Kann man sich bei einem Gemeinschaftsdepot die aufgelaufene Quellensteuer auszahlen lassen ?
Der Quellensteuertopf ist zur Verrechnung steuerpflichtiger Erträge bestimmt. Durch unsere Nichtveranlagungsbescheiniging ist in den nächsten Jahren nicht mit steuerpflichtigen Erträgen zu rechnen.
Das Geld aus dem Quellensteuertopf könnte doch besser gewinnbringend angelegt werden, statt in dem Topf zu versauern. Auch die Inflation verringert ja den Wert des Geldes.
Gruß
Altsachse