Schadensersatz für nicht erfolgte Paketzustellung

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir nicht sicher, ob auch so eine Frage hier ins Forum gehört - falls nicht, bitte ich um Nachsicht und Aufklärung... Über eine Antwort von Verbraucherschutzexperten würde ich mich auf jeden Fall freuen!


    Ich habe folgendes Problem:


    - Wir haben bei einer online-Druckerei eine Hochzeitszeitung für Freunde bestellt. Diese wurde leider aufgrund von technischen Problemen der Druckerei verspätet (nach der Hochzeit) abgeschickt. Ok - ist doof, aber soweit ich das verstanden habe, hat man keine Garantie auf den voraussichtlichen Liefertermin, und technische Schwierigkeiten können passieren...


    - Wir wurden allerdings über den Versand nicht informiert und hatten keine Ahnung, dass das Paket mittlerweile unterwegs war. Es war an eine Packstation adressiert, für die es aber offenbar zu groß war. Der Zusteller hat es daraufhin zur Post gebracht, damit wir es dort abholen. Eine Benachrichtigung darüber oder über den misslungenen Zustellversuch haben wir NICHT erhalten. Nur: wie beweist man das?


    - Nach einer Woche ging das Paket also zurück an die Druckerei, die nun mit DHL darüber streitet, wer die zusätzlichen Versandkosten für eine erneute Lieferung tragen muss. Die Hochzeit (und damit auch der ursprünglich angegebene Liefertermin) ist mittlerweile über einen Monat her. Wir mussten Vorkasse leisten (dreistelliger Eurobetrag), halten aber noch nichts von der Hochzeitszeitung in den Händen.


    Wie ist diese Situation rechtlich einzuschätzen? Müssen wir mit diesem Chaos leben oder gibt es evtl. einen Anspruch auf Stornierung des Auftrags (mit Geld zurück natürlich) oder auf einen Preisnachlass?


    Über eine Einschätzung und Tips würde ich mich freuen - vielen Dank!

  • Da Sie schon gezahlt haben, sind die Trümpfe jetzt beim Versender.


    Der Versender sollte auf der DHL Homepage belegen können, was aus seinem Paket geworden ist. Aber an diesen Beleg müssen Sie erstmal rankommen.


    Grundsätzlich würde ich keine Kraft und kein Geld in das Thema investieren, es sei denn Sie haben von beidem zuviel vorrätig. Wenn Sie die Hochzeitszeitung noch haben wollen, können Sie für den erneuten Versand zahlen. Ob Sie DHL oder den Drucker dazu bringen, ergibt sich vielleicht aus einem Telefonat mit denen. Letztlich geht es hier aber um 10 Euro.


    Ansprüche werden Sie nur per Anwalt durchsetzen können. Ich würde das Thema abschreiben.

  • Die Druckerei ist der Vertragspartner von DHL als Absender des Pakets.


    Da aber das Paket nicht verlorengegangen ist,ist dem Empfänger der Hochzeitszeitung kein materieller Schaden entstanden,sondern eigentlich nur ein ideeller( durch die verspätete Lieferung).


    Ich würde mich demnach-----genau wie Chris2702 vorschlägt------zwischen zweiter Zustellung oder Mitteilung an die Druckerei,daß auf die Ware verzichtet wird,entscheiden.


    Ich selbst würde die zweite Zustellung wählen.


    Das kann aber nur der TE für sich festlegen,da nur er den Anlaß(die Hochzeit)und die beteiligten Personen einzuschätzen weiß.


    Vielleicht läßt sich mit der Druckerei ja durch einen "netten Brief" an die Geschäftsführung verbunden mit dem subtilen Hinweis,daß es doch nett wäre,ihre Produkt-Qualität UND Kulanz/Kindenorientierung durch eine Teilerstattung zu demonstrieren,eine letztendlich noch einigermaßen versöhnliche Lösung OHNE Drohgebärden bewerkstelligen.

  • Schön geschrieben @IanAnderson2
    Kleiner Einwand, wenn ich mich an die Druckerei wenden würde, dann telefonisch. "Krisengespräche" funktionieren meiner Erfahrung nach am besten per Telefon. Die Chance für Sympathie und Entgegenkommen ist dann am größten.

  • Waldi54 schrieb:Wie ist diese Situation rechtlich einzuschätzen? Müssen wir mit diesem Chaos leben oder gibt es evtl. einen Anspruch auf Stornierung des Auftrags (mit Geld zurück natürlich) oder auf einen Preisnachlass?
    [/quote]


    Ja, Sie haben sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Den emotionalen Schaden, dass die Zeitung zur Hochzeit nicht vorhanden war, kann Ihnen natürlich niemand ersetzen. Aber Sie können wenigstens Ihr Geld zurück verlangen. Und zwar in voller Höhe.


    Das vorliegende Geschäft ist rechtlich ein "absolutes Fixgeschäft". Es ist jedem Drucker einer Hochzeitszeitung klar, dass die Zeitung spätestens am Hochzeitstag vorliegen muss. Gleiches gilt für die Hochzeitstorte, die Kapelle, die den Brautwalzer spielen soll oder den Hochzeitsfotografen.


    Wenn solche Leistungen beauftragt werden, weiß der Auftragnehmer, dass für den Kunden der Hochzeitstermin ein extrem wichtiger Zeitpunkt ist. Es macht einen Unterschied, ob ein Kühlschrank eine Woche verspätet geliefert wird oder eine Hochzeitstorte. Oder eben wir hier die Hochzeitszeitung.


    Das Vorstehende gilt zumindest bei einem Geschäft, dass mit einem "lebendigen Geschäftspartner" abgeschlossen wird.
    Bei der online-Bestellung muss man freilich die Einschränkung machen, dass es hier sehr auf den Einzelfall ankommt.
    Die Druckerei kann versuchen, sich darauf hinauszureden, dass sie gemäß ihrer AGB grundsätzlich keine Fixgeschäfte zeichnen will. Das müsste man prüfen.


    Wenn die Druckerei jedoch online auch Werbung dafür macht, dass sie Hochzeitszeitungen erstellt, sieht die Sache wieder anders aus. Es hängt halt - wie immer in der Juristerei - sehr vom Einzelfall ab, wie gut Ihre Chancen stehen.