Hallo
bin neu hier und vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich bin in meiner gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherter Rentner mit nebenruflichen selbstständigen Einkommen (nebenberuflicher Selbstständiger Rentner). Das selbstständige Einkommen weise ich durch Einkommensbescheid der Kasse nach und die legt dafür einen Beitrag fest. Soweit so gut.
Nun will sie zusätzlich noch die Einkommen aus Kapitalerträgen und Miteinkünfte mit dem Einkommensbescheid nachgewiesen haben.
Meine Frage: Da Mieteinkünfte und Kapitalerträge aber keine Grundlage für den Krankenkassenbeitrag sind, ist meine Frage, ob diese Anforderung der Kasse in Ordnung geht.
Ich habe auch schon überlegt, ob diese Anforderung auch eine Frage des Datenschutzes ist.
Zweite Frage, meine selbstständige Tätigkeit wird immer geringer, findet die neue Regelung der Festlegung des selbstständigen Einkommens ab 01.01.2018 durch einen vorläufigen Bescheid hier auch Anwendung?
Vielen Dank für Anregungen
Joachim