Rückforderung der Bearbeitungsgebühren innerhalb Europas?

  • Hallo,
    es gibt in Deutschland zich sog. Kreditvermittler ( jeder kennt Max.. )
    Die haben ihren Sitz meist in D und vermitteln Kredite von Instituten, die nicht unbedingt in D ansässig sind.
    Es gibt ein Blatt dazu: " Europäische Standartinformationen für Verbraucherkredite".
    Wie verhält es sich nun da?
    Die Vermittlungsfirma verlangt beim Kunden eine Gebühr, für die Vermittlung und die Bank, meist in der Schweiz oder Lichtenstein ansässig, verlangen ebenfalls noch einmal Bearbeitungsgebühren.

    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Trine

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Trine,


    ich gehe davon aus das diese Gebühren aus dem Ausland nicht einzufordern sind.


    Die Vermittlergebühr ist die Provision und der Vermittler hat hierzu ja eine Leistung erbracht, nämlich die Vermittlung von Ihnen an das Institut.


    Daher meine persönliche Einschätzung. Sie können nichts zurückfordern.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo, ich hatte 2008 bei der Fidium Finanz einen Kredit abgeschlossen und auch komplett abgezahlt. Nun hatte ich im Internet gelesen, das ich da mein Geld (Bearbeitungsgebühr usw) auch zurück fordern kann. Die Fidium Finanz hätte eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) benötigt (AZ: BVerwG 8 C 2.09).
    Nun meine Frage. Kann mir hier auch der Ombudsmann weiterhelfen? Ich hatte der Fidium Finanz ebenfalls ein Musterschreiben (natürlich etwas umgeschrieben) geschickt, mit der Frist bis gestern. Außer das Sie das Schreiben bekommen haben (Rückschein), kam keine Antwort. Ich lade mal die beiden Schreiben von der Fidium Finanz hoch, da es zu diesem Kreditvertrag keine weiteren Schreiben gibt. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Hier mal der Link, was ich dazu im Internet gefunden hatte:
    http://www.daily-paragraph.de/…/finanzdienstleister/2264

    • Offizieller Beitrag

    Der Ombudsmann kann nur für der Kunden der dort angeschlossenen Banken und Unternehmen tätig werden, ich bezweifele das die von Ihnen genannte Firma dort mit angeschlossen ist.


    Sie können es auf der Seite des Bundesverband deutscher Banken entsprechend prüfen.

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager