Halbwaisenrente und Krankenversicherung für Studenten über 25Jahre

  • Hallo,


    mein Sohn ist Student und mit 25 Jahren jetzt nicht mehr bei mir familienversichert. Er ist nun als Student gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert und zahlt dafür monatlich ca. 90 Euro. Außerdem bekommt er eine Halbwaisenrente. Für diese zahlt er seit seinem 25. Geburtstag im August 2017 ebenfalls einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Vorher hat er die Rente ohne Abzüge ausgezahlt bekommen.
    Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab, dass es ein neues Gesetz gäbe, das zu dieser Situation der doppelten Einhaltung von Beiträgen führe. Von der Rentenversicherung würden die Beiträge erstattet, wenn er dies beantrage.
    Die Rentenversicherung verwies zur Erstattung an die Krankenkasse.
    Was für ein Gesetz ist das und an wen muss er sich nun zur Erstattung wenden? Worauf kann er sich dabei berufen?
    Ich würde mich über eine Aufklärung freuen; das Geld ist für einen Studenten knapp :( und er würde die Erstattung gerne auf den Weg bringen.

  • Die Gesetzeslage habe ich gerade nicht parat.


    Vom Prinzip ist es so, dass die Rentenversicherung die Beiträge direkt einbehält. Folglich müsste sie, wenn es keine Grundlage hierfür gibt, die entsprechenden Beiträge auch erstatten. Den Antrag kann Ihr Sohn formlos stellen. Dann müsste er auch eine schriftliche Antwort erhalten.


    Ggf. müsste er sich das Merkblatt R0815 ansehen, da sollte alles erläutert sein. Finden Sie im Internetauftritt der DRV unter Formulare, einfach bis R durchklicken und bis 0815 runterscrollen.

  • Punkt 12.2 im Formular verstehe ich so, dass Ihr Sohn wahrscheinlich um die Beitragszahlung nicht herumkommt.


    Das ist jetzt mein Eindruck nach dem ersten Lesen.


    Vielleicht sollte sich Ihr Sohn hierzu beraten lassen (oder Sie mit Vollmacht).

  • Ob beide Beiträge oder welcher Beitrag berechtigt eingezogen werden, bleibt also erstmal offen. Wir werden uns nochmal schriftlich an Rentenversicherung und Krankenkasse wenden, da müssten wir eigentlich genauere Antworten mit Bezug auf zugrundeliegende Gesetze bekommen. Ich werde mich danach bei Bedarf noch mal melden.

  • Ob beide Beiträge oder welcher Beitrag berechtigt eingezogen werden, bleibt also erstmal offen. Wir werden uns nochmal schriftlich an Rentenversicherung und Krankenkasse wenden, da müssten wir eigentlich genauere Antworten mit Bezug auf zugrundeliegende Gesetze bekommen. Ich werde mich danach bei Bedarf noch mal melden.

    Hi Therese, mir geht es genau so! Was hat sich nun ergeben?