Hallo,
mein Sohn ist Student und mit 25 Jahren jetzt nicht mehr bei mir familienversichert. Er ist nun als Student gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert und zahlt dafür monatlich ca. 90 Euro. Außerdem bekommt er eine Halbwaisenrente. Für diese zahlt er seit seinem 25. Geburtstag im August 2017 ebenfalls einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Vorher hat er die Rente ohne Abzüge ausgezahlt bekommen.
Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab, dass es ein neues Gesetz gäbe, das zu dieser Situation der doppelten Einhaltung von Beiträgen führe. Von der Rentenversicherung würden die Beiträge erstattet, wenn er dies beantrage.
Die Rentenversicherung verwies zur Erstattung an die Krankenkasse.
Was für ein Gesetz ist das und an wen muss er sich nun zur Erstattung wenden? Worauf kann er sich dabei berufen?
Ich würde mich über eine Aufklärung freuen; das Geld ist für einen Studenten knapp und er würde die Erstattung gerne auf den Weg bringen.