Schenkung Enkel und Partner der Enkel

  • Guten Abend,


    die Großeltern meine Frau wollen ihre Grundstück inkl. Kartenlaube.
    Nun erlaubt die Schenkung an Engelkinder einein Freibetrag von 200.000 Euro.
    Wie sieht es mit mir aus, dem Ehemann der Enkeltochter, gibt es dort eine Einschränkung, wenn das Grundstück an uns beider geschenkt werden soll?


    Vielen Dank!

  • Wie sieht es mit mir aus, dem Ehemann der Enkeltochter, gibt es dort eine Einschränkung, wenn das Grundstück an uns beider geschenkt werden soll?

    Da Sie nicht blutsverwandt mit den Schenkern sind, werden Sie in die Steuerklasse III eingeordnet.
    Dies bedeutet, dass Sie einen Freibetrag von 20.000 € haben. Alles weitere muss versteuert werden.


    Es ist eine Rechenaufgabe, die von der Höhe des Grundstückswerts abhängig ist, ob eine aufgeteilte Schenkung überhaupt sinnvoll ist. Denn Ihre Ehefrau fällt als Enkelin in die Steuerklasse I. Da ist nicht nur der Freibetrag höher sondern auch die Steuersätze niedriger.