Progressionsvorbehalt bei Veräußerungsgewinn aus Fonds

  • Hallo, kurz meine Vorgeschichte:


    In Jahren 2005 bis 2008 wurden von mir mehre Fondanteile im Ausland erworben und dort angelegt. In 2017 ließ ich diese Fonds mit Gewinn veräußern.


    Gem. der geltenden Gesetzlage unterliegt der Veräußerungsgewinn aus Fondanteilen dem Abgeltungsteuer nicht und ist, darüber hinaus, steuerfrei, da die Fonds vor 2009, also vor der Einführung des Abgeltungssteuergesetzes, erworben worden waren.


    Jedoch, wie sieht es mit dem Progressionsvorbehalt aus? Wird sich mein Steuersatz auf den zu versteuernden Einkommen wegen der Veräußerungsgewinne aus Fondanteilen erhöhen?


    Danke für die Antwort.

  • Ich gehe mal davon aus, dass du


    - in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist und
    - die laufenden Erträge aus den Fonds jährlich versteuert hast.


    Die Veräußerungsgewinne aus dem Fondsverkauf sind dann aufgrund des deutschen Einkommensteuerrechts steuerfrei (egal, ob es sich um inländische oder ausländische Fonds handelt). Progressionsvorbehalt wäre hier nur einschlägig, wenn es sich um ausländische Einkünfte handeln würde, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens im Ausland steuerpfichtig, dafür im Inland steuerfrei sind und deshalb (meist) dem PV unterworfen werden.


    Wichtig wäre noch zu prüfen, ob die Fonds in Deutschland eine Vertriebszulassung hatten / haben. Falls nein, könnte es sich um so genannte "schwarze Fonds" handelt, deren Besteuerung im Einzelfall sehr nachteilig ausfallen kann. Hier wären dann auch die Kursgewinne wohl steuerpflichtig:


    -> https://www.steuertipps.de/anl…schwarzer-investmentfonds
    -> https://www.haufe.de/steuern/r…zen-fonds_166_306910.html

  • Hallo Oekonom,



    vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.



    Ich bin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.


    Aus den erworbenen Fonds wurden keine jährlichen Erträge ausgeschüttet. Der einzige Gewinn entstand nur infolge der Fondsveräußerung.



    Wie kann ich feststellen, ob bei diesen Fonds um sog. „schwarze Fonds“ handelt? Ich gehe jedoch davon aus, dass es nicht der Fall ist, da diese sich anhang der ISIN bei http://www.finanzen.net finden lassen.

  • Aus den erworbenen Fonds wurden keine jährlichen Erträge ausgeschüttet. Der einzige Gewinn entstand nur infolge der Fondsveräußerung.

    Die Frage ist hier, ob keine Erträge angefallen sind oder keine ausgeschüttet wurden. Wenn es sich um einen thesaurierenden Fonds handelt, wurden mögliche Erträge automatisch wieder angelegt und du hättest die Erträge jährlich versteuern müssen.

    Wie kann ich feststellen, ob bei diesen Fonds um sog. „schwarze Fonds“ handelt?

    1. Frag die Bank, die dir die Fonds verkauft hat.


    2. Einfacher ist es wahrscheinlich, du überprüfst mal auf bundesanzeiger.de, ob die Fonds ihre steuerlichen Werte veröffentlicht haben. Ausländische Fonds, die ihre steuerlichen "Meldepflichten" (= Bekanntmachung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG) in Deutschland erfüllen, sind idR nicht "schwarz".


    Auf der Startseite von bundesanzeiger.de findest du auf der rechten Seite die Rubrik "Fondsdata". Dort kannst du dann mit der ISIN (Wertpapierkennnummer funktioniert dort leider nicht) deinen Fonds suchen. Dann den Fonds anklicken und dort findest du auf der rechten Seite unter "Veröffentlichung und Dokumente" das passende Dokument "Besteuerungsgrundlagen". Da kannst du dann auch ganz nebenbei prüfen, ob der Fonds in den letzten Jahren steuerpflichtige laufende Erträge erwirtschaftet hat.