Quellensteuertopf

  • Kann man sich bei einem Gemeinschaftsdepot die aufgelaufene Quellensteuer auszahlen lassen ?
    Der Quellensteuertopf ist zur Verrechnung steuerpflichtiger Erträge bestimmt. Durch unsere Nichtveranlagungsbescheiniging ist in den nächsten Jahren nicht mit steuerpflichtigen Erträgen zu rechnen.
    Das Geld aus dem Quellensteuertopf könnte doch besser gewinnbringend angelegt werden, statt in dem Topf zu versauern. Auch die Inflation verringert ja den Wert des Geldes.
    Gruß


    Altsachse

  • Habe bei ebase am 12.12.2017 per E-Mail angefragt, aber ebase hat bis heute nicht geantwortet.
    Bei meiner letzten Transaktion (ohne Bezug auf den Quellensteuertopf) im Dezember 2017, fehlt bis heute der zugehörige Depotauszug. ebase ist warscheinlich, auch aufgrund der Gesetzesänderungen, etwas überlastet.
    Der Quellensteuertopf wird bei ebase nur für das aktuelle und für das vergangene Jahr angezeigt. Aber wo bleibt das Geld aus den Jahren zuvor ? Ich hatte 2016 und 2017 je einen 3-stelligen Betrag stehen. Der Betrag für 2017 wird noch angezeigt. Der Betrag für 2016 fehlt aber. Er wurde auch nicht zum Betrag 2017 zuaddiert.
    Es hat bei uns in den letzten 12 Jahren keine steuerpflichtigen Erträge gegeben, mit denen der Betrag aus dem Quellensteuertopf 2016 hätte verrechnet werden können. Auch für die nächsten 3 Jahre ist nicht mit steuerpflichtigen Erträgen zu rechnen. Dieser Verlußt war mir bei meiner E-Mail Anfrage noch nicht bekannt.
    Gruß


    Altsachse

  • ebase hat nun geantwortet.
    "Eine Auszahlung des Quellensteuertopfguthabens ist nicht möglich. Grundsätzlich können Steuertopfguthaben nur jährlich ausgewiesen werden.
    Dies wird in Ihem Fall ( Vorliegen einer NV-Bescheinigung ) regelmässig järlich praktiziert.
    Somit können Sie ggf. das Steuertopfguthaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verwenden."
    Nur ist es so, dass ich aufgrund der NV-Bescheinigung keine Einkommensteuererklärung mache.
    Und nur wegen des Steuertopfes werde ich keine ESE machen.
    Das ist sicher so rechtlich richtig.
    Ich fühle mich aber als kleiner Mann etwas benachteiligt, denn mein Steuertopfguthaben verfällt jedes Jahr.
    Fazit : Ich werde erst mal sehen wie sich die neue Gesetzgebung bei mir auswirkt. Und solange der Dividentenfonds, der mir die Quellensteuer bringt, noch gute Rendite abwirft, kann ich damit leben.
    Gruß


    Altsachse

  • In den Quellensteuertopf kommt anrechenbare aber bisher noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer.
    Anrechenbar ist sie aber nur auf anfallende Abgeltungssteuer.


    Mit anderen Worten: Wenn du keine Erträge hast, oder alle Kapitalerträge vollständig via Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung von der Abgeltungssteuer freigestellt sind, dann gibt es auch keine AbgSt, auf die die ausländische QS angerechnet werden kann.
    Wenn das bis Ende des Kalenderjahres so bleibt, und dann kannst du als letzte Chance noch in der Steuererklärung entsprechend im Jahr eine gezahlte oder noch zu zahlende AbgSt vorweisen (z.B. von anderen Banken oder von Erträgen im Ausland), auf welche dann angerechnet werden kann.


    Ansonsten wird der Quellensteuertopf zum Jahreswechsel auf null zurückgesetzt, verfällt also.
    Er wird nicht ins nächste Jahr übertrage, so wie es bei den Verlusttöpfen für Aktien und für Sonstiges möglich wäre.