Pflegezusatzversicherung

  • Ja, so könnte man das dann jetzt bewerten und auch einen individuellen begründeten Ratschlag erteilen!


    Im Vertrag steht, was passiert wenn man der Dynamik widerspricht .... Vertrag = Tarif ACVB und allgemeine AVB der Pflegezusatzversicherung!


    In der Regel entfällt diese nicht, wenn man einmal widerspricht.


    Man bekommt also gemäß dem konkreten Wortlaut des Vertrages spöter ein neues Angebot!


    Was Pflege kostet, kann man im Netz recherchieren.....


    Was man zur Verfügung hat, ist bekannt!


    Der Rest ist entweder jedem selbst bewusst oder man lasst sich gegen Entgelt vernünftig beraten!


    Es gibt zu dem Vertrag ja auch einen Vermittler und ggf. auch aktuell einen Betreuer - der bekommt sogar ein Bestandspflegeprovision dafür, dass er dann zu der Frage berät.


    Kodsen Pflege - Leistung Pflegepflicht - Leistung Pflegezusatz - verfügbares Einkommen aus AKS und / oder Rente = möglichst > / = 0


    Will man Vermögen vererben oder verbrauchen?