Rückzahlung Zahnzusatzversicherung ins nächste Jahr verlegen

  • Ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob ich Erstattungen aus einer Zahnzusatzversicherung ins Folgejahr verlegen sollte. ?(
    Zugunsten der Anrechnung der erheblich höheren Behandlungskosten.
    Wie wird das FA reagieren, wenn eine Zahnzusatzversicherung in der Vergangenheit in der ESt. regelmäßig in Ansatz gebracht worden ist und wegen einer diesjährigen Implantatbehandlung auch ordentlich Behandlungskosten angesetzt werden sollen, die Erstattung von der Versicherung aber geschickterweise ins Folgejahr verlegt wird (z.B. Antrag zu spät eingereicht :P ).


    Ich will damit vermeiden, dass das FA die Erstattung der Versicherung mit den Behandlungskosten gegenrechnen kann und ich damit wieder unter die zumutbare Grenze falle.
    Werde ich damit durchkommen?
    Falls nicht, ändert sich die Haltung des FA bei Verzicht auf Anrechnung der Versicherungsbeiträge?
    Vielen Dank im Voraus
    Der Zahnlose

  • Hallo Knulli und willkommen im Forum.



    Ich will damit vermeiden, dass das FA die Erstattung der Versicherung mit den Behandlungskosten gegenrechnen kann und ich damit wieder unter die zumutbare Grenze falle.
    Werde ich damit durchkommen?
    Falls nicht, ändert sich die Haltung des FA bei Verzicht auf Anrechnung der Versicherungsbeiträge?


    Wenn man Krankheitskosten als außergewöhnlichen Belastungen geltend macht, so müssen Erstattungen abgezogen werden. Auch wenn man die Erstattungen erst später erhält. Es ist also für die Steuererklärung egal, ob die Versicherung sofort zahlt oder erst im nächsten Jahr. Hier kann man mehr zu dem Thema nachlesen:
    https://www.steuertipps.de/ges…n-in-der-steuererklaerung
    (Zu Erstattungen siehe ab Kapitel 2.5)


    Es ist meines Wissens nicht relevant, ob die Versicherungsbeiträge steuerlich angerechnet werden oder nicht.


    viele Grüße
    erdnuss