Untermietvertrag gekündigt wegen Heizung?

  • Hallo vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Wohne seit September zur Untermiete ( nicht möbliertes Zimmer) ,meine Vermieterin und Mitbewohnerin hat mir nun per WhatsApp gekündigt weil die Heizung in meinem Zimmer tagsüber auf 2 steht.Sie verschafft sich Zutritt zu meinem Zimmer, da nicht abschließbar.


    Im unbefristeten Untermietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen ! In dieser Zeit ist es mir aber unmöglich Ersatzwohnraum zu finden. Mache einen Ausbildung an einer Fachschule für 3 Jahre.


    Erste Frage. hat die WhatsApp Nachricht überhaupt Gültigkeit?
    Zweitens:. Lt. Mietrecht gilt für unmöblierte Zimmer"Kündigung zum 3.Werktag des Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats"


    Kann ich mich auf das Gesetz berufen auch wenn im Vertrag eine andere Frist vereinbart wurde?
    Ein Gespräch mit der Vermieterin.ist nicht möglich,da sie mich völlig ignoriert. Der Grund ist zwar lächerlich aber in der Untermietsvertragsregelung braucht sie auch keinen Grund angeben.


    Nur welche Frist gilt jetzt sitze ich in 2 Wochen auf der Straße?


    Bitte dringend um Rat.


    Grüße
    Kerstin

  • Mach Dich bitte erst einmal sachkundig:


    www.das.de/rechtsportal


    Wenn ich Du wäre,würde ich der Kündigung SCHRIFTLICH widersprechen,und zwar aus formalen(Schriftform des Kündigungsschreibens,Fristbeginn,usw,usw fehlen))und inhaltlichlichen Gründen(Begründungen,usw,usw fehlen).


    (Das "Ausforschen"Deines Zimmers ist für sich genommen schon am Rande der Strafbarkeit).


    Den Text ganz kurz und knapp halten.(Der Dir genannte Grund ist hanebüchen,meiner Ansicht nach unhaltbar und schon gar kein Grund für eine Kündigung,das ist aber alles anwaltlich(und NICHT in Deinem Widerspruch unterzubringen)vorzutragen.


    Dazu würde ich vermerken,daß der von Dir in der Sache beauftragte Anwalt sich kurzfristig äußern wird und ggfs.die Kosten bei Obsiegen Deinerseits der "Kündigerin" auferlegt würden.Letzteres schreckt schon ab!!


    Außerdem ist zu klären,wer überhaupt die Kündigung aussprechen darf,daher ist es zwingend notwendig,dem VERMIETER Eurer Bleibe Deinen Widerspruch mit der Aufforderung (bis zum......(KONKRETES DATUM,eine Woche reicht)Stellung zu beziehen,zukommen zu lassen.


    Ich werde das Gefühl nicht los,daß "man"(wer dahintersteckt ,weiß ich nicht,aber falls Du ähnliches vermutest,mußt Du das auch beweisen können) Dich erschrecken oder Deine Kündigerin ihren neuen Partner/ihre neue Partnerin unterbringen will.


    Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast,mußt Du den Anwalt insofern zunächst bezahlen bis "die Schuld-und Kostenfrage" geklärt sind.


    Wenn Deine "Kündigerin" finanziell auf dem letzten Loch pfeift,wirst Du aber bei der Eintreibung Deiner Ansprüche Schiffbruch erleiden.Bedenke das!!


    Mit anderen Worten:
    1.Meinen Link auswerten,alles,was Du hast,SICHERN,
    2.Anwaltstermin so schnell wie möglich dh.am Montag ausmachen,


    3.auf Wohnungssuche gehen,denn,wo Du jetzt bist,kannst Du nicht bleiben!


    Für mich wäre NUR der letzte Schritt(Wohnungssuche)die Methode meiner Wahl!! Wirf dem guten Geld jetzt kein schlechtes hinterher.


    Falls Du auf gutem Fuß mit Deinen Eltern oder anderen Personen stehst,sollttest Du herausfinden,ob diese Dir unter die Arme greifen können und werden.


