Ungleiche Vermögensaufteilung unter Kindern im Erbfall

  • Folgendes Problem: Beide Kinder sollten ursprünglich im Erbfall zu gleichen Teilen bedacht werden, und zwar so:
    Der eine bekommt die Immobilie (zur Eigennutzung), der andere Geldvermögen (Wertpapiere etc) in Höhe des Immobilienwwerts, der Rest dann fifty-fifty auf beide. Alle wären zufrieden gewesen.
    Unglücklicherweise ist das Geldvermögen zwischenzeitlich dramatisch zusammengeschmolzen. Die Überlegung geht nun dahin: Die Immobilie soll unbedingt bei dem ersten Kind bleiben, das zweite Kind soll dafür aber zumindest etwas entschädigt werden, zum Beispiel über Ratenzahlungen in einem Zeitraum X.
    Grundsätzlich wären beide Kinder (zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt) mit so etwas einverstanden, auch wenn hier nicht mehr von "Vererbung zu gleichen Teilen" gesprochen werden könnte.
    Frage: Wie können vor dem Erbfall die Details so einer Übereinkunft rechtssicher und verbindlich geregelt werden? Geht das im Rahmen eines Testaments oder müsste besser ein Erbvertrag oder etwas ähnliches geschlossen werden?

  • Ja, das können Sie testamentarisch verfügen. Ein Erbvertrag ist dazu nicht erforderlich.
    Man nennt das eine Teilungsanordnung.


    Allerdings kann man dabei auch Fehler machen, die später zu Streit zwischen den Erben führen.
    Eine rechtliche Beratung ist daher dringend empfohlen.


    Eventuell kommt auch eine Testamentsvollstreckung in Betracht.
    Lesen Sie hier nach, um was es dabei geht.