Unterhalt für volljähriges Kind in Ausbildung

  • Guten Tag,


    folgender Fall:


    • 1 minderjähriges Kinde
    • 1 volljähriges Kind in Ausbildung
    • Titulierung aus dem Jahr 2014 (unbefristet)


    • Das erste Kind wurde volljährig, ist in Ausbildung (Nachweise ob er der Ausbildung tatsächlich noch nachgeht bekam ich bis heute nicht)
    • Die Ex-Frau forderte Gehaltsunterlagen von mir
    • Ich forderte Unterlagen (per Einschreiben) von meinem ersten Kind (Gehalt, Ausbildungsnachweise) und von meiner Ex-Frau. Bekam jedoch nichts dergleichen, habe gebeten, dass wir uns treffen und die Unterlagen gegenseitig austauschen. Was nicht erfolgte. Ich habe gesagt, sie bekommt meine Unterlagen nur, wenn ich im Gegenzug die anderen Unterlagen erhalte.
    • Anspruch von meinem ersten Kind wurde mir noch nicht zugetragen, es fordert die Ex-Frau
    • Ich habe im ersten Monat nach Volljährigkeit des ersten Kindes den Unterhalt folgendermaßen überwiesen: Betrag für 2. Kind wie in Titulierung definiert, zzgl. einen Betrag den ich nach Recherchen zum Thema Unterhaltsrechner (inkl. Berücksichtigung Ausbildungseinkommen etc.) mit den mir vorliegenden Informationen (Schätzungen) über die Verdienste errechnet habe.
    • Den o. g. Betrag habe ich telefonisch kommuniziert, da die Ex-Frau und ich uns geeinigt hatten, dass wir die Neuregelung des Unterhalts ohne Anwalt regeln wollten. Der Betrag (mein Vorschlag) hat ihr aber nicht gefallen, Folge: sie hat das Telefon aufgelegt.


    Fragen:

    • Habe ich richtig gehandelt? Falls nein, was ist falsch?
    • Die Ex-Frau beschimpft mich nach der ersten "anderen" Unterhaltszahlung nun und sagt sie würde Lohn pfänden. Hat sie hier Möglichkeiten und wenn ja wie?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße,
    Peter

  • Habe ich richtig gehandelt? Falls nein, was ist falsch?

    Sieht nicht so aus, als ob Sie einen Fehler gemacht hätten.



    Die Ex-Frau beschimpft mich nach der ersten "anderen" Unterhaltszahlung nun und sagt sie würde Lohn pfänden. Hat sie hier Möglichkeiten und wenn ja wie?


    Ja, wenn Ihre Frau eine titulierte Forderung hat, kann sie grundsätzlich in die Zwangsvollstreckung gehen, ohne vorher einen (weiteren) Prozess führen zu müssen.


    Andererseits stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen des Titels noch vorliegen. Immerhin ist Ihr erstes Kind inzwischen in der Ausbildung. Insoweit hat sich die materielle Rechtslage seit 2014 deutlich geändert.


    Da Sie offensichtlich mit Ihrer Ex-Frau keine gute Kommunikation mehr führen können, empfehle ich Ihnen dringend anwaltliche Unterstützung zu suchen.

  • Hallo Peter,


    1. für das Volljährige Kind muß nur Unterhalt bezahlt werden, wenn es bedürftig ist - also wenn es kein eigenes Einkommen hat. Wenn das Kind in Ausbildung ist, erhält es ja eine Ausbildungsvergütung - die ist vom Unterhaltsanspruch abzuziehen. Ausserdem ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig und nicht nur Sie. Heisst soviel wie...wenn die Mutter Einkommen hat wird ihres und das von Ihnen zusammenaddiert und der Unterhaltsanspruch berechnet - abzüglich Kindergeld, abzüglich Azubigehalt - dann wird im Verhältnis der Unterhalt von Vater und Mutter bezahlt. Wichtig ist, dass Sie den titulierten Unterhalt so schnell wie möglich abkündigen bzw. einen Antrag auf Änderung stellen.


    2. Für das Minderjährige Kind steht es nicht zur Debatte ob sonder in welcher Höhe hier Unterhalt zu leisten ist.


    Gruß
    Cristina