    Das WICHTIGSTE zum Schluß:NIE WIEDER UNTERMIETE!!!!!

  • Hallo @Neuhier, und willkommen im Forum.


    Zuerst möchte ich erwähnen, dass in einer so wichtigen Sache hier im Forum nur Vorschläge, Anregungen und Ideen beigetragen werden können. Sichere bzw. verbindliche Auskünfte oder Rechtsberatung sind im Forum leider nicht möglich. Dazu ist nur ein Rechtsanwalt befugt - und dieser würde auch den Mietvertrag benötigen für eine konkrete Beratung.
    Mein Beitrag soll nur als Anregung für Dich dienen, für eine konkrete Rechtsberatung wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt.


    Ich persönlich stimme @IanAnderson2 auch in dem Punkt zu, dass die Kündigung hätte schriftlich erfolgen müssen und diese Kündigung daher -nach meiner Meinung- nicht wirksam sein dürfte:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html
    Die Schriftform wäre selbst bei Wohnraum mit eingeschränktem Mieterschutz, also z.B. einem möblierten Zimmer in der Wohnung des Vermieters, erforderlich (§ 568 Absatz 1 ist nicht erwähnt):
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html


    Ob man in einem Widerspruchs-Schreiben an den Vermieter nun alle Gründe anführt, weswegen die Kündigung unwirksam sein könnte oder ob man sich auf die fehlende und zwingend erforderliche Schriftform beschränkt, das ist Geschmackssache. Ich würde dem Vermieter keine "Anleitung" für eine korrekte Kündigung geben wollen. Zu einer vollständigen Aufzählung aller Gründe ist man nach meinem Wissen zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht verpflichtet. Daher würde ich mich sinngemäß auf "Kündigung des Mietverhältnisses per Whatsapp-Mitteilung vom xx.xx.xxxx, yy:yy Uhr ist unwirksam, da nicht in Schriftform lt. Gesetz erfolgt" beschränken. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


    Da die vermietende Person in der gleichen Wohnung lebt, braucht sie nach meiner Meinung jedoch keinen konkreten Kündigungsgrund:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html
    Wenn Du tatsächlich "nur" einen Vertrag zur Untermiete mit dem Mieter hast, dann hat der Vermieter des Mieters bei der Kündigung kein Mitspracherecht, weil er ist kein Vertragspartner des Untermietvertrages.
    In diesem Fall wäre ist eine wirksame Kündigung leider nur eine Frage der Zeit.


    Wenn der Vermieter in der gleichen Wohnung lebt wäre ich persönlich auch nicht bereit, meine Rechte unter allen Umständen zu erkämpfen. Diese gesamte Situation wäre mir zuwider. Was passiert, wenn einfach die Schlösser getauscht würden und ich gar keinen Zugang zur Wohnung mehr hätte? Natürlich könnte ich versuchen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Aber mir wäre das viel zu viel Stress.
    Wäre ich in dieser Situation, so würde mich auf die Suche machen nach einer alternativen Wohnmöglichkeit. Möglichst nicht zur Untermiete, wie von @IanAnderson2 schon erwähnt. :)


    Vielleicht hilft auch zur Deeskalation ein Post-It am Kühlschrank mit einer Bitte zu einem Gespräch zwecks einvernehmlicher Lösung der Situation. Die vermietende Person sollte ja auch ein Interesse haben, den Mietvertrag ohne einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit zu beenden. Und @IanAnderson2 hat schon ein paar gut geeignete Drohkulissen beschrieben, die man -im Notfall- der Vermieterin darstellen könnte. In erster Linie würde ich aber versuchen, trotz allen Ärgers, zuerst lösungsorientiert und sachlich zu bleiben, auch wenn es schwierig ist. Die Kündigung der Untermiete ist wahrscheinlich kaum zu vermeiden, weil meiner Meinung nach gar kein konkreter Kündigungsgrund erforderlich ist.


    Beim Gespräch muss man jedoch sehr darauf aufpassen, was man vereinbart. Nach meinem Wissen gibt es keinen Mieterschutz mehr bei einer einvernehmlicher Auflösung des Vertrags. Wenn z.B. eine Auflösung des Mietvertrags zu einem bestimmten Datum vereinbart wurde, dann muss man zum vereinbarten Datum gehen. Auch wenn man dann auf der Straße lebt. :(


    Die gesetzliche Kündigungsfrist ist vermutlich von geringerer Bedeutung in dieser Situation.
    Diese Webseite hat aber einige Informationen dazu aufgelistet:
    https://www.promietrecht.de/Un…ndigungsfristen-E1486.htm
    So wie ich die Seite verstehe ist die Kündigungsfrist bei einem vom Vermieter mit bewohnten, unmöblierten Zimmer mindestens drei Monate. Bei einer Kündigung ohne gesetzliches "berechtigtes Interesse", z.B. Eigenbedarf, verlängert sich die Frist um drei Monate, damit mindestens sechs Monate.
    Eine zum Nachteil des Mieters lautende Vereinbarung ist unwirksam (siehe jeweils Absatz 4):
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html
    Aber wenn Du eine geeignete Wohnung findest, kannst Du ja auch selber kündigen. Und vielleicht kommt die vermietende Person Dir bei der Kündigungsfrist entgegen. Fragen kostet nix. ;)


    Ich wünsche Dir eine Stress-arme Lösung des Problems.


    viele Grüße
    erdnuss

  • Vielen Dank erstmal für die ausführlichen Erklärungen. Kann ich nicht einfach zunächst die WhatsApp Nachricht ignorieren um Zeit zu gewinnen? Im Moment denkt die Vermieterin ja das ich demnächst ausziehe.Spätestens in 2 Wochen merkt sie ja dann ,dass ich nicht gehe. Klar suche ich bereits eine neue Bleibe aber hier (Mannheim) ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Meine Eltern unterstützen mich schon, sie zahlen die Miete schon aktuell. Als Student hab ich leider sehr begrenzte Mittel, daher kann ich mir auch keinen Anwalt leisten.
    Ausziehen werde ich auf jeden Fall nur eben innerhalb einer vernünftigen Frist. Ich bin eben nur verunsichert,ob die im Vertrag notierte Kündigungsfrist von 2 Wochen gültig ist. Umgekehrt habe ich bei Auszugsabsichten 3 Monate Kündigungsfrist lt. Vertrag.
    Nach Rücksprache mit dem Hauptvermieter,sagte der mir,daß er in meinem Fall nichts machen kann aber ich bereits die 5.Untermieterin innerhalb von 2 Jahren bin. Das sagt ja schon alles .


    Ich hab auch im BGB nachgelesen lt. 573a gilt für unmöblierte Zimmer die Frist von 3 bzw.6 Monaten, nur hab ich blöderweise den Vertrag mit 2 Wochen unterschrieben. Das ist übrigens keine zusätzliche oder handschriftliche Klausel sondern stand im vorgedruckten Formular.


    Was raten Sie mir, abzuwarten,da ich ja keine rechtsgültige Kündigung erhalten hab oder doch schon den Widerspruch schreiben? Dann würde ich ja den Erhalt quasi bestätigen. Ich habe auf diese WhatsApp noch nicht geantwortet.
    VG
    Kerstin

  • Halten wir mal ein paar Dinge fest:


    Die von Dir im Mietvertrag akzeptierte Abweichung von der gesetzlichen Regelung hat Bestand.


    Du mußt nach Ablauf der 2-Wochen-Frist Deine Bleibe verlassen,ansonsten kommt (die Wahrscheinlichkeit kann ich bei Deiner Kündigerin nicht beurteilen)eine Räumungsklage,für deren Kosten Du einzustehen hast.


    Die What's-App-Kündigung wird von der anderen Seite dann eben durch eine formal korrekte Kündigung ersetzt,so daß Du maximal zwei weitere Wochen "gewinnst".


    Ist Dir damit geholfen??? Meiner Ansicht nach in keinster Weise,was noch dadurch verschärft wird,daß Dir ein Rechtsbeistand in dieser kurzen Zeit nicht helfen wird.Die einzige Chance,die ich für einen solchen sehe,wäre bei Deiner Uni nachzufragen,ob es dort einen für solche Situationen gibt.


    Ich frage mich allerdings auch,welche Schlußfolgerung Du daraus ziehst,daß Du offensichtlich bereits vier Vorgängerinnen gehabt hast,die Deine Kündigerin erfolgreich "entfernt" hat.Aus welchen Gründen dies sich so abgespielt hat,wage ich noch nicht einmal zu vermuten............


    Die "angespannte Lage"auf dem Wohnungsmarkt in Mannheim lasse ich allerdings als Ausrede nicht gelten,denn wenn Deine Eltern Dir die Miete jetzt bezahlen und Du jetzt kurzfristig keine Bleibe findest,bleiben nur zwei Möglichkeiten:


    1)Deine Eltern sind bereit------auch unter Berücksichtigung,daß Dein STUDIUM eine ansprechende Bleibe voraussetzt---ihre Zahlungen "aufzustocken"oder
    2)Deine Eltern sind bereit,Dich (für eine Übergangsfrist??) aufzunehmen.


    In Anbetracht des bisher insgesamt Gesagten ist dies mit Deinen Eltern zu besprechen und zwar SOFORT!!


    Ob Du oder Deine Eltern dafür über irgendwelche "Schatten springen" müssen,ist nebensächtlich.

  • Einen Anwalt können oder wollen Sie sich nicht leisten.
    Aber Sie brauchen Hilfe.


    In diesem Forum schreiben eine ganze Menge kluger Köpfe.
    Nur leider wird manchmal auch Falsches geschrieben.
    Darin liegt für Sie das Problem!!!


    Vorliegend ist z.B. falsch, dass Ihre Klausel mit der 2-Wochen-Kündigungsfrist wirksam sei.
    Das ist sie nicht. Da Ihr Untermietvertrag unbefristet ist, gilt 573c Abs. 4 BGB.
    D.h. Sie haben die normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gem. 573c Abs. 1 BGB.


    Ausserdem ist die Whatsapp-Kündigung wegen Verletzung von Formvorschriften unwirksam.
    Das wurde hier schon dargestellt. Jetzt würde ich an Ihrer Stelle bis zum 04. Werktag im Monat Dezember abwarten und dann Ihrer Hauptmieterin erklären, dass Sie vorerst nicht ausziehen werden.


    Wenn Sie ihr diese Nachricht erst am 05.12. eröffnen, ist die Frist für die Kündigung im Dezember 2017 bereits vorbei.


    Die Hauptmieterin kann dann erst spätestens am 3. Werktag im Januar 2018 per 31.03.2018 kündigen. Sie haben also vier Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.
    Auch gegen ein Untermietverhältnis ist übrigens nichts einzuwenden.
    Dass man damit leben können muss, ist klar.

  • Was @muc sagt dürfte aus rechtlicher Sicht stimmen. Allerdings macht mich die Aussage von @Neuhier stutzig, die fünfte Untermieterin in 2 Jahren zu sein. Wenn du die von muc aufgezeigte Karte ziehst, musst du natürlich auch bis zum Mietende Miete zahlen. Willst du wirklich bis Ende März mit dieser Person, die jederzeit dein Zimmer betreten kann und offenbar eine Macke hat unter einem Dach leben? Mannheim hat fast 30.000 Studenten, da ist super viel Bewegung. Wg-gesucht.de spuckt über 3000 Angebote aus. Wenn dir davon auch nur 1 Promille zusagen, hast du immer noch Auswahl unter 3 Angeboten.


    Ich würde das Thema unter Lebenserfahrung verbuchen und zusehen, dass ich schleunigst was neues finde.

  • Unsere TE hat durch Ihre Unterschrift unter den bestehenden Mietvertrag meiner Ansicht nach die Vorschrift des §573BGB als für sich ausgeschlossen akzeptiert.


    Dass die Geltung dieser Vorschrift aber dennoch (wg.der Nichtbefristung des Mietvertrags) fortbesteht,kann ich mangels Sachkenntnis nicht beurteilen und habe die Ausführung von "muc" zur Kenntnis genommen.


    Die vorgetragene Sichtweise von Chris2702 stützt meine eigene(siehe weiter oben)in vollem Umfang.


    Ich habe bisher noch nicht darauf verwiesen,aber wenn ich mir vorstelle,in einem unverschlossenen Raum in der Wohnung einer Person zu leben,mit der ich über Kreuz lebe,würde ich vor lauter Panik bezüglich meiner körperlichen und psychischen Unversehrtheit "stante pede" das Weite suchen.


    Unsere TE sollte ----auch unter Hinweis auf ihre körperliche und psychische Unversehrtheit------SOFORT eine UMGEHENDE Lösung mit materieller und sonstiger Hilfe ihrer Eltern herbeiführen.

  • Bei weitem nicht alle Klauseln, die zwei Parteien in einem Vertrag unterschreiben, sind wirksam. Zum einen gelten häufig die Schutzvorschriften über AGB. Zum anderen gibt es Bereiche, in denen die wirtschaftlich schwächere Partei besonders geschützt ist.


    Das Mietrecht gehört zu diesen Bereichen. Es ist besonders mieterfreundlich. Dies hängt mit der existenziellen Bedeutung der Wohnung für den Mieter zusammen. Es soll unter anderem verhindert werden, dass Menschen ratzfatz obdachlos werden.


    Deshalb schreibt 573c Abs. 4 BGB vor, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nicht zum Nachteil des Mieters verkürzt werden darf. Dies setzt nur voraus, dass der Mietvertrag unbefristet ist.


    IanAnderson2: wenn Sie hier anderen Rat erteilen, sollten Sie nicht so apodiktisch auftreten, wenn Sie nur Ihre Meinung schreiben, ohne die Rechtslage wirklich beurteilen zu können.


    Dass die TE aus allgemeinen Überlegungen heraus so schnell wie möglich aus diesem Mietverhältnis raus sollte, steht auf einem anderen Blatt. Aber deren Posts habe ich so verstanden, dass sie dies sowieso beabsichtigt. Sie sieht es halt nur als schwierig an, dies innerhalb von zwei Wochen zu bewerkstelligen.


    Und da denke ich, sie wird froh sein, wenn sie weiss, dass sie noch vier Monate Zeit hat.

  • Hallo an alle die mir geantwortet haben.


    Inzwischen hab ich die Kündigung per E-Mail erhalten, was meiner Meinung nach wieder nicht rechtsgültig ist.Meine Vermieterin bezieht sich auf Paragraph 553 und 549 des BGB.?! Aber es gilt doch auch hier 573a bzw. c.,bzw. hab ich keine Grund gefunden weshalb nicht.


    Natürlich würde ich lieber heute als morgen ausziehen nur eben wohin. Meine Eltern nehmen mich sofort auf nur wohnen die 300 km entfernt. Monatliche Unterstützung bekomme ich bis 400€ mehr kann ich für ein Zimmer nicht bezahlen.


    In einer WhatsApp Mitteilung stand heute übrigens,dass die Vermieterin meine Sachen am 15.Dezember vor die Tür stellt...und nein ich fühl mich nicht wohl gerade...


    Natürlich hab ich schon überall rumgefragt...auch in der Schule...jeder schaut und hält die Augen offen. Nur was mach ich wenn die Dame tatsächlich mein Zimmer ausräumt in 2 Wochen? Die Polizei holen?
    Es ist ziemlich belastend.


    VG
    Kerstin

  • Die Polizei wird Ihnen nur eingeschränkt helfen können. Denn der Streit zwischen Ihrer Vermieterin und Ihnen ist zivilrechtlicher Natur. Sollte es jedoch zu strafbaren Handlungen kommen (z.B. Sachbeschädigung), dann wirde die Polizei zumindest Ihre Anzeige aufnehmen.


    Ihre Vermieterin liegt einfach falsch mit ihrer Meinung, sie könnte sie kurzerhand vor die Tür setzen.
    Sollte sie ihren Plan verwirklichen und Ihre Sachen vor die Tür stellen, haben Sie natürlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Aber den müssen Sie auch erst einmal gerichtlich geltend machen...


    Fazit: gehen Sie zum Mieterverein, werden Sie dort Mitglied und bitten Sie um Hilfe.
    Die Mietervereine haben auch Anwälte, die die Mitglieder vertreten können und die bei den Gebühren "die Kirche im Dorf lassen".


    Ich fürchte ohne Einschaltung einer "rechtlichen Autorität" werden Sie mit dieser Vermieterin nicht fertig.

  • Die Polizei wird Ihnen nur eingeschränkt helfen können. Denn der Streit zwischen Ihrer Vermieterin und Ihnen ist zivilrechtlicher Natur. Sollte es jedoch zu strafbaren Handlungen kommen (z.B. Sachbeschädigung), dann wirde die Polizei zumindest Ihre Anzeige aufnehmen.


    Ihre Vermieterin liegt einfach falsch mit ihrer Meinung, sie könnte sie kurzerhand vor die Tür setzen.
    Sollte sie ihren Plan verwirklichen und Ihre Sachen vor die Tür stellen, haben Sie natürlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Aber den müssen Sie auch erst einmal gerichtlich geltend machen...


    Fazit: gehen Sie zum Mieterverein, werden Sie dort Mitglied und bitten Sie um Hilfe.
    Die Mietervereine haben auch Anwälte, die die Mitglieder vertreten können und die bei den Gebühren "die Kirche im Dorf lassen".


    Ich fürchte ohne Einschaltung einer "rechtlichen Autorität" werden Sie mit dieser Vermieterin nicht fertig.

  • Die Polizei wird Ihnen nur eingeschränkt helfen können. Denn der Streit zwischen Ihrer Vermieterin und Ihnen ist zivilrechtlicher Natur. Sollte es jedoch zu strafbaren Handlungen kommen (z.B. Sachbeschädigung), dann wirde die Polizei zumindest Ihre Anzeige aufnehmen.




    Ihre Vermieterin liegt einfach falsch mit ihrer Meinung, sie könnte sie kurzerhand vor die Tür setzen.



    Sollte sie ihren Plan verwirklichen und Ihre Sachen vor die Tür stellen, haben Sie natürlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Aber den müssen Sie auch erst einmal gerichtlich geltend machen...




    Fazit: gehen Sie zum Mieterverein, werden Sie dort Mitglied und bitten Sie um Hilfe.



    Die Mietervereine haben auch Anwälte, die die Mitglieder vertreten können und die bei den Gebühren "die Kirche im Dorf lassen".




    Ich fürchte ohne Einschaltung einer "rechtlichen Autorität" werden Sie mit dieser Vermieterin nicht fertig.

  • Die Polizei wird Ihnen nur eingeschränkt helfen können. Denn der Streit zwischen Ihrer Vermieterin und Ihnen ist zivilrechtlicher Natur. Sollte es jedoch zu strafbaren Handlungen kommen (z.B. Sachbeschädigung), dann wirde die Polizei zumindest Ihre Anzeige aufnehmen.


    Ihre Vermieterin liegt einfach falsch mit ihrer Meinung, sie könnte sie kurzerhand vor die Tür setzen.


    Sollte sie ihren Plan verwirklichen und Ihre Sachen vor die Tür stellen, haben Sie natürlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Aber den müssen Sie auch erst einmal gerichtlich geltend machen...


    Fazit: gehen Sie zum Mieterverein, werden Sie dort Mitglied und bitten Sie um Hilfe.


    Die Mietervereine haben auch Anwälte, die die Mitglieder vertreten können und die bei den Gebühren "die Kirche im Dorf lassen".


    Ich fürchte ohne Einschaltung einer "rechtlichen Autorität" werden Sie mit dieser Vermieterin nicht fertig.

  • Zäumen wir das Pferd doch mal anders auf:


    Welchen relevanten Grund gibt es,überhaupt am Verbleiben am Ort(damit ist Mannheim gemeint) auch nur das geringste Interesse zu haben?


    Falls es der Ausbildungsplatz/die Schule/die Universität oder was auch immer ist:


    Ist diese(r)so speziell/einmalig oder was auch immer,daß unsere TE unbedingt in Mannheim wohnen muß,weil sie NUR dort ihre Ausbildung durchführen kann?????


    Wenn die Antwort "nein"lautet,würde ich buchstäblich jetzt meine Sachen packen und ebenso buchstäblich morgen schon zu meinen Eltern reisen oder mich abholen lassen oder wie auch immer sich mein Abgang dort gestalten läßt.


    Hier würde für mich gelten:besser ein Ende jetzt als ein Schrecken ohne Ende an diesem Ort.


    Die Einschaltung der apodiktisch wie "dei ex machina" herbeibeschworenen "rechtlichen Autoritäten" ist zu umständlich,langwierig und bezogen auf das wahrscheinliche Resultat zu wirkungsklein bzw.illusionär.


    Ich wiederhole mich:warum soll sich unsere TE von so einer Type wie dieser Vermieterin psychisch und möglicherweise körperlich beschädigen lassen???

  • @Neuhier


    Schau einfach mal auf www.wg-gesucht.de. Deine Kompromiss Bereitschaft muss natürlich entsprechend sein. Aber ein WG Zimmer findest du im Umkreis von 10 km mit Sicherheit. Viel Glück

  • ich weiß nicht inwiefern es möglich ist, aber da kann @muc mehr Informationen zu PKH geben und ob sie evtl das Schloss tauschen können.

    Prozesskostenhilfe (PKH) halte ich vorliegend für möglich. Wenn diese beantragt wird, wird das Verfahren freilich nicht gerade beschleunigt.


    Hinzu kommt, dass Prozesskostenhilfe ein gerichtliches Verfahren voraussetzt. So weit ist es ja noch nicht.
    Kerstin braucht ja schnelle Hilfe um zu verhindern, dass sie ab 15.12. auf der Straße steht.


    Ich bleibe bei meiner Empfehlung, zum Mieterverein zu gehen.


    Der Austausch des Schlosses wäre grundsätzlich möglich. In praxi aber wahrscheinlich extrem schwierig zu bewerkstelligen, da es sich um eine "normale" Innentür handeln dürfte. Solche Schlösser sind meistens nicht wirklich geeignet, um eine unbefugtes Betreten des Zimmers zu unterbinden.


    Kerstin kann ihre Vermieterin aber darauf hinweisen, dass sie das Betreten ihres Zimmers zu unterlassen hat.
    Von allem anderen abgesehen, setzt sich die Vermieterin dem Anfangsverdacht eines Diebstahls aus, wenn bei Kerstin etwas abhanden kommt und die Vermieterin jederzeit Zugang zu dem Zimmer hatte...

  • Hallo Kerstin, rechtlich kann ich dir nicht weiterhelfen, ich kann dir nur raten mit Beweisen zu deiner schwierigen Situation zum Studentenwerk zu gehen und nach einem Platz im Studentenwohnheim zu fragen. Dort dann etwas drängen und sagen wie sehr dich diese Situation belasstet und vom studieren abhält. Für solche Fälle haben sie vielleicht noch Zimmer frei, auch wenn offiziell ewig lange Wartezeiten angegeben werden .
    Viel Glück

  • Inzwischen hat mir die Vermieterin die Heizung abgedreht, wegen Überhitzung meinte sie. Per WhatsApp erhalte ich regelmäßig wüste Beschimpfungen.
    Abschliessen kann ich mein Zimmer leider nicht und langsam wird mir bei der Angelegenheit mehr als unwohl .


    Lt.Vermieter existiert kein Schlüssel, kann ich überhaupt bei Untermiete auf ein abschließbares Zimmer bestehen?
    Gibt es eine Regelung über Mindesttemperatur oder sowas ähnliches?


    Ich hoffe ,dass ich bald hier raus kann wenn jemand noch eine Website kennt,für Zimmersuche, bitte Posten.Ich will schleunigst hier raus.


    VG