DWS AGB Änderung

  • Hallo,
    die DWS ändert zum 1.1.2018 ihre AGB. Kunden erhalten derzeit entsprechende Anschreiben: http://blog.netfonds.de/dws-an…en-geschaeftsbedingungen/
    Muster siehe hier:
    http://service.netfonds.de/mar…tersvorsorge_neue_agb.pdf
    http://service.netfonds.de/mar…w47/dws_neue_agb_2018.pdf


    Wichtig dabei ist die neue Nummer 14 der AGB, wie es auf der oben verlinkten Homepage heißt:
    "Gemäß Nr. 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären sich die Anleger bei der DWS damit einverstanden, dass die DWS diese von den genannten Kapitalverwaltungsgesellschaften geleisteten Vertriebsfolgeprovisionen behalten darf, vorausgesetzt, dass die DWS die Vertriebsfolgeprovisionen nach den dafür geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen die Anleger mit der DWS die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch gegen die DWS auf Herausgabe der Vertriebsfolgeprovisionen nicht entsteht. Die Anleger erklären sich damit einverstanden, dass die DWS diese Vertriebsvergütungen behalten darf und nicht an die Anleger herausgibt."


    Für mich klingt das, als ob sich die DWS etwas bekommt, was bisher an den Kunden ging.
    In den Kommentaren zu dem Artikel im Blog heißt es hingegen, es würde sich de facto nichts ändern, die DWS würde nur neue gesetzliche Regelungen umsetzen. Wenn man den AGB widerspreche, würde zudem der Vertrag gekündigt. Ist dem so? Kann das wirklich sein?


    Über erhellende Antworten freue ich mich.
    Beste Grüße
    Afrobutz

  • MMn ist dies keine Änderung der Praxis, da bei Fonds die Banken die Vertriebs- und Halteprovision einbehalten. Dies wird im ersten verlinkten Beitrag auch so bestätigt.


    Als Kunde kann man sich davor schützen, indem man sog. Nettoprodukte kauft, die allerdings Beratung bei einem sog. Honorarberater kosten. Man kann sich auch durch geschickte Wahl des Vermittlers einen Teil dieser Provisionen als Kickback zurückholen. Sehr transparent bei Rentablo dargestellt, gab hier auch schon einen länglichen Thread Gemanagte Investmentfonds - Kosten senken durch Auszahlung Kickback - Geldanlage - Finanztip-Community .

  • Guten Tag,
    mich betrifft das Thema auch. Ich sehe es wie Afrobutz und möchte eigentlich auch Widersprechen.
    Die Antwort von Kater Ka, hilft mir nicht wirklich weiter. Bitte kann sich jemand nochmal von Afrobutz die Geschäftsbedingungen durchlesen und mit verständlichen Worten erklären ob man Widersprechen soll und damit die Vertriebsprosvision auf dem eigenen Konto landet oder ob man nicht widersprechen soll? Ob der Vertrag dann gekündigt werden würde, wäre mit egal.
    Danke

  • Ich habe die Geschäftsbedingungen gelesen und diese entsprechen anderen mir bekannte Regelungen für Depots, konkret flatex und comdirect. In ersten eingebundenen Link wird dargestellt, dass sich am Ende nichts ändert, nur nun aufgrund gesetztlicher Vorlage darauf hingewiesen wird.


    Meinung:
    MMn kann man das Schreiben nutzen die Geschäftsbeziehung zu beenden, wenn man eh nicht mehr bei der DWS bleiben möchte. Habe ich in anderem Zusammenhang - Gebührenerhöhung der Postbank - auch schon praktiziert. In der Praxis wird sich dies jedoch nicht auswirken, da jede Bank diese Provisionen im ersten Schritt behält. Einen möglichen Ausweg habe ich oben beschrieben, schade dass dieser Post als nicht hilfreich angesehen wird.

  • Hallo @Afrobutz, @Hierkommeich,


    eine Frage aus Neugierde. Haben Sie denn am Ende der AGB-Änderung der DWS zugestimmt? Und wenn nicht, was ist dann passiert?


    @Kater.Ka: Das Thema kocht jetzt gerade wieder hoch, weil seit heute auch eine neue EU-Richtlinie namens Mifid II in Kraft tritt.


    Diese erlaubt Banken nur dann, die Bestandsprovisionen einzubehalten, wenn sie dem Kunden einen Service-Mehrwert bieten. Künftig bekommen Sie also als Kunde bpsw. jedes Quartal eine detaillierte Kostenaufstellung und Aufstellung über die Entwicklung ihres Depots.


    Banken und offenbar auch die DWS sichern sich aber offenbar nochmal zusätzlich via AGB zu, dass sie Provisionen nicht weitergeben müssen. Ob das zulässig ist, ist aber rechtlich nicht eindeutig geklärt.


    Die Frage, die wir uns stellen, ist also: Was, wenn viele Kunden widersprechen? Die DWS sähe nicht gut aus, wenn sie in der Folge vielen Kunden kündigen würde ...


    Falls Sie neue Infos haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sie mit mir teilen könnten.


    Danke und beste Grüße,
    Sara Zinnecker

  • Hallo Frau Zinnecker,
    mich betrifft dieses Thema ebenfalls und ich habe den Änderungen der AGB (insbesondere Ziffer 14) widersprochen. Darauf erhielt ich folgende Antwort der DWS:
    "Ihren Widerspruch gegen die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DWS Depots (AGB) der Deutsche Asset Management Investment GmbH haben wir erhalten.



    Sie beziehen sich in Ihrem Widerspruch auf die neue Ziffer 14 der AGB. Dazu möchten wir anmerken, dass bereits in den gültigen AGB (Stand 10/2016) unter Ziffer 12 eine Regelung zu den Vertriebsfolgeprovisionen enthalten ist. Die DWS Fondsplattform als depotführende Stelle erhält nur Vertriebsfolgeprovisionen für Investmentfonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften (außerhalb der Deutsche Asset Management-Gruppe). Da in Ihrem Altersvorsorgevertrag lediglich Fonds unseres Hauses verwahrt werden, gibt es keine Vertriebsfolgeprovisionen, die wir erhalten und folglich herausgeben könnten.



    Die AGB bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns als depotführende Stelle. Im Interesse unserer Kunden gestalten wir die Rahmenbedingungen so, dass wir einen qualitativ hohen Service anbieten können. Da wir eine effiziente Depotführung nur unter Berücksichtigung der aktuellen AGB für alle Kunden sicherstellen können, bitten wir Sie, Ihren Widerspruch noch einmal zu überdenken.



    Senden Sie uns bitte das beiliegende Serviceblatt, auf dem Sie Ihr Einverständnis mit den neuen AGB vermerken, bis zum xx.01.2018 zurück oder faxen Sie es uns zu."


    Auf dem Serviceblatt kann man ankreuzen, ob man zustimmt oder ob man seinen Altersvorsorgevertrag auf einen anderen Anbieter übertragen möchte.
    An beidem habe ich allerdings kein Interesse. Die DWS hat jetzt nicht direkt mit Kündigung gedroht, aber dies könnte natürlich kommen, wenn ich nicht reagiere.
    Auch würde mich interessieren, ob bei Riester nach Ihrer Einschätzung tatsächlich keine Vertriebsfolgeprovisionen anfallen oder ob man nicht eventuell auch Anspruch auf Vertriebsfolgeprovisionen auf der Zielfondsebene hätte?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Psychoernie,
    genau dieses Schreiben, habe ich ebenfalls erhalten. Der Hinweis, dass die DWS nur eigene Fonds benutzt, die keine Provissionsvermittelungsbühren erheben.
    Wie verfährt man denn jetzt, unterschreiben, oder kündigen lassen?
    VG

  • Hallo,
    Ja, zu dieser Frage hatte ich mir hier auch Tipps erhofft.
    Ich habe mich jetzt erstmal für Abwarten und Tee trinken entschieden, denn noch hat die DWS nicht direkt mit Kündigung gedroht und ich möchte diesen AGB nicht zustimmen.
    Schönen Gruß