Insolvenz-wieviel Geld dürfen wir behalten

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich sind beide in der Insolvenz. Ich in der Regelinsolvenz da meine Firma aufgrund schwerer Krankheit von mir nicht mehr zahlungsfähig war und meine Frau ist in der Privatinsolvenz da sie ihr Konto überzogen hatte. Wir sind jetzt Hartz 4 Empfänger und haben 2 Kinder im Alter von 8-und 12 Jahren.


    Wir könnten jetzt beide einen neuen Job in der gleichen Firma bekommen. Meine Frage wäre was dürfen wir jetzt beide verdienen um keine Abzüge an die Insolvenzverwalter zahlen zu müssen. Gelten da die Zahlen in der Insolvenztabelle oder wie wird das gerechnet? Ich kenne mich da gar nicht aus und Geld für einen Anwalt haben wir auch nicht. Für Informationen diesbezüglich wäre ich dankbar.


    Viele liebe Grüße,
    Carlos

  • Meine Frage wäre was dürfen wir jetzt beide verdienen um keine Abzüge an die Insolvenzverwalter zahlen zu müssen.

    Die Frage ist falsch gestellt. Sie sollten sich bemühen, so viel wie möglich zu verdienen.
    Schließlich haben Sie eine Verpflichtung als redlicher Insolvenzschuldner den Schaden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten wieder gut zu machen.


    Wenn Sie Ihr zukünftiges Einkommen und das Ihrer Ehefrau angeben, dann kann man nach der Pfändungstabelle berechnen, wie viel Ihnen davon selbst verbleibt und was Ihre Gläubiger bekommen. So wird ein Schuh draus!


    Von vornherein nur so wenig verdienen zu wollen, dass Sie ja nix abgeben müssen, ist der falsche Gedankenansatz im Kopf. Dann bleiben Sie bei Hartz IV. Das ist pfändungsfrei. Aber richtig ist es nicht. Schließlich haben Ihre Gläubiger durch Sie einen Schaden erlitten, den Sie wenigstens teilweise wieder gut machen sollten, so fern Sie dazu in der Lage sind.

  • Ich würde ja gerne Geld an die Gläubiger zurück zahlen aber bei € 500 000 an Verbindlichkeiten sehe ich kaum eine Möglichkeit in Zukunft auch nur einen Teil zurückzuzahlen. Die redlichen Insolvenzschuldner sind große Konzerne, wie die BASF, die eine Kreditversicherung für solche Fälle haben. Mit einem sehr guten Gehalt könnte ich das nicht, auch nur teilweise, zurückzahlen.


    Wenn ich Sie richtig verstanden habe werden die beiden Gehälter addiert und dann kann ich in der Pfändungstabelle nachschauen. Ist das richtig?

  • Auch BASF kann sich nicht gegen eine eigene Insolvenz versichern. Das kann niemand. Das nennt man Unternehmerrisiko. Das ist nicht versicherbar. Eine Kreditversicherung deckt nur das Insolvenzrisiko eines Kunden ab. Die leistet dann, wenn der Kunde zwar die Leistung (z.B. eine Warenlieferung) erhalten hat und dann wegen Insolvenz nicht zahlen kann.


    Nun zu Ihrer Situation: Selbstverständlich werden Ihre Gehälter NICHT addiert. Ihre Frau haftet nicht für Ihre Schulden und Sie haften nicht für die Schulden Ihrer Frau.


    Etwas anderes könnte gelten, wenn Ihre Frau für Sie gebürgt hat. Aber häufig sind solche Bürgschaften sittenwidrig und deshalb unwirksam.


    Für die Pfändungstabelle werden Sie jedenfalls getrennt betrachtet. Wichtig ist hierbei die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Fragen Sie einfach Ihren Insolvenzverwalter bzw. den Insolvenzbetreuer, der für Ihre Frau zuständig ist. Das sind die Experten.
    Ferner können Sie sich auch an den Rechtspfleger Ihres zuständigen Insolvenzgerichts wenden. Dort sitzen auch Fachleute.