Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zu meiner BU. Ich habe sie damals als Schüler im Abi abgeschlossen bei der Generali (SBU 09). Inzwischen arbeite ich seit 2 Jahren und würde gerne die mickrige BU-Rente von derzeit 500 auf 2000 Euro erhöhen. Blöderweise habe ich alle Nachversicherungsfristen verpasst (mir war es nicht bewusst, dass ich die Gründe innerhalb von 3 Monaten angeben muss).
-Volljährigkeit
-Bachelor/Master
-Gehaltserhöhungen
Jetzt stecke ich bei den 500 Euro fest und weiß nicht so recht, wann sich das nächste mal die Gelegenheit ergibt, um 500 Euro zu erhöhen. Heiraten werde ich nicht, Kinder bekommen auch nicht, scheiden sowieso nicht. Das einzige was derzeit noch in Aussicht steht, ist das Verlieren der betrieblichen Altersvorsorge, da ich ab morgen in einen neuen Job (Promotion an der Hochschule) starte.
Der Vertrag an sich ist denke ich nicht schlecht. Ich zahle derzeit 16,99 Euro und nach dem 11. Jahr dann 21,24 Euro. Beitragsdynamik und Nachversicherungsgarantie sind mit drin und die Rente ginge bis 65 Jahre (wäre ok für mich, die letzten zwei Jahre zu überbrücken). Außerdem Verzicht auf abstrakte Verweisung.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
1.) Dies steht in meinem Vertrag zu den Nachversicherungen:
"Ihre Beiträge erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die versicherte Rente, sondern abhängig von
– dem Erhöhungstermin
– dem Geburtsjahr und Geschlecht der versicherten Person
– der restlichen Beitragszahlungs-, Versicherungs- und Leistungsdauer
– dem Erhöhungsbeitrag
– dem Beruf der versicherten Person
– einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag."
Nur finde ich keine Tabelle oder Sonstiges, wo man nachlesen könnte, um wie viel Prozent der Betrag steigt, wenn ich jetzt plötzlich mit 27 Jahren nachversichere. Ist das wirklich so untransparent? Die Versicherung könnte ja willkürlich irgendeinen Betrag festsetzen und ich könnte es nicht mal nachprüfen?
2.) Jetzt zur Leistungsdynamik: Diese kann ich ja aktivieren und meine Beiträge als auch am Ende entstehenden Leistungen steigen jährlich um etwa die Inflationsrate an. Steht irgendwo im Vertrag, um wie viel Prozent die Leistungen ansteigen und auch die Beiträge?
Was ich dazu gefunden habe:
"Haben Sie die abgestufte Beitragszahlungsweise gewählt (vgl.die Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhungen derBeiträge und Leistungen), so findet die abgestufte Beitragszahlungauf die Erhöhung keine Anwendung."
Ich habe ein paar Schwierigkeiten, das zu verstehen. Was ich (glaube ich) verstanden habe, ist dass wenn ich die Beitrags/Leistungsdynamik in Anspruch nehme, die stufenweise Erhöhung nach dem 6. bzw. 11. Jahr keine Anwendung mehr findet. Was findet dann Anwendung? Ich soll die besonderen Bedingungen vergleichen. Aber ich finde im Vertrag keinen Absatz mit besonderen Bedingungen. Auch Google hat mich nicht schlauer gemacht. Auch hier habe ich wieder das Problem, dass mir das Alles auf den ersten Moment nicht wirklich transparent erscheint. (Oder ich stelle mich zu doof an)
3.) Sind Dinge wie eine Nachversicherung und die Leistungsdynamik kombinierbar? Was passiert, wenn ich die Leistungsdynamik jetzt aktivieren möchte und in 5 Jahren nochmal um 1500 Euro zusätzlich nachversichere. Bei mir im Vertrag steht nämlich noch Folgendes:
"Durch eine einzelne Erhöhung darf die versicherte monatliche Rente höchstens um 500 Euro steigen. Insgesamt können Sie die versicherte monatliche Rente jedoch auf höchstens 2.000 Euro (inkl. Bonus- oder Zusatzrenten aus der Überschussbeteiligung) erhöhen"
Wenn ich also auf 2000 Euro erhöhe und gleichzeitig die Dynamik aktiviere, komme ich doch nach einem Jahr schon auf über 2000 Euro? Oder wird die Dynamik nicht auf diesen Beitrag hinzugerechnet?
Evtl. sind diese Fragen vllt auch schon zu spezifisch. Ich werde vermutlich auch mal einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen und mich mal beraten lassen. Vllt hat jemand von euch auf die eine oder andere Frage aber doch schon mal einen Tipp.
Danke und viele Grüße
Marcel