Was tun bei Kündigung Prämiensparvertrag durch Erzgebirgssparkasse

  • Erzgebirgssparkasse lehnte meinen Widerspruch zur Kündigung meines Prämiensparvertrages ab. Bei Abschluss des Vertrages vor 20 Jahren
    gab es gemäß damaligem Beratungsgespräch keinen Zweifel an mündlich abgesprochener 25jähriger Laufzeit, welche für diese Verträge allgemein üblich war.
    Hat jemand einen Rat, was ich noch tun kann außer wenig aussichtsreicher gerichtlicher Auseinandersetzung? Verbraucherzentrale Sachsen wurde bereits konsultiert bzw. ausgeschöpft.

  • Hat die Verbraucherzentrale die Schlichtungsstelle eingeschaltet?
    https://www.dsgv.de/de/ueber-u…ichtungsstelle/index.html
    Ist nicht unbedingt aussichtsreicher als ein Gerichtsverfahren. Aber man muss nur seine eigenen Kosten tragen.


    Mündliche Vereinbarungen sind aber auch sehr schwierig, wenn man sie nachweisen muss. Meistens ist auch vereinbart, dass mündliche Vereinbarungen nicht gelten oder schriftlich bestätigt werden müssen. So eine Vereinbarung nach meiner Kenntnis auch zulässig, aber vielleicht weiß jemand aus dem Forum genaueres.


    Welche Laufzeit ist denn schriftlich vereinbart? Bzw. welche Kündigungsfrist?


    viele Grüße
    erdnuss