Einige Fragen zur BU (Nachversicherung usw)

  • Hallo zusammen,


    ich habe einige Fragen zu meiner BU. Ich habe sie damals als Schüler im Abi abgeschlossen bei der Generali (SBU 09). Inzwischen arbeite ich seit 2 Jahren und würde gerne die mickrige BU-Rente von derzeit 500 auf 2000 Euro erhöhen. Blöderweise habe ich alle Nachversicherungsfristen verpasst (mir war es nicht bewusst, dass ich die Gründe innerhalb von 3 Monaten angeben muss).


    -Volljährigkeit
    -Bachelor/Master
    -Gehaltserhöhungen


    Jetzt stecke ich bei den 500 Euro fest und weiß nicht so recht, wann sich das nächste mal die Gelegenheit ergibt, um 500 Euro zu erhöhen. Heiraten werde ich nicht, Kinder bekommen auch nicht, scheiden sowieso nicht. Das einzige was derzeit noch in Aussicht steht, ist das Verlieren der betrieblichen Altersvorsorge, da ich ab morgen in einen neuen Job (Promotion an der Hochschule) starte.


    Der Vertrag an sich ist denke ich nicht schlecht. Ich zahle derzeit 16,99 Euro und nach dem 11. Jahr dann 21,24 Euro. Beitragsdynamik und Nachversicherungsgarantie sind mit drin und die Rente ginge bis 65 Jahre (wäre ok für mich, die letzten zwei Jahre zu überbrücken). Außerdem Verzicht auf abstrakte Verweisung.


    Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:


    1.) Dies steht in meinem Vertrag zu den Nachversicherungen:
    "Ihre Beiträge erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die versicherte Rente, sondern abhängig von
    – dem Erhöhungstermin
    – dem Geburtsjahr und Geschlecht der versicherten Person
    – der restlichen Beitragszahlungs-, Versicherungs- und Leistungsdauer
    – dem Erhöhungsbeitrag
    – dem Beruf der versicherten Person
    – einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag."


    Nur finde ich keine Tabelle oder Sonstiges, wo man nachlesen könnte, um wie viel Prozent der Betrag steigt, wenn ich jetzt plötzlich mit 27 Jahren nachversichere. Ist das wirklich so untransparent? Die Versicherung könnte ja willkürlich irgendeinen Betrag festsetzen und ich könnte es nicht mal nachprüfen?


    2.) Jetzt zur Leistungsdynamik: Diese kann ich ja aktivieren und meine Beiträge als auch am Ende entstehenden Leistungen steigen jährlich um etwa die Inflationsrate an. Steht irgendwo im Vertrag, um wie viel Prozent die Leistungen ansteigen und auch die Beiträge?


    Was ich dazu gefunden habe:
    "Haben Sie die abgestufte Beitragszahlungsweise gewählt (vgl.die Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhungen derBeiträge und Leistungen), so findet die abgestufte Beitragszahlungauf die Erhöhung keine Anwendung."


    Ich habe ein paar Schwierigkeiten, das zu verstehen. Was ich (glaube ich) verstanden habe, ist dass wenn ich die Beitrags/Leistungsdynamik in Anspruch nehme, die stufenweise Erhöhung nach dem 6. bzw. 11. Jahr keine Anwendung mehr findet. Was findet dann Anwendung? Ich soll die besonderen Bedingungen vergleichen. Aber ich finde im Vertrag keinen Absatz mit besonderen Bedingungen. Auch Google hat mich nicht schlauer gemacht. Auch hier habe ich wieder das Problem, dass mir das Alles auf den ersten Moment nicht wirklich transparent erscheint. (Oder ich stelle mich zu doof an)


    3.) Sind Dinge wie eine Nachversicherung und die Leistungsdynamik kombinierbar? Was passiert, wenn ich die Leistungsdynamik jetzt aktivieren möchte und in 5 Jahren nochmal um 1500 Euro zusätzlich nachversichere. Bei mir im Vertrag steht nämlich noch Folgendes:


    "Durch eine einzelne Erhöhung darf die versicherte monatliche Rente höchstens um 500 Euro steigen. Insgesamt können Sie die versicherte monatliche Rente jedoch auf höchstens 2.000 Euro (inkl. Bonus- oder Zusatzrenten aus der Überschussbeteiligung) erhöhen"
    Wenn ich also auf 2000 Euro erhöhe und gleichzeitig die Dynamik aktiviere, komme ich doch nach einem Jahr schon auf über 2000 Euro? Oder wird die Dynamik nicht auf diesen Beitrag hinzugerechnet?


    Evtl. sind diese Fragen vllt auch schon zu spezifisch. Ich werde vermutlich auch mal einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen und mich mal beraten lassen. Vllt hat jemand von euch auf die eine oder andere Frage aber doch schon mal einen Tipp.


    Danke und viele Grüße
    Marcel

  • Hallo Marcel,


    dann versuche ich einmal, ein wenig Licht in das Vertragsdunkel zu bringen. Zu deinen Fragen:


    1.Das hat weniger mit Intransparenz zu tun. Eine Nachversicherung ist wie ein Neuabschluss zu betrachten. Auch BU-Tarife werden im Laufe der Zeit neu kalkuliert, das ist normal und ich denke auch nachvollziehbar. Der Versicherer kann also nicht bei Vertragsabschluss schon gesichert sagen, welche Kosten eine Nachversicherung in x Jahren verursachen wird. Ein Anhaltspunkt wäre, was ein Neuvertrag in entsprechender Höhe Stand heute zum jetzigen Eintrittsalter kosten würde. Das lässt sich aber ohne Weiteres auch bei der Generali in Erfahrung bringen.


    2.Es sollte vermerkt sein, welcher Prozentsatz für die Dynamik gewählt wurde. Ob du eine Übersicht über die dazugehörige Beitragsentwickling erhalten hast, kann ich natürlich nicht beurteilen. Klar ist jedoch, dass Beitrag und Leistung nicht im selben Maße steigen. Auch das ist nachvollziehbar: Die Erhöhung erfolgt jeweils zu einem neuen Alter, auch das kann man vereinfacht gesagt als Neuabschluss werten. Höheres Alter = höhere Prämie.
    Und ja, du hast da etwas falsch verstanden: Deine Prämie wird stufenweise erhöht, soweit richtig. Du startest mit einem verminderten Startbeitrag, der dann in 2 Stufen angepasst wird. Stark vereinfacht: Du zahlst über die Laufzeit in etwa den gleichen Betrag, den du bei einer Kalkulation mit gleichbleibendem Betrag auch gezahlt hättest. Ist zum Teil Marketing: Es ist leichter, einen niedrigeren Anfangsbeitrag "an den Mann zu bringen".
    Aber: das gilt eben nicht für dynamische Erhöhungen, sondern nur für die ursprünglich abgesicherte Rente. Dynamische Erhöhungen werden gleichmäßig kalkuliert, für diese Erhöhungen gilt keine abgestufte Beitragszahlung. Das ist damit gemeint.


    3.Ist etwas schwieriger zu erklären. Was meinst du mit "Dynamik aktivieren"? Die nimmst du entweder mit oder schlägst das Erhöungsangebot aus. Zu beachten ist, dass bei einer wiederholten Ablehnung das Anpassungsrecht, sprich die Dynamikoption, verfällt. Das solltest du zunächst prüfen.
    Grundsätzlich ist das schon "kombinierbar". Du kannst allerdings via Nachversicherung immer nur in vom Versicherer vorgegebenen Grenzen erhöhen. Bspw. je Erhöhung min. Summe x oder max. Summe y. Zusätzlich gilt dann auch noch eine Obergrenze, bspw. eben 2000 € monatliche Rente. Danach ist dann Essig mit der Nachversicherung.
    Du kannst nicht einfach bei Eintritt eines Ereignisses, das das Recht zur NV auslöst, um Faktor 4 erhöhen. Zumindest nicht in dem von dir beschriebenen Rahmen.
    Zu guter Letzt: Dynamische Erhöhungen werden oftmals angerechnet. Gute Versicherer, bspw. die Alte Leipziger, lassen bereits erfolgte Dynamikerhöhungen außen vor. Sollte aber auch aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen. Ansonsten gilt wieder: Versicherer kontaktieren, um Aufklärung bitten.


    4.Spricht aus deiner Sicht etwas dagegen, statt den Vertrag bei der Generali zu erhöhen, einen zweiten Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen? Die Generali gehört nun wahrlich nicht zu den Anbietern mit einem herausragenden Bedingungswerk. Ich tippe mal auf eine Vermittlung durch die Deutsche Vermögensberatung?

  • Hi,


    vielen Dank schon mal für die ausführlichen Antworten. Die haben mir schon mal sehr weitergeholfen.


    Was mir jetzt am meisten auf der Zunge brennt:


    Was hindert mich jetzt überhaupt daran, einen neuen Vertrag bei der Generali mit 2000 Euro abzuschließen, wenn es eh nach den aktuellen Konditionen berechnet wird? Nachversichern wollen sie mich ja nicht, weil ich die Fristen verpasst habe. Aber ich könnte ja jetzt auch einfach kündigen und dann einen neuen Vertrag mit 2000 Euro abschließen. Dann verstehe ich das System der Nachversicherung nicht, wenn es mir eigentlich finanziell gar keinen Vorteil bietet. Ich hatte gehofft, dass ich dann einen günstigeren Tarif bekomme, als wenn ich komplett einen neuen Vertrag abschließe? Aber gerade dann verstehe ich eigentlich nicht, warum sich mein Versicherer dagegen sperrt, mich nachzuversichern, wenns eh zu aktuellen Konditionen ist. Oder gehts nur darum, eine erneute Gesundheitsprüfung zu umgehen? Wobei die mir (derzeit) egal wäre - hat sich seit Vertragsabschluss sowieso nichts geändert.


    Zu 3) Mein Vertrag ist in 2 Sektionen unterteilt. Einmal in Leistungen, die im Vertrag enthalten sind und in Leistungen, die ich während der Vertragslaufzeit optional dazubuchen kann. Da steht dann unter anderem die Nachversicherungsoption und die Dynamik drin. So wie ich das also verstehe, ist die Dynamik aktuell nicht mit drin, sondern ich müsste meinen Versicherer mitteilen, dass die aktiviert werden soll. Und wegen der Erhöhung um Faktor 4: Genau das ist mein Problem und das habe ich auch verstanden. Dadurch, dass ich ja weiß, dass sich für mich in naher Zukunft keine Nachversicherungsmöglichkeiten ergeben werden, überlege ich nämlich auch schon, ob ich nicht irgendwo anders einen neuen Vertrag abschließe und den aktuellen kündige.


    4) Meinst du einen zweiten Vertrag abschließen oder den kündigen und dann einen neuen Vertrag abschließen? Ich würde dann bei der niedrigen Leistung eher dazu tendieren komplett zu kündigen. Aber das wäre definitiv eine Option.


    Mein Vater hat das damals alles über einen Versicherungsmakler organisiert, den er kennt und unsere Familie schon lange berät. Der ist aber nicht unabhängig sondern arbeitet für die Generali, weshalb ich inzwischen alles andere als ein Fan von ihm bin und nicht glaube, dass der vermeindliche Familienfreund wirklich gute Angebote für uns rausschlägt.

  • Finanzieller Vorteil? Das ist nun wahrlich nicht das Prinzip einer Nachversicherung. Nachversicherung soll die Möglichkeit absichern, dann, wenn es nötig sein könnte, den Versicherungsschutz auf einen Schlag deutlich zu erhöhen, und zwar ohne Gesundheits- und / oder Risikoprüfung.
    Eine Nachversicherung ist im Prinzip ein Neuvertrag. Ob zu den gleichen Bedingungen wie der Ursprungsvertrag oder aber "zu den dann gültigen Konditionen" (AVB, Rechnungsgrundlagen...) geht aus deinen Vertragsunterlagen hervor.


    Du kannst die Dynamik mal einfach so zwischenzeitlich aktivieren? So wie es dir gerade passt. Sehr unwahrscheinlich. Zitiere bitte mal den entsprechenden Passus, ich denke, du würfelst da etwas durcheinander.


    Ob Kündigung und Neuvertrag oder aufstocken via Zweitvertrag, kann ich nicht beurteilen. Hängt auch ein gutes STück weit von deinem Gesundheitszustand ab. Wenn es da passt und keine Erschwernisse zu erwarten sind, spricht bei einer professionellen Antragsvorbereitung aus meiner Sicht gegen eine Neulösung.