiko getrennt sind, ist ja alles gut.
    2. Wie rentabel ist die LV? Wenn rentabel, dann prüfen, ob BUZ einzeln gekündigt werden darf. Normalerweise schon.
    3. Dann einfach die LV bestehen lassen und neue BUV machen, sofern Sie echt echt echt ausschließen können, dass in Ihrer Krankenakte irgendwas schlummert. Neue AVB sind hier zwar nicht der Grund, aber als Akademiker werden Sie beinahe garantiert nen besseren und günstigeren Vertrag bekommen.


    Am Ende gilt: Was sind Ihre Ausgaben und wie entwickeln die sich noch. Und was davon möchten Sie über eine Versicherung gedeckt haben.

  • Danke für die Antwort aber es handelt sich um den als Student Versicherten Beruf. Also keine Abweichung vom geplanten Beruf. Wenn es ein abweichender Beruf wäre dann haben sie aber recht mit den AGB. Dann steht eindeutig darin dass ein neuer Zusatzvertrag geschlossen wird.


    Letzten Endes ist mit ein neuer Zusatzvertrag auch egal aber ich verstehe nicht warum man es nicht im alten Vertrag realisieren kann und bin deshalb sehr skeptisch.


    Mal davon abgesehen finde ich die Argumentation mehr als fragwürdig zu sagen "...tja lieber Kunde wir haben einen Zusatzvertrag nicht eindeutig ausgeschlossen....dann können wir das ja so machen...."


    Da möchte ich gar nicht daran denken wie die Versivherung im Leistungsfall reagiert....

  • Ich gehe davon aus, dass sich in den Vertragsbedingungen folgender Passus finden lässt:


    "Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) verwenden wir für die Berechnung der hinzukommenden Leistungen grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Vertragsabschluss zugrunde gelegt haben.
    Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der →Deckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versicherungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach einer Leistungserhöhung die für die Berechnung der →Deckungsrückstellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rech-
    nungsgrundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten."


    Oder aber:


    " Der Beitrag für die erhöhte Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach den hierfür maßgebenden Tarifregelungen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen."


    In beiden Fällen wäre die Argumentation der Allianz schlüssig und nachvollziehbar, auch wenn das für den Laien auf den ersten Blick nicht erkennbar sein mag. Stand heute gilt ein anderer Rechnungszins für Neuverträge als bei ihrem Vertrag. Und daher macht die Allianz von ihrem Recht Gebrauch, diese Rechnungsgrundlagen nun auch zu verwenden.

  • aber wäre das nicht nur der Fall wenn es ein Zusatzvertrag mit KapitalLV und BU ist?


    Angeboten wird mir eine reine Zusatz-BU.


    um hier mal den Wortlaut einzufügen:


    "die versicherte BU kann ohne erneute Gesundheitsprüfung um 100%, max auf 24T € jährlich erhöht werden wenn ein beruf aufgenommenw ir der dem Studienabshcluss entspricht (Ausnahme Versicherungsnehmer ist aktuell BU, Anzeigepflicht innerhalb 6 Monate)"


    Dies wurde damals in einer "Studentenklausel" so vereinbart. Hier sehe ich (als Laie) die Individualvereinbarung dieser Klausel über den restlichen AGB.


    Aber wie gesagt: ich frage mich vor allem als Laie ob mir durch den Zusatzvertrag Nachteile entstehen?


    Grundsätzlich bin ich natürlich bei Vertragsabschluss so naiv gewesen und habe gedacht, dass sie die Gesamt Leistung verdoppelt: also BU um 100% erhöhen und KapitalLV um 100% erhöhen (ein sinkender Zinssatz war schon absehbar...)

  • Hallo,


    ja, aber was gibt denn der Wortlaut tatsächlich her? Sie haben das Recht, die bereits versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. So weit, so gut. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das auch zu den gleichen Konditionen wie denen des Altvertrages zu geschehen hat. Den entsprechenden Passus hatte ich zitiert, davon macht die Allianz jetzt Gebrauch.
    Erhöhung "im Altvertrag" wäre möglich, aber nur mit Zustimmung der Allianz. Die möchte das nicht. Daher: Neuvertrag. Dabei profitieren sie aber auch von einem verbesserten Bedingungswerk im Vergleich zum Altvertrag und die obligatorische Gesundheitsprüfung entfällt. Eine denkbare Variante wäre, wie von Philipp Wenzel beschrieben, ein Neuvertrag bei einem anderen Versicherer. Dann natürlich mit dem üblichen Prüfungsprozedere. Wäre zu prüfen, ob das eine sinnvolle Alternative darstellt.


    Ob sie dann über den Neuvertrag nochmals anlassunabhängig erhöhen können, hängt im Übrigen auch von der finanziellen Angemessenheit ab. Auch das hat die Allianz klar definiert:


    " alle für die →versicherte Person bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten müssen insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen der →versicherten Person stehen. Bei einem Nettoarbeitseinkommen bis 50.000 EUR jährlich dürfen die Renten insgesamt nicht mehr als 80 Prozent ihres Nettoarbeitseinkommens betragen; bei einem höheren Nettoarbeitseinkommen der →versicherten Person dürfen sämtliche bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten insgesamt die Summe von 80 Prozent von 50.000 EUR zuzüglich 60 Prozent von dem 50.000 EUR übersteigenden Teil des Nettoarbeitseinkommens nicht überschreiten. Als Nettoarbeitseinkommen gilt dabei das durchschnittliche Nettoarbeitseinkommen der letzten 3 Jahre."


    Abschließend mal die Formulierung eines anderen Versicherers, um ihnen die Unterschiede aufzuzeigen. Da hätten Sie, was die Frage betrifft, ob die Erhöhung zu den gleichen Grundlagen zu erfolgen hat wie der Altvertrag, auf der sicheren Seite gestanden:


    "Für die Erhöhung werden die gleichen Versicherungsbedingungen, Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den berits bestehenden Vertragsteil geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. Für den zu erhöhenden Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen gelten somit auch für die aus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile."


    Canada Life, Stand 02/2018. Das Zauberwort ist in diesem Fall "Rechnungsgrundlagen